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Die EU Inc ist eine geplante europäische Rechtsform für Unternehmen, die die Europäische Kommission am 18. März 2026 vorgeschlagen hat. Sie soll eine Gründung in 48 Stunden für höchstens 100 Euro ermöglichen, ohne Mindestkapital, vollständig digital und in allen 27 Mitgliedstaaten nach denselben Regeln. Weil sie neben die 27 nationalen Rechtsordnungen tritt, heißt das Projekt auch „28. Regime“. Gründen kannst du eine EU Inc noch nicht: Parlament und Rat verhandeln noch, angewendet werden soll sie nach Einschätzung von Fachleuten frühestens ab 2028 (Stand: Oktober 2026). Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Was: eine optionale Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, geregelt durch eine EU-Verordnung, die in jedem Mitgliedstaat direkt gilt.
- Gründung: im Schnellverfahren mit Standardsatzung über eine zentrale EU-Schnittstelle in 48 Stunden für maximal 100 Euro.
- Kapital: kein Mindestkapital.
- Mitarbeiterbeteiligung: EU-weit einheitliches Optionsmodell (EU-ESO), versteuert erst beim Verkauf der Anteile.
- Status: Kommissionsvorschlag COM(2026) 322; Rat und Europäisches Parlament haben noch keine Positionen beschlossen. Ziel war eine Einigung bis Ende 2026.
Was ist die EU Inc?
Wer heute in mehreren EU-Ländern tätig ist, hat es nach Angaben der Kommission mit 27 Rechtsordnungen und über 60 Gesellschaftsformen zu tun. Eine Gründung kann Wochen oder Monate dauern. Die EU Inc soll das vereinfachen. Sie ist keine Pflicht, sondern ein Angebot: Gründer können weiter eine GmbH, UG oder eine andere nationale Rechtsform wählen.
Rechtlich ist die EU Inc als Verordnung auf Grundlage von Art. 114 AEUV geplant. Sie würde also ohne Umsetzungsgesetz in jedem Mitgliedstaat gelten. Jede Gesellschaft trägt den Zusatz „EU Inc.“, der laut Vorschlag unverändert und unübersetzt verwendet werden soll.
Die geplanten Eckpunkte
| Merkmal | Vorschlag der Kommission |
|---|---|
| Gründung im Schnellverfahren | 48 Stunden, höchstens 100 Euro, nur mit EU-Standardsatzung über die zentrale Schnittstelle |
| Gründung mit individueller Satzung | laut Analyse von Schoenherr innerhalb von 5 Arbeitstagen |
| Mindestkapital | keines |
| Sitz | Satzungssitz in einem Mitgliedstaat; Verwaltung muss in der EU liegen, aber nicht im selben Land |
| Anteile | digital im Register geführt; Übertragung ohne notarielle Beurkundung, elektronische Signatur genügt |
| Anteilsklassen | mehrere Klassen mit unterschiedlichen Stimm- und Vermögensrechten möglich |
| Gremien | Versammlungen von Gesellschaftern und Geschäftsführung vollständig online möglich |
| Mitarbeiteroptionen | EU-ESO mit Besteuerung erst beim Verkauf der Anteile |
| Abwicklung | vereinfachte Liquidation; vereinfachtes Insolvenzverfahren für innovative Startups |
| Umwandlung | bestehende Gesellschaften sollen sich in eine EU Inc umwandeln können |
Notar und Gründungsprüfung
Ob bei der Gründung ein Notar mitwirkt, bleibt nach dem Vorschlag Sache der Mitgliedstaaten. Sie dürfen die vorbeugende Kontrolle durch Verwaltung, Gericht oder Notar organisieren. Für Deutschland ist deshalb offen, ob eine EU Inc mit Sitz hier wirklich ohne Notar auskommt. Bei der Übertragung von Anteilen ist nach dem Entwurf keine notarielle Urkunde mehr nötig. Das wäre ein deutlicher Unterschied zur GmbH.
Mitarbeiterbeteiligung mit EU-ESO
Für Startups ist das Optionsmodell EU-ESO vielleicht der wichtigste Teil. Nach dem Entwurf wird Einkommen aus den Optionen erst besteuert, wenn die erworbenen Anteile verkauft werden, nicht schon bei Zusage, Vesting oder Ausübung. Laut Schoenherr sieht der Entwurf eine Mindestwartezeit von 24 Monaten vor und schließt Personen aus, die mehr als 25 Prozent der Stimm- oder Vermögensrechte halten. Wie Mitarbeiterbeteiligung heute in Deutschland funktioniert, erklärt Mitarbeiterbeteiligung im Startup.
Was die EU Inc nicht regelt
- Steuern: Die Körperschaft- und Gewerbesteuer bleiben national. Der Vorschlag will das Steuerrecht ausdrücklich nicht harmonisieren, mit Ausnahme der EU-ESO.
- Arbeits- und Sozialrecht: Es gelten die Regeln des Landes, in dem gearbeitet wird. Auch die Mitbestimmung bleibt national.
- Haftung bei Pflichtverletzungen: Die Geschäftsführung haftet weiterhin, der Entwurf kodifiziert aber eine Business Judgement Rule für unternehmerische Entscheidungen.
Die Steuerlast einer EU Inc mit Sitz in Deutschland entspräche also im Wesentlichen der einer GmbH. Die Details stehen in GmbH Steuern.
EU Inc, GmbH und UG im Vergleich
| EU Inc (Entwurf) | GmbH | UG (haftungsbeschränkt) | |
|---|---|---|---|
| Mindestkapital | keines | 25.000 Euro | ab 1 Euro, Rücklagenpflicht |
| Gründung | 48 Stunden im Schnellverfahren | Notartermin, dann Handelsregister | Notartermin, dann Handelsregister |
| Notar | je nach Mitgliedstaat | Pflicht | Pflicht |
| Anteilsübertragung | digital, ohne Notar | notariell | notariell |
| Mitarbeiteroptionen | EU-ESO, EU-weit einheitlich | nationale Modelle (VSOP, ESOP) | nationale Modelle |
| Verfügbar | voraussichtlich nicht vor 2028 | sofort | sofort |
Zeitplan und aktueller Stand
| Datum | Schritt |
|---|---|
| 20. Januar 2026 | Europäisches Parlament verabschiedet Empfehlungen an die Kommission |
| 18. März 2026 | Kommission legt den Verordnungsvorschlag vor |
| 19./20. März 2026 | Europäischer Rat fordert eine Einigung bis Ende 2026 |
| März bis Oktober 2026 | Ratsarbeitsgruppe berät mehrere Kompromisstexte der Präsidentschaft |
| Herbst 2026 | Abstimmung im Rechtsausschuss (JURI) des Parlaments steht noch aus; Plenum vorläufig für den 12. November 2026 angesetzt |
| danach | Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission |
| voraussichtlich 2027 | Durchführungsrechtsakte, Standardsatzungen |
| frühestens 2028 | Anwendung nach Einschätzung von Fachleuten |
Der Gesetzestext kann sich in den Verhandlungen noch deutlich ändern. Zahlen wie 48 Stunden oder 100 Euro stammen aus dem Kommissionsvorschlag und sind nicht final.
Was Gründer jetzt tun sollten
- Nicht warten. Wer 2026 oder 2027 gründet, braucht eine bestehende Rechtsform. Welche passt, zeigt Rechtsform wählen.
- Satzung umwandlungsfreundlich gestalten. Wenn du eine internationale Expansion planst, sprich mit deiner Beratung darüber, wie ein späterer Wechsel in die EU Inc einfach bleibt, etwa bei Anteilsklassen und Vesting.
- Investoren fragen. Für Wagniskapitalgeber kann eine einheitliche europäische Form interessant sein. Was Investoren heute erwarten, steht in Investoren finden.
- Mitarbeiteroptionen nicht aufschieben. Bis die EU-ESO gilt, vergehen Jahre. Für die ersten Schlüsselkräfte brauchst du jetzt eine Lösung.
- Auslandsgründung kritisch prüfen. Wer heute über eine Gesellschaft in Estland oder Irland nachdenkt, um Bürokratie zu sparen, findet Vor- und Nachteile in Gründen im EU-Ausland.
Häufige Fragen
Wann kommt die EU Inc?
Gründen kannst du eine EU Inc noch nicht. Es gibt bisher nur einen Vorschlag der Kommission. Die Verordnung muss vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen werden und braucht danach noch Durchführungsrechtsakte. Mit einer Anwendung wird frühestens 2028 gerechnet.
Wie haftet man bei einer EU Inc?
Die EU Inc ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung geplant. Für Schulden der Gesellschaft haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, wie bei einer GmbH. Geschäftsführer können bei eigenen Pflichtverletzungen weiterhin persönlich haften.
Brauche ich für die EU Inc Startkapital?
Nach dem Entwurf gibt es kein Mindestkapital. Für Ausschüttungen soll die Geschäftsführung aber bestätigen, dass die Gesellschaft auch danach zahlungsfähig bleibt.
Muss ich mit einer EU Inc weniger Steuern zahlen?
Nein. Steuern bleiben national. Eine EU Inc mit Sitz in Deutschland zahlt deutsche Körperschaft- und Gewerbesteuer wie eine GmbH.
Ersetzt die EU Inc die GmbH?
Nein. Sie ist ein zusätzliches Angebot. GmbH und UG bleiben bestehen, und du kannst frei wählen.







