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Webdesign für Unternehmen: Kosten, Briefing und Agenturwahl

Webdesign für Unternehmen: was professionelles Design bringt, wovon die Kosten abhängen, wie du briefst und welche Pflichten (BFSG, KSK) du kennen musst.

Symbolbild: Webdesign für Unternehmen: Kosten, Briefing und Agenturwahl

Foto: Lee Campbell / Unsplash

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was gutes Webdesign für Unternehmen leistet
  3. Pflichten, die dein Webdesign erfüllen muss
  4. Selbst bauen, Freelancer oder Agentur
  5. Wovon die Kosten abhängen
  6. Checkliste für dein Website-Briefing
  7. Worauf du im Vertrag achten solltest
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Webdesign für Unternehmen entscheidet, ob Besucher deine Website verstehen, dir vertrauen und Kontakt aufnehmen. Professionelles Design heißt dabei nicht „hübsch“, sondern: schnell, verständlich, barrierearm, rechtlich sauber und auf ein klares Ziel ausgerichtet. Ob sich eine Agentur lohnt, hängt weniger vom Budget ab als davon, wie viel Strategie, Technik und Pflege deine Website braucht. Hier erfährst du, wovon die Kosten abhängen, wie du ein gutes Briefing schreibst und worauf du im Vertrag achten musst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ziel vor Optik: Gutes Webdesign führt Besucher zu einer Handlung, etwa Anfrage, Termin oder Kauf.
  • Technik zählt: Google nennt für die Core Web Vitals Zielwerte von 2,5 Sekunden (LCP), 200 Millisekunden (INP) und 0,1 (CLS).
  • Barrierefreiheit: Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Online-Angebote an Verbraucher. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen.
  • Vertrag: Abnahme, Nutzungsrechte und Zugangsdaten schriftlich regeln.
  • Nebenkosten: Bezahlst du einen freiberuflichen Webdesigner, kann Künstlersozialabgabe fällig werden (2026: 4,9 Prozent).

Was gutes Webdesign für Unternehmen leistet

Ob du überhaupt eine eigene Website brauchst, klärt unser Artikel Warum Startups eine eigene Homepage brauchen. Hier geht es um die nächste Frage: Wie muss sie gemacht sein, damit sie Geld verdient statt nur Geld kostet.

Verständlichkeit. Ein Besucher muss in wenigen Sekunden erkennen, was du anbietest, für wen und was er als Nächstes tun soll. Dafür braucht es eine klare Überschrift, eine einfache Navigation und einen sichtbaren nächsten Schritt.

Vertrauen. Neukunden kennen dich nicht. Ein stimmiges Erscheinungsbild, echte Fotos, ein vollständiges Impressum und erreichbare Kontaktdaten senken die Hemmschwelle. Wie du Logo, Farben und Schriften festlegst, bevor die Website entsteht, steht in Corporate Design für Solopreneure.

Ladezeit und Bedienbarkeit. Google misst die Nutzerfreundlichkeit unter anderem mit den Core Web Vitals: Der größte sichtbare Inhalt soll innerhalb von 2,5 Sekunden geladen sein, Reaktionen auf Klicks sollen unter 200 Millisekunden liegen und das Layout soll beim Laden kaum springen. Google empfiehlt gute Werte für den Erfolg in der Suche, nennt aber keine Gewichtung im Ranking.

Konversion. Mehr Besucher bringen wenig, wenn niemand anfragt. Konversion bedeutet, dass ein Besucher die gewünschte Aktion ausführt. Design, Texte und Formulare sollten auf genau diese eine Aktion ausgerichtet sein. Wie du Texte schreibst, die Suchmaschinen und Menschen verstehen, erklärt SEO-Texte schreiben.

Pflichten, die dein Webdesign erfüllen muss

ThemaWas giltGrundlage
ImpressumName, Anschrift, schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit, ggf. Register und USt-IdNr.§ 5 DDG
Cookies und TrackingEinwilligung nötig, außer die Speicherung ist für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlich§ 25 TDDDG
BarrierefreiheitPflicht für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, die nach dem 28.06.2025 erbracht werden§§ 1, 3 BFSG

Die Pflichtangaben im Impressum stehen in § 5 DDG. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du in Impressum erstellen.

Beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz lohnt ein genauer Blick. Es erfasst unter anderem Websites und Apps, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen können, etwa Onlineshops oder Buchungsstrecken. Nach § 3 Abs. 3 BFSG gilt die Pflicht nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen sind laut § 2 BFSG Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Plane Barrierefreiheit trotzdem von Anfang an ein: Kontraste, Alternativtexte und Tastaturbedienung nachträglich einzubauen, kostet mehr als sie gleich mitzudenken.

Selbst bauen, Freelancer oder Agentur

OptionPasst, wennGrenzen
Baukasten, selbst gebauteinfache Visitenkarten-Website, wenig Budget, Zeit vorhandenGestaltung und Technik eingeschränkt, Zeitaufwand liegt bei dir
Freelancerklar umrissenes Projekt, ein AnsprechpartnerAusfallrisiko, oft nur Design oder nur Technik
AgenturWebsite plus Shop, SEO, Texte oder laufende Betreuunghöhere Abstimmungs- und Projektkosten

Eine Agentur lohnt sich, wenn deine Website mehrere Disziplinen verbindet: Konzept, Design, Entwicklung, Texte, Suchmaschinenoptimierung und spätere Pflege. Eine Webdesign Agentur mit Fullservice-Ansatz ist zum Beispiel die List & Sell GmbH aus Berlin, die laut eigener Website Websites und Webshops unter anderem mit WordPress, TYPO3 und Shopsystemen umsetzt und auch SEO und Online-Marketing anbietet. Feste Preise nennt die Agentur auf ihrer Startseite nicht, ein individuelles Angebot ist also der Normalfall.

Wovon die Kosten abhängen

Pauschale Preise für eine „Firmenwebsite“ sind wenig aussagekräftig. Vergleiche Angebote anhand dieser Kostentreiber:

  • Umfang: Anzahl der Seitentypen (Startseite, Leistungsseite, Blog, Kontakt), nicht nur Anzahl der Seiten
  • Individuelles Design oder Vorlage: Ein eigenes Designkonzept kostet mehr, schafft aber Wiedererkennung.
  • Funktionen: Shop, Terminbuchung, Mehrsprachigkeit, Schnittstellen zu CRM oder Buchhaltung
  • Inhalte: Wer schreibt Texte, wer liefert Fotos?
  • Barrierefreiheit und Datenschutz: Consent-Banner, barrierearme Umsetzung, Tests
  • Betrieb: Hosting, Updates, Sicherheits-Backups, Wartungsvertrag

Künstlersozialabgabe einplanen. Laut Künstlersozialkasse gehören Webdesigner zu den Künstlern und Publizisten, Zahlungen für die Erstellung oder Änderung von Internetseiten sind meldepflichtig. Zahlungen an juristische Personen wie eine GmbH sind dagegen nicht abgabepflichtig. Für Eigenwerbung gilt ab 2026 ein Grenzbetrag von 1.000 Euro pro Jahr.

Beispiel: Du zahlst 2026 einem selbstständigen Webdesigner 4.000 Euro netto für deine Website. Bei einem Abgabesatz von 4,9 Prozent fallen rund 196 Euro Künstlersozialabgabe an, die du selbst an die KSK meldest und zahlst. Beauftragst du eine GmbH, entfällt die Abgabe für dich.

Checkliste für dein Website-Briefing

Ein gutes Briefing spart Korrekturschleifen und macht Angebote vergleichbar.

  1. Ziel: Welche eine Aktion sollen Besucher ausführen?
  2. Zielgruppe: Wer kommt auf die Seite, mit welcher Frage?
  3. Angebot: Leistungen, Preise oder Preisrahmen, Alleinstellungsmerkmal
  4. Seitenstruktur: Liste der geplanten Seiten und Funktionen
  5. Gestaltung: Logo, Farben, Schriften, zwei bis drei Beispielseiten, die dir gefallen, mit Begründung
  6. Inhalte: Wer liefert Texte und Bilder bis wann?
  7. Technik: gewünschtes System, Hosting, Domain, Schnittstellen
  8. Recht: Impressum, Datenschutzerklärung, Consent-Lösung, Barrierefreiheit
  9. Lokale Auffindbarkeit: Bei Kunden aus der Region gehört Local SEO ins Briefing.
  10. Budget und Termin: Obergrenze und fester Launch-Termin

Worauf du im Vertrag achten solltest

Abnahme. Eine Website ist rechtlich meist ein Werk. Nach § 640 BGB musst du ein vertragsgemäßes Werk abnehmen, wegen unwesentlicher Mängel darfst du die Abnahme nicht verweigern. Setzt die Agentur dir eine angemessene Frist und du reagierst nicht und nennst keinen Mangel, gilt die Website als abgenommen. Prüfe also gründlich und dokumentiere Mängel schriftlich.

Nutzungsrechte. Sind die Nutzungsarten im Vertrag nicht einzeln genannt, bestimmt nach § 31 Abs. 5 UrhG der Vertragszweck, welche Rechte du bekommst. Lass ausdrücklich regeln, dass du Design, Texte und Grafiken auch nach Vertragsende und für andere Kanäle nutzen und bearbeiten darfst.

Zugänge. Domain, Hosting und Admin-Zugänge sollten auf dein Unternehmen laufen. Sonst hängst du bei einem Wechsel von der Agentur ab.

Wartung. Lege fest, wer Updates einspielt, wie schnell Sicherheitslücken geschlossen werden und was das monatlich kostet.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, eine Unternehmenswebsite erstellen zu lassen?

Das hängt vor allem davon ab, wie schnell Inhalte und Freigaben vorliegen. Verzögerungen entstehen in der Praxis selten beim Programmieren, sondern beim Warten auf Texte und Bilder. Ein fester Zeitplan mit Abgabeterminen für beide Seiten gehört ins Angebot.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Wenn du Verbrauchern online Verträge anbietest, etwa über einen Shop, gilt grundsätzlich das BFSG. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, wenn sie Dienstleistungen anbieten. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt nicht unter diese Kategorie.

Reicht ein Baukasten für den Anfang?

Für eine einfache Visitenkarten-Website oft ja. Sobald du Shop, Buchungen, mehrere Sprachen oder gezielte Suchmaschinenoptimierung brauchst, stößt ein Baukasten schnell an Grenzen. Achte darauf, dass du Inhalte später exportieren kannst.

Wem gehört die Website, wenn die Agentur sie gebaut hat?

Das regelt der Vertrag. Fehlen klare Regeln zu den Nutzungsrechten, entscheidet der Vertragszweck, und der ist im Streit oft enger als gedacht. Lass dir die Rechte an Design, Code und Inhalten ausdrücklich einräumen und Domain sowie Hosting auf dich registrieren.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

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