Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was ist Corporate Design?
- Was gehört zu einem Corporate Design?
- Corporate Design erstellen in 6 Schritten
- Geschäftsausstattung und Pflichtangaben
- Beispiel: Corporate Design für einen Solopreneur
- Was kostet ein Corporate Design?
- Rechte am Design sichern
- Barrierefreiheit beachten
- Checkliste: Corporate Design für Gründer
- Häufige Fragen
- Quellen
Corporate Design ist das einheitliche visuelle Erscheinungsbild eines Unternehmens: Logo, Farben, Schriften, Bildsprache und Layout, festgehalten in verbindlichen Regeln. Für Gründer und Solopreneure ist es kein Luxus, sondern ein Werkzeug, damit Kunden dich nach dem dritten Kontakt wiedererkennen. Ein solides Corporate Design besteht aus fünf bis sechs Grundelementen und einem kurzen Styleguide. Hier erfährst du, was dazugehört, wie du es in sechs Schritten erstellst und welche Pflichtangaben auf deine Geschäftsausstattung gehören.
Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Corporate Design (CD) ist der visuelle Teil der Corporate Identity, also des gesamten Selbstverständnisses eines Unternehmens.
- Grundelemente: Logo, Farbpalette, Schriften, Bildsprache, Gestaltungsraster und Anwendungsbeispiele.
- Geschäftsausstattung: Briefbogen, E-Mail-Signatur, Rechnung, Visitenkarte, Präsentationsvorlage und Website-Vorlagen.
- Pflichtangaben: Kaufleute und Kapitalgesellschaften müssen auf Geschäftsbriefen, auch in E-Mails, bestimmte Angaben machen.
- Rechte: Lass dir die Nutzungsrechte am Logo schriftlich übertragen und schütze es bei Bedarf als Marke.
Was ist Corporate Design?
Corporate Design legt fest, wie dein Unternehmen aussieht, egal wo es auftritt: auf der Website, der Rechnung, dem Firmenwagen oder dem LinkedIn-Profil. Es ist eingebettet in größere Begriffe, die oft verwechselt werden:
| Begriff | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Corporate Identity (CI) | Gesamtidentität: Werte, Verhalten, Sprache, Erscheinungsbild | „Wir sind die verlässliche Werkstatt für Oldtimer“ |
| Corporate Design (CD) | visuelles Erscheinungsbild als Teil der CI | Logo, Farben, Schriften |
| Corporate Communication | Sprache und Tonalität nach innen und außen | Du- oder Sie-Ansprache, Wortwahl |
| Marke / Branding | Bild, das Kunden von deinem Unternehmen im Kopf haben | Vertrauen, Bekanntheit, Wiedererkennung |
Kurz gesagt: Die CI beschreibt, wer du bist. Das CD macht das sichtbar. Wie du die Marke dahinter aufbaust, steht in unserem Ratgeber Marke aufbauen.
Was gehört zu einem Corporate Design?
Logo
Das Logo ist das zentrale Erkennungszeichen. Du brauchst es in mehreren Varianten: farbig, einfarbig schwarz und weiß, quer und hochkant oder als kleines Bildzeichen für App-Icons und Profilbilder. Ein gutes Logo funktioniert auch in 16 mal 16 Pixeln als Browser-Symbol.
Farbpalette
Lege eine Hauptfarbe, ein bis zwei Akzentfarben und neutrale Töne fest. Notiere jede Farbe in allen nötigen Farbsystemen: HEX und RGB für Bildschirme, CMYK für Druck und bei Bedarf eine Sonderfarbe. Prüfe den Kontrast: Die Web-Richtlinie WCAG 2.2 verlangt für normalen Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund, für große Schrift 3:1. Logos selbst sind davon ausgenommen.
Schriften
Meist reichen zwei Schriften: eine für Überschriften, eine für Fließtext. Prüfe die Lizenz für jeden Einsatz, also Druck, Website, App und Office-Dokumente. Viele Schriften sind für Desktop und Web getrennt lizenziert. Lege außerdem eine Systemschrift als Ersatz für E-Mails und Office fest. Webfonts bindest du am besten lokal auf deinem Server ein, damit beim Seitenaufruf keine Daten an Dritte gehen.
Bildsprache und Grafikelemente
Definiere, welche Fotos zu dir passen: eigene Aufnahmen oder Stockbilder, Menschen oder Produkte, hell oder kontrastreich. Dazu kommen Icons, Formen und Muster, die immer wieder auftauchen.
Gestaltungsraster und Layout
Ein Raster legt Ränder, Abstände und die Position des Logos fest. Damit sehen Dokumente einheitlich aus, auch wenn verschiedene Personen sie erstellen.
Styleguide
Der Styleguide fasst alle Regeln zusammen. Für ein kleines Unternehmen reichen fünf bis zehn Seiten mit Logo-Varianten und Schutzzone, Farbcodes, Schriften und Schriftgrößen, Bildbeispielen sowie richtigen und falschen Anwendungen.
Corporate Design erstellen in 6 Schritten
- Positionierung klären. Für wen arbeitest du und wie willst du wahrgenommen werden? Eine Zielgruppenanalyse liefert die Grundlage. Ein Design für Rechtsanwälte im Mittelstand sieht anders aus als eines für ein Café.
- Wettbewerb ansehen. Sammle die Auftritte von fünf bis zehn Wettbewerbern. Wenn alle Blau verwenden, ist Blau kein Unterscheidungsmerkmal.
- Gestalter beauftragen oder selbst entwerfen. Gib ein schriftliches Briefing mit Zielgruppe, Werten, Wettbewerb und benötigten Anwendungen.
- Entwürfe im Einsatz testen. Prüfe das Logo auf Visitenkarte, Website, Social-Media-Profilbild und Rechnung, nicht nur auf einem weißen Blatt.
- Styleguide festhalten mit allen Dateien in einem gemeinsamen Ordner.
- Geschäftsausstattung umsetzen und alte Vorlagen konsequent ersetzen.
Geschäftsausstattung und Pflichtangaben
Zur Geschäftsausstattung gehören alle Vorlagen, mit denen du nach außen kommunizierst:
- Briefbogen und Rechnungsvorlage
- E-Mail-Signatur
- Visitenkarte
- Angebots- und Präsentationsvorlage
- Website und Social-Media-Profile
- je nach Branche: Schilder, Fahrzeugbeschriftung, Arbeitskleidung, Verpackung
Auf Geschäftsbriefen, egal in welcher Form, also auch in E-Mails, sind je nach Rechtsform Angaben Pflicht:
| Rechtsform | Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen |
|---|---|
| Eingetragener Kaufmann, OHG, KG (§ 37a HGB, für OHG und KG § 125 HGB) | Firma mit Rechtsformzusatz, Ort der Niederlassung bzw. Sitz, Registergericht, Registernummer |
| GmbH und UG (§ 35a GmbHG) | Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer, alle Geschäftsführer, gegebenenfalls Aufsichtsratsvorsitz |
Plane diese Angaben im Layout von Briefbogen und Signatur von Anfang an ein. Welche Rechtsform zu dir passt, klärt unser Artikel Rechtsform wählen. Für die Website gelten zusätzlich die Impressumspflichten, siehe Impressum erstellen.
Beispiel: Corporate Design für einen Solopreneur
Beispiel: Ein selbstständiger Tischler fertigt Einbaumöbel für Altbauwohnungen.
- Positionierung: handwerkliche Präzision, ruhige Ästhetik, Kunden mit hohem Anspruch
- Logo: Wortmarke mit seinem Nachnamen plus ein schlichtes Bildzeichen, das auch als Brandzeichen im Holz funktioniert
- Farben: ein dunkles Grün als Hauptfarbe, ein warmes Naturweiß, Grau für Text
- Schriften: eine Serifenschrift für Überschriften, eine gut lesbare serifenlose Schrift für Text
- Bildsprache: eigene Fotos fertiger Möbel bei Tageslicht, keine Stockbilder
- Anwendungen: Website, Angebotsvorlage, Visitenkarte, Instagram-Profil, Aufkleber für den Transporter
Alles zusammen passt auf sechs Styleguide-Seiten. Neue Vorlagen kann er so ohne Gestalter selbst anlegen.
Was kostet ein Corporate Design?
Feste Marktpreise gibt es nicht. Die Kosten hängen ab von:
- Umfang: nur Logo oder komplettes Design mit Styleguide und allen Vorlagen
- Anbieter: Eigenleistung, freie Gestalter oder Agentur
- Nutzungsrechte: zeitlich und räumlich unbegrenzte, exklusive Rechte kosten mehr
- Abstimmungsrunden: Anzahl der Entwürfe und Korrekturschleifen
Hol mindestens drei Angebote mit gleichem Leistungsumfang ein. Fest kalkulierbar ist die Markenanmeldung beim DPMA: elektronisch 290 Euro für bis zu drei Klassen (Stand: 29.09.2026).
Rechte am Design sichern
Wer ein Logo entwirft, ist Urheber, wenn der Entwurf ausreichend individuell ist. Du bekommst daran nur Nutzungsrechte, und zwar nur in dem Umfang, der vereinbart ist (§ 31 UrhG). Lass dir deshalb schriftlich ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für alle Medien einräumen, inklusive des Rechts zur Bearbeitung. Verlange die offenen Dateien, etwa als Vektorgrafik.
Ein Logo als Marke anzumelden schützt dich vor Nachahmern in deinen Branchen. Wie das geht, beschreibt unser Ratgeber Marke aufbauen.
Barrierefreiheit beachten
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter viele Onlineshops und Buchungsstrecken. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind für Dienstleistungen ausgenommen (§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSG). Ausreichende Kontraste und lesbare Schriftgrößen solltest du trotzdem von Anfang an einplanen. Sie machen deine Website und deine Social-Media-Auftritte für alle besser lesbar.
Checkliste: Corporate Design für Gründer
- Positionierung und Zielgruppe in drei Sätzen beschrieben
- Logo in allen Varianten als Vektordatei und PNG
- Farbcodes in HEX, RGB und CMYK, Kontraste geprüft
- Schriften mit Lizenzen für alle Einsatzzwecke
- Styleguide mit Anwendungsbeispielen
- Vorlagen für Rechnung, Angebot, Briefbogen, Signatur mit Pflichtangaben
- Schriftlicher Vertrag über Nutzungsrechte mit dem Gestalter
- Markenrecherche durchgeführt, Anmeldung geprüft
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Corporate Design und Corporate Identity?
Corporate Identity ist die gesamte Identität eines Unternehmens: Werte, Verhalten, Kommunikation und Erscheinungsbild. Corporate Design ist nur der visuelle Teil davon, also Logo, Farben, Schriften und Layout.
Kann ich mein Corporate Design selbst erstellen?
Ja, mit Vorlagen und Design-Tools ist das möglich, vor allem für einen einfachen Start. Achte darauf, dass dein Logo nicht ähnlich zu bestehenden Marken ist, und prüfe die Lizenzen von Schriften und Grafiken. Bei wachsendem Unternehmen lohnt sich oft eine professionelle Überarbeitung.
Muss mein Logo als Marke angemeldet werden?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Eine Anmeldung gibt dir aber ein eingetragenes Recht, gegen Nachahmer vorzugehen. Prüfe vorher, ob es ähnliche ältere Marken gibt, denn das DPMA kontrolliert das bei der Anmeldung nicht von sich aus.
Wie oft sollte ich mein Corporate Design ändern?
So selten wie möglich. Wiedererkennung entsteht durch Beständigkeit. Eine Überarbeitung ist sinnvoll, wenn sich Angebot oder Zielgruppe deutlich ändern oder das Design technisch nicht mehr funktioniert.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- § 37a HGB – Angaben auf Geschäftsbriefen
- § 125 HGB – Angaben auf Geschäftsbriefen der Gesellschaft
- § 35a GmbHG – Angaben auf Geschäftsbriefen
- § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten
- W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
- § 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- DPMA: Gebühren Marken







