Recht & Steuern

Firmenwagen für Selbstständige: 1-%-Regel, Fahrtenbuch, E-Auto

Firmenwagen für Selbstständige: wann die 1-%-Regel gilt, wann sich ein Fahrtenbuch lohnt, welche Vorteile E-Autos 2026 haben. Mit Rechenbeispiel.

Symbolbild: Firmenwagen für Selbstständige: 1-%-Regel, Fahrtenbuch, E-Auto

Foto: Erik Odiin / Unsplash

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann das Auto zum Betrieb gehört
  3. Die 1-%-Regel
  4. Fahrtenbuch statt 1-%-Regel
  5. Elektroautos und Hybride: Sonderregeln 2026
  6. Umsatzsteuer auf die Privatnutzung
  7. Firmenwagen in der GmbH und für Mitarbeiter
  8. Checkliste vor dem Kauf oder Leasing
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Ein Firmenwagen für Selbstständige ist steuerlich attraktiv, weil alle Kosten zunächst Betriebsausgaben sind. Nutzt du das Auto auch privat, musst du diesen Vorteil versteuern. Liegt der betriebliche Anteil über 50 Prozent, darfst du die 1-%-Regel anwenden: Pro Monat werden 1 Prozent des Bruttolistenpreises als Privatentnahme angesetzt. Alternativ führst du ein Fahrtenbuch. Bei reinen Elektroautos zählt 2026 nur ein Viertel des Listenpreises, bei Neuanschaffungen bis 100.000 Euro Listenpreis. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Über 50 Prozent betriebliche Nutzung: Auto ist Betriebsvermögen, 1-%-Regel oder Fahrtenbuch möglich.
  • 1-%-Regel: 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises inklusive Sonderausstattung pro Monat, egal wie viel du privat fährst.
  • E-Auto: Für reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden und höchstens 100.000 Euro Listenpreis haben, wird nur ein Viertel angesetzt. Plug-in-Hybride mit mindestens 80 Kilometern elektrischer Reichweite oder höchstens 50 g CO₂/km: die Hälfte.
  • Fahrten zur Betriebsstätte sind nur in Höhe der Entfernungspauschale von 0,38 Euro pro Kilometer abziehbar. Den Rest musst du gegenrechnen.
  • Abschreibung: E-Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, kannst du im ersten Jahr zu 75 Prozent abschreiben.

Wann das Auto zum Betrieb gehört

Wie du das Fahrzeug steuerlich behandelst, hängt vom Anteil der betrieblichen Fahrten ab. Nach der Verwaltungspraxis gilt:

Betrieblicher AnteilZuordnungFolge
über 50 Prozentnotwendiges Betriebsvermögenalle Kosten Betriebsausgaben; Privatnutzung nach 1-%-Regel oder Fahrtenbuch
10 bis 50 ProzentBetriebsvermögen möglich (gewillkürt) oder Privatvermögen1-%-Regel ausgeschlossen; Privatanteil muss nachgewiesen werden
unter 10 ProzentPrivatvermögenbetriebliche Fahrten pauschal oder mit tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben

Die Grenze von 50 Prozent musst du glaubhaft machen können, etwa mit Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zählen dabei zu den betrieblichen Fahrten.

Die 1-%-Regel

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG wird die private Nutzung für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung bewertet, zuzüglich Sonderausstattung und inklusive Umsatzsteuer. Das gilt auch für Gebrauchtwagen und Leasingfahrzeuge. Rabatte, die du beim Kauf bekommen hast, mindern den Wert nicht.

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Zusätzlich gilt für den Weg zu deinem Büro oder Laden eine Sonderregel (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG): Nicht abziehbar ist der Unterschied zwischen 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat und der Entfernungspauschale. Die Entfernungspauschale beträgt seit 2026 einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer. Arbeitest du ausschließlich zu Hause, fällt dieser Teil weg.

Rechenbeispiel

Beispiel: Eine Unternehmensberaterin kauft im Januar 2026 einen Verbrenner mit 50.000 Euro Bruttolistenpreis. Ihr Büro liegt 15 Kilometer von der Wohnung entfernt, sie fährt an 200 Tagen im Jahr hin.

PostenRechnungJahresbetrag
Privatnutzung50.000 × 1 % × 126.000 Euro
Wege Wohnung–Büro, pauschaler Wert50.000 × 0,03 % × 15 km × 122.700 Euro
abzüglich Entfernungspauschale15 km × 0,38 Euro × 200 Tage− 1.140 Euro
nicht abziehbarer Betrag Wege1.560 Euro
Gewinnerhöhung gesamt7.560 Euro

Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 35 Prozent kostet die Privatnutzung sie also rund 2.650 Euro Einkommensteuer im Jahr, plus Umsatzsteuer auf die Privatnutzung (siehe unten).

Wäre es ein reines Elektroauto mit demselben Listenpreis, das nach dem 30. Juni 2025 gekauft wurde, würde nur ein Viertel angesetzt: 12.500 Euro als Bemessungsgrundlage. Die Privatnutzung läge bei 1.500 Euro im Jahr, der Wert für die Wege bei 675 Euro. Weil die Entfernungspauschale von 1.140 Euro höher ist, entsteht für die Wege keine Gewinnerhöhung. Die Gewinnerhöhung beträgt dann nur 1.500 Euro.

Kostendeckelung

Ist der pauschale 1-%-Wert höher als die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs, wird die Entnahme nach der Verwaltungspraxis auf die tatsächlichen Kosten begrenzt. Das betrifft vor allem ältere, abgeschriebene Fahrzeuge mit hohem Listenpreis.

Fahrtenbuch statt 1-%-Regel

Mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch versteuerst du nur den tatsächlichen privaten Anteil an den Gesamtkosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG). Das lohnt sich, wenn

  • du das Auto privat wenig nutzt,
  • der Listenpreis hoch, das Fahrzeug aber gebraucht oder schon abgeschrieben ist,
  • du viele betriebliche Kilometer fährst.

Ein Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und unveränderbar geführt werden. Pro betrieblicher Fahrt gehören Datum, Kilometerstand, Reiseziel, Zweck und aufgesuchte Kunden hinein. Excel-Tabellen, die sich nachträglich ändern lassen, erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an. Elektronische Fahrtenbücher müssen nachträgliche Änderungen dokumentieren. Verwirft das Finanzamt das Fahrtenbuch, gilt automatisch die 1-%-Regel.

Elektroautos und Hybride: Sonderregeln 2026

FahrzeugAnschaffungAnsatz Listenpreis
Reines E-Auto, Listenpreis bis 100.000 Euronach dem 30.06.2025 bis 31.12.2030ein Viertel
Reines E-Auto, angeschafft 2019 bis 30.06.2025im Rahmen der damals geltenden Preisgrenzeein Viertel, sonst die Hälfte
Plug-in-Hybrid, max. 50 g CO₂/km oder mind. 80 km elektrische Reichweite2025 bis 2030die Hälfte
Verbrennervoller Listenpreis

Für ältere E-Fahrzeuge galten niedrigere Preisgrenzen. Welche für dein Fahrzeug gilt, hängt vom Anschaffungsdatum ab (§ 52 Abs. 12 EStG). Prüfe das mit deiner Steuerberatung.

Abschreibung: Für Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, erlaubt § 7 Abs. 2a EStG eine Sonderstaffel: 75 Prozent im Anschaffungsjahr, dann 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Für andere Fahrzeuge aus diesem Zeitraum ist eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent möglich (§ 7 Abs. 2 EStG). Das senkt in der Gründungsphase deinen Gewinn deutlich, kann aber in Jahren mit wenig Gewinn verpuffen.

Umsatzsteuer auf die Privatnutzung

Hast du beim Kauf die Vorsteuer abgezogen, ist die private Nutzung umsatzsteuerpflichtig. Nach der Verwaltungspraxis darfst du dafür den 1-%-Wert als Bemessungsgrundlage verwenden und pauschal 20 Prozent für Kosten abziehen, die nicht mit Vorsteuer belastet sind, etwa Versicherung und Kfz-Steuer. Auf den Rest fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an. Im Beispiel oben: 6.000 Euro × 80 % × 19 % = 912 Euro im Jahr. Wer ein Fahrtenbuch führt, rechnet mit dem tatsächlichen Privatanteil. Für Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug entfällt dieser Teil.

Firmenwagen in der GmbH und für Mitarbeiter

Stellt deine GmbH dir als Geschäftsführer oder deinen Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Privatnutzung, entsteht ein geldwerter Vorteil. Er wird nach denselben Prozentsätzen berechnet, aber als Arbeitslohn versteuert und unterliegt der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Was das für die Gesamtsteuerlast der Gesellschaft bedeutet, erklärt GmbH Steuern. Lädt der Arbeitgeber das E-Auto im Betrieb, ist der Ladestrom für Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei.

Checkliste vor dem Kauf oder Leasing

  1. Betriebliche Nutzung realistisch schätzen. Unter 50 Prozent ist die 1-%-Regel ausgeschlossen.
  2. Listenpreis, nicht Kaufpreis vergleichen. Ein gebrauchter Oberklassewagen kann bei der 1-%-Regel teurer sein als ein neuer Kleinwagen.
  3. E-Auto prüfen. Ein Viertel statt des vollen Listenpreises macht bei der Privatnutzung oft den größten Unterschied.
  4. Fahrtenbuch durchrechnen. Bei wenig Privatfahrten oft günstiger.
  5. Fixkosten einplanen. Leasingraten, Versicherung und Wartung binden Liquidität. Kalkuliere sie mit Fixkosten berechnen.
  6. Bilanzierung beachten. Wer bilanziert, muss das Fahrzeug im Anlagevermögen führen; bei der EÜR gehört es ins Anlagenverzeichnis. Was für dich gilt, steht in Buchführungspflicht.

Fährst du stattdessen mit deinem Privatwagen zu Kunden, gelten andere Regeln, auch bei einem Unfall: siehe Unfall auf Dienstreise mit dem Privatwagen.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich ein Firmenwagen für Selbstständige?

Wenn du das Auto überwiegend betrieblich nutzt und die Kosten hoch sind. Dann senken Abschreibung, Leasing, Sprit und Versicherung deinen Gewinn, während die Privatnutzung pauschal versteuert wird. Bei Elektroautos ist der Vorteil wegen der Viertel-Regel besonders groß.

Muss ich als Selbstständiger die 1-%-Regel anwenden?

Nein. Du kannst stattdessen ein Fahrtenbuch führen. Liegt der betriebliche Anteil bei 50 Prozent oder darunter, ist die 1-%-Regel ohnehin ausgeschlossen, und du musst den Privatanteil anders nachweisen.

Gilt die 1-%-Regel auch für Leasing- und Gebrauchtwagen?

Ja. Maßgeblich ist immer der inländische Bruttolistenpreis bei Erstzulassung, egal ob du kaufst, least oder gebraucht erwirbst. Bei einem günstig gekauften Gebrauchtwagen mit hohem Neupreis ist ein Fahrtenbuch deshalb oft die bessere Wahl.

Was gilt 2026 für Plug-in-Hybride?

Bei Anschaffung ab 2025 wird nur die Hälfte des Listenpreises angesetzt, wenn das Fahrzeug höchstens 50 g CO₂ pro Kilometer ausstößt oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren kann.

Einen Überblick über alle Steuerarten gibt Steuern als Selbstständiger.

Quellen

Nach oben scrollen