Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- GmbH Steuern im Überblick
- Körperschaftsteuer: Satz und geplante Senkung
- Gewerbesteuer der GmbH
- GmbH Gewinn versteuern: Rechenbeispiel
- Steuern auf Gewinnausschüttungen und Geschäftsführergehalt
- Umsatzsteuer und Lohnsteuer
- Pflichten und Fristen der GmbH
- Lohnt sich die GmbH steuerlich?
- Häufige Fragen
- Quellen
Eine GmbH zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer (15 Prozent), Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Körperschaftsteuer) und Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz deiner Gemeinde abhängt. Zusammen ergibt das bei einem Hebesatz von 400 Prozent rund 30 Prozent. Schüttet die GmbH Gewinne an dich aus, fällt noch einmal Steuer auf deiner privaten Ebene an. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise bis auf 10 Prozent im Jahr 2032. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Körperschaftsteuer: 15 Prozent bis einschließlich 2027, danach jedes Jahr ein Prozentpunkt weniger bis 10 Prozent ab 2032 (§ 23 KStG).
- Gewerbesteuer: 3,5 Prozent Messzahl mal Hebesatz der Gemeinde (mindestens 200 Prozent). Einen Freibetrag wie beim Einzelunternehmen gibt es für die GmbH nicht.
- Gesamtbelastung auf GmbH-Ebene: bei 400 Prozent Hebesatz rund 29,8 Prozent.
- Ausschüttung: Dividenden versteuerst du privat mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli. Auf Antrag ist unter Bedingungen das Teileinkünfteverfahren möglich.
- Pflichten: doppelte Buchführung, Jahresabschluss, elektronische Steuererklärungen und vierteljährliche Vorauszahlungen.
GmbH Steuern im Überblick
Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Sie zahlt ihre Steuern selbst, getrennt von dir als Gesellschafter. Das ist der Kern des sogenannten Trennungsprinzips: Was die GmbH verdient, gehört erst einmal der GmbH. Erst wenn Geld an dich fließt, als Gehalt oder Gewinnausschüttung, wird es auch bei dir besteuert.
| Steuer | Wer zahlt | Bemessung | Satz (Stand Oktober 2026) |
|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | GmbH | zu versteuerndes Einkommen | 15 Prozent |
| Solidaritätszuschlag | GmbH | Körperschaftsteuer | 5,5 Prozent davon |
| Gewerbesteuer | GmbH | Gewerbeertrag | 3,5 Prozent × Hebesatz |
| Umsatzsteuer | GmbH führt ab | Umsätze | 19 oder 7 Prozent |
| Lohnsteuer | GmbH behält ein | Gehälter, auch Geschäftsführergehalt | nach Steuerklasse |
| Kapitalertragsteuer | GmbH behält ein, Gesellschafter trägt | Gewinnausschüttungen | 25 Prozent plus Soli |
Körperschaftsteuer: Satz und geplante Senkung
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften. Sie beträgt nach § 23 KStG derzeit 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Ausgangspunkt ist der Bilanzgewinn, der um steuerliche Korrekturen ergänzt wird. Nicht abziehbar sind zum Beispiel die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer selbst sowie die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen.
Seit der Gesetzesänderung von 2025 steht die Senkung fest im Gesetz:
| Veranlagungszeitraum | Körperschaftsteuersatz |
|---|---|
| bis 2027 | 15 Prozent |
| 2028 | 14 Prozent |
| 2029 | 13 Prozent |
| 2030 | 12 Prozent |
| 2031 | 11 Prozent |
| ab 2032 | 10 Prozent |
Auf die Körperschaftsteuer kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Anders als bei vielen Privatpersonen gibt es für Kapitalgesellschaften keine Freigrenze. Bei 15 Prozent Körperschaftsteuer ergibt das zusammen 15,825 Prozent.
Gewerbesteuer der GmbH
Die GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig, auch wenn sie nur freiberufliche Leistungen anbietet. Die Gewerbesteuer berechnet sich in zwei Schritten:
- Steuermessbetrag: Gewerbeertrag × 3,5 Prozent (§ 11 GewStG). Der Gewerbeertrag ist der Gewinn plus bestimmte Hinzurechnungen, etwa ein Teil der Zinsen und Mieten, und abzüglich bestimmter Kürzungen.
- Gewerbesteuer: Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde. Der Hebesatz liegt bei mindestens 200 Prozent (§ 16 GewStG), in vielen Großstädten zwischen 400 und 500 Prozent. Den Hebesatz deines Standorts nennt deine Gemeinde.
Den Freibetrag von 24.500 Euro gibt es nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Die GmbH zahlt ab dem ersten Euro. Anders als beim Einzelunternehmer wird die Gewerbesteuer auch nicht auf eine Einkommensteuer angerechnet. Deshalb ist der Standort für eine GmbH eine echte Kostenfrage.
GmbH Gewinn versteuern: Rechenbeispiel
Beispiel: Eine Software-GmbH erzielt 100.000 Euro Gewinn. Sie sitzt in einer Gemeinde mit 400 Prozent Hebesatz. Hinzurechnungen und Kürzungen lassen wir zur Vereinfachung weg.
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 100.000 Euro | |
| Körperschaftsteuer | 15 % von 100.000 | 15.000 Euro |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % von 15.000 | 825 Euro |
| Gewerbesteuer | 100.000 × 3,5 % × 400 % | 14.000 Euro |
| Steuern GmbH gesamt | 29.825 Euro | |
| Gewinn nach Steuern | 70.175 Euro |
Schüttet die GmbH die 70.175 Euro komplett aus, behält sie Kapitalertragsteuer ein:
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25 % von 70.175 | 17.543,75 Euro |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % davon | 964,91 Euro |
| Netto beim Gesellschafter | 51.666,34 Euro |
Die Gesamtbelastung liegt damit bei rund 48 Prozent, ohne Kirchensteuer und ohne Sparer-Pauschbetrag. Der Vorteil der GmbH liegt deshalb oft nicht in der Gesamtbelastung, sondern darin, dass Gewinne, die in der Firma bleiben, nur mit rund 30 Prozent belastet sind. Das lohnt sich, wenn du reinvestieren willst. Wer Beteiligungen über eine Zwischengesellschaft hält, kann diesen Effekt noch verstärken. Mehr dazu in Holding gründen.
Steuern auf Gewinnausschüttungen und Geschäftsführergehalt
Geld aus der GmbH bekommst du auf zwei Wegen:
Geschäftsführergehalt. Es ist für die GmbH eine Betriebsausgabe und senkt ihren Gewinn. Du versteuerst es als Arbeitslohn, die GmbH behält Lohnsteuer ein. Ob du als Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig bist, hängt vor allem von deinem Einfluss in der Gesellschaft ab. Kläre das mit einem Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Gewinnausschüttung. Die Dividende ist für die GmbH keine Betriebsausgabe. Bei dir gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Soli. Bist du zu mindestens 25 Prozent beteiligt oder zu mindestens 1 Prozent und beruflich für die GmbH tätig, kannst du nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG das Teileinkünfteverfahren beantragen. Dann sind 60 Prozent der Dividende mit deinem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig, im Gegenzug kannst du 60 Prozent der zugehörigen Kosten absetzen, etwa Zinsen für einen Kredit zum Kauf der Anteile. Der Antrag gilt für fünf Jahre.
Welche Mischung aus Gehalt und Ausschüttung günstiger ist, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Zur Orientierung hilft unser Artikel Brutto-Netto für Selbstständige, für die konkrete Planung brauchst du eine Steuerberatung.
Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt vor, wenn die GmbH dir einen Vorteil gewährt, den sie einem fremden Dritten nicht gewähren würde. Typische Fälle: ein überhöhtes Geschäftsführergehalt, ein zinsloses Darlehen an dich, private Kosten über die Firma oder eine Miete über Marktniveau. Das Finanzamt rechnet den Vorteil dem Gewinn der GmbH wieder hinzu (§ 8 Abs. 3 KStG). Die Folge sind Nachzahlungen auf beiden Ebenen. Schließe Verträge mit dir selbst deshalb schriftlich, im Voraus und zu marktüblichen Bedingungen.
Umsatzsteuer und Lohnsteuer
Die GmbH stellt Rechnungen mit Umsatzsteuer, gibt Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab und zieht Vorsteuer ab. Die Kleinunternehmerregelung (bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr) steht grundsätzlich auch einer GmbH offen, passt aber selten zum Geschäftsmodell. Beachte außerdem die Pflicht zur elektronischen Rechnung im B2B-Geschäft. Welche Formate es gibt, erklärt Peppol, XRechnung und ZUGFeRD.
Sobald die GmbH Gehälter zahlt, auch nur an dich als Geschäftsführer, meldet sie monatlich oder quartalsweise Lohnsteuer an und führt sie ab.
Pflichten und Fristen der GmbH
Eine GmbH ist immer Kaufmann und muss doppelt buchführen und bilanzieren. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht nicht. Die Hintergründe stehen in Buchführungspflicht.
| Pflicht | Frist |
|---|---|
| Körperschaftsteuer-Vorauszahlung | 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember |
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung | 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | in der Regel monatlich oder quartalsweise zum 10. des Folgemonats |
| Jahresabschluss und E-Bilanz | zusammen mit den Steuererklärungen |
| Steuererklärungen 2025 | 31. Juli 2026 ohne Steuerberater, Ende Februar 2027 mit Steuerberater |
| Offenlegung Jahresabschluss | im Unternehmensregister, spätestens zwölf Monate nach Ende des Geschäftsjahres |
Alle Erklärungen gibst du elektronisch über ELSTER oder deine Steuerkanzlei ab. In der Gründungsphase setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen anhand deiner Gewinnschätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fest. Wer hier zu optimistisch schätzt, bindet unnötig Liquidität.
Checkliste für das erste GmbH-Jahr
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Gründung über ELSTER einreichen
- Geschäftskonto für die GmbH eröffnen, Stammkapital einzahlen
- Buchhaltungssoftware oder Steuerkanzlei für doppelte Buchführung wählen
- Geschäftsführervertrag schriftlich und marktüblich abschließen
- Rücklage für Steuern bilden, bei 400 Prozent Hebesatz etwa 30 Prozent des Gewinns
- Hebesatz der Gemeinde vor der Standortwahl prüfen
- Statusfeststellung für die Sozialversicherung des Geschäftsführers beantragen
Lohnt sich die GmbH steuerlich?
Für Gründer mit kleinem Gewinn ist das Einzelunternehmen meist günstiger: Grundfreibetrag, Gewerbesteuerfreibetrag und die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wirken dort stärker. Die GmbH spielt ihre Stärken aus, wenn du Gewinne im Unternehmen lässt, Haftung begrenzen willst oder Investoren an Bord holen möchtest. Mit der sinkenden Körperschaftsteuer wird die Thesaurierung, also das Einbehalten von Gewinnen, ab 2028 attraktiver. Ob die GmbH zu dir passt, klärst du am besten im Vergleich der Rechtsformen in Rechtsform wählen. Für den Start als Einzelunternehmer hilft Steuern als Selbstständiger.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer einer GmbH 2026?
Sie beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens, dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer. Ab 2028 sinkt der Satz jährlich um einen Prozentpunkt, bis er 2032 bei 10 Prozent liegt.
Hat eine GmbH einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer?
Nein. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die GmbH zahlt Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.
Muss eine GmbH Steuern zahlen, wenn sie Verlust macht?
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fallen nur auf Gewinne an. Verluste kann die GmbH in Folgejahre vortragen und mit späteren Gewinnen verrechnen, wobei für hohe Beträge eine Mindestbesteuerung gilt. Umsatzsteuer und Lohnsteuer laufen unabhängig vom Gewinn weiter.
Wie werden Gewinnausschüttungen aus der GmbH versteuert?
Die GmbH behält 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Soli ein und führt sie ans Finanzamt ab. Damit ist die Steuer in der Regel abgegolten. Bei einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent oder mindestens 1 Prozent mit beruflicher Tätigkeit für die GmbH kannst du das Teileinkünfteverfahren beantragen.
Wann muss die GmbH Steuern vorauszahlen?
Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig, Gewerbesteuer-Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Höhe setzen Finanzamt und Gemeinde per Bescheid fest.
Quellen
- § 23 KStG – Steuersatz
- § 4 Solidaritätszuschlaggesetz 1995
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Steuermessbetrag
- § 16 GewStG – Hebesatz
- § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 8 KStG – Ermittlung des Einkommens
- Finanzamt Baden-Württemberg: Abgabefristen für Steuererklärungen 2023 bis 2027







