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Selbstständige bekommen im Krankheitsfall nicht automatisch Geld. In der gesetzlichen Krankenversicherung brauchst du dafür eine Wahlerklärung: Dann zahlt die Kasse ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe von 70 Prozent deines beitragspflichtigen Einkommens, 2026 höchstens rund 135 Euro pro Tag. Wer früher Geld braucht oder privat versichert ist, schließt ein Krankentagegeld für Selbstständige über einen Wahltarif oder eine private Versicherung ab. Die ersten Wochen musst du in jedem Fall selbst überbrücken können. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Absicherung: Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben ohne Wahlerklärung keinen Anspruch auf Krankengeld (§ 44 Abs. 2 SGB V).
- Wahlerklärung: Krankengeld ab der siebten Woche, 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Dafür zahlst du den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 statt 14,0 Prozent. Du bist drei Jahre gebunden.
- Wahltarif der Kasse: früherer Leistungsbeginn gegen Zusatzprämie, ebenfalls drei Jahre Bindung.
- Private Krankentagegeldversicherung: frei wählbarer Tagessatz und Leistungsbeginn, begrenzt auf dein Nettoeinkommen, mit Gesundheitsprüfung.
- Steuer: Leistungen sind steuerfrei. Das gesetzliche Krankengeld unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt, privates Krankentagegeld nicht.
Warum Selbstständige Krankentagegeld brauchen
Als Angestellter bekommst du sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach Krankengeld. Als Selbstständiger gibt es keinen Arbeitgeber, der zahlt. Wer nicht arbeitet, verdient nichts, während Miete, Versicherungen, Kredite und laufende Betriebskosten weiterlaufen. Eine längere Krankheit ist für viele Solo-Selbstständige deshalb existenzbedrohend. Das Krankentagegeld ersetzt einen Teil des Einkommens, solange du krankgeschrieben bist.
Welche Absicherung zu dir passt, hängt zuerst davon ab, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist. Die Grundsatzentscheidung erklärt PKV oder GKV für Selbstständige.
Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Wahlerklärung
Hauptberuflich Selbstständige können ihrer Krankenkasse erklären, dass ihre Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll (§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Das hat drei Folgen:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Leistungsbeginn | ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, also ab dem 43. Tag (§ 46 SGB V) |
| Höhe | 70 Prozent des Einkommens, das zuletzt der Beitragsberechnung zugrunde lag (§ 47 SGB V) |
| Obergrenze | Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat (2026) |
| Beitrag | allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent statt ermäßigt 14,0 Prozent, plus Zusatzbeitrag |
| Bindung | drei Jahre (§ 44 Abs. 2 in Verbindung mit § 53 Abs. 8 SGB V) |
Rechnerisch ergibt sich 2026 ein Höchstkrankengeld von 135,63 Euro pro Kalendertag: 5.812,50 Euro geteilt durch 30, davon 70 Prozent. Wichtig: Gibst du die Wahlerklärung ab, während du bereits krankgeschrieben bist, wirkt sie erst ab dem Tag nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit. Kümmere dich also, solange du gesund bist.
Der Wahltarif Krankengeld
Jede Krankenkasse muss für Selbstständige zusätzlich einen Wahltarif Krankengeld anbieten (§ 53 Abs. 6 SGB V). Damit kannst du einen früheren Leistungsbeginn oder ein höheres Krankengeld vereinbaren. Die Prämie hängt nicht von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ab. Eine Gesundheitsprüfung gibt es also nicht. Dafür bist du mindestens drei Jahre an den Tarif und damit an die Kasse gebunden. Leistungsbeginn, Höhe und Preis legt jede Kasse in ihrer Satzung fest. Vergleiche die Angebote vor dem Abschluss.
Besonderheit für Künstler und Publizisten
Über die Künstlersozialkasse Versicherte erhalten Krankengeld ebenfalls ab der siebten Woche. Per Wahltarif ist ein früherer Beginn möglich, spätestens ab der dritten Woche der Arbeitsunfähigkeit.
Private Krankentagegeldversicherung
Bist du privat krankenversichert, schließt du das Krankentagegeld als eigenen Tarif ab. Auch gesetzlich Versicherte können ein privates Krankentagegeld zusätzlich abschließen, etwa um die ersten sechs Wochen zu überbrücken. Die Grundregeln stehen in den Musterbedingungen MB/KT des PKV-Verbands, die meisten Versicherer orientieren sich daran:
- Tagessatz: frei wählbar, aber zusammen mit anderen Krankengeldern begrenzt auf dein Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit, umgerechnet auf den Kalendertag. Maßgeblich ist in der Regel der Durchschnitt der letzten zwölf Monate.
- Karenzzeit: Du wählst, ab welchem Tag gezahlt wird, zum Beispiel ab dem 8., 15., 22. oder 43. Tag. Je später, desto günstiger.
- Arbeitsunfähigkeit: Gezahlt wird nur, wenn du deinen Beruf vorübergehend in keiner Weise ausüben kannst. Teilweise Arbeitsunfähigkeit reicht nicht.
- Einkommen sinkt: Fällt dein Nettoeinkommen dauerhaft, kann der Versicherer Tagessatz und Beitrag herabsetzen. Bei Selbstständigen zählt dabei das letzte abgelaufene Kalenderjahr.
- Berufsunfähigkeit: Bist du in deinem Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig, endet die Versicherung. Krankentagegeld ersetzt deshalb keine Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Wartezeit: in der Regel drei Monate ab Vertragsbeginn, bei Unfällen keine.
Anders als beim Wahltarif kalkuliert der private Versicherer nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ablehnung führen.
Vergleich der Optionen
| Wahlerklärung GKV | Wahltarif GKV | Privates Krankentagegeld | |
|---|---|---|---|
| Leistungsbeginn | 43. Tag | laut Satzung, oft früher | frei wählbar |
| Höhe | 70 % des beitragspflichtigen Einkommens | laut Satzung | vereinbarter Tagessatz bis Nettoeinkommen |
| Kosten | 0,6 Prozentpunkte mehr Beitrag | Zusatzprämie | risikoabhängiger Beitrag |
| Gesundheitsprüfung | nein | nein | ja |
| Bindung | 3 Jahre | 3 Jahre | Kündigung nach Vertrag |
| Steuer auf Leistung | steuerfrei, Progressionsvorbehalt | steuerfrei, Progressionsvorbehalt | steuerfrei, kein Progressionsvorbehalt |
Rechenbeispiel: Was kostet die Absicherung und wie groß ist die Lücke?
Beispiel: Ein selbstständiger Webentwickler ist freiwillig gesetzlich versichert. Seine Kasse setzt den Beitrag auf Basis von 4.000 Euro Einkommen im Monat fest.
- Mehrkosten Wahlerklärung: 0,6 Prozent von 4.000 Euro = 24 Euro im Monat
- Krankengeld: 4.000 Euro ÷ 30 × 70 Prozent = rund 93,33 Euro pro Tag, also etwa 2.800 Euro für einen vollen Monat
- Lücke in den ersten sechs Wochen: Für die Tage 1 bis 42 zahlt die Kasse nichts. Bei 4.000 Euro Monatseinkommen fehlen ihm rechnerisch rund 5.600 Euro.
Die Lücke schließt er entweder mit einer Rücklage, mit einem Wahltarif mit früherem Beginn oder mit einem privaten Krankentagegeld ab dem 15. Tag. Wie du eine Reserve für solche Fälle aufbaust, beschreibt Notfallfonds für Gründer.
So bestimmst du den Tagessatz
- Monatliche private Fixkosten addieren: Miete, Lebenshaltung, Versicherungen, Kreditraten
- Betriebliche Fixkosten addieren, die auch ohne Umsatz weiterlaufen: Büromiete, Software, Leasing
- Krankenversicherungsbeitrag nicht vergessen, er läuft weiter
- Summe durch 30 teilen, das ist dein Bedarf pro Tag
- Mit deinem Nettoeinkommen abgleichen, höher versichert der Versicherer nicht
Was nach Steuern und Sozialabgaben von deinem Umsatz übrig bleibt, berechnest du mit Brutto-Netto für Selbstständige. Wer Krankheitstage gleich im Preis einplant, kalkuliert realistischer, siehe Stundensatz berechnen.
Steuerliche Behandlung
Leistungen aus einer Krankenversicherung sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Das gesetzliche Krankengeld wird aber nach § 32b EStG in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Es erhöht also den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr. Privates Krankentagegeld ist dort nicht genannt und unterliegt deshalb keinem Progressionsvorbehalt.
Beiträge zum privaten Krankentagegeld zählen nicht zur steuerlich voll absetzbaren Basisabsicherung. Sie gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, deren Höchstbetrag bei den meisten Selbstständigen schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist. Bei gesetzlich Versicherten mit Krankengeldanspruch kürzt das Finanzamt den absetzbaren Basisbeitrag pauschal um 4 Prozent.
Häufige Fragen
Ab wann bekommen Selbstständige Krankengeld?
Mit Wahlerklärung in der gesetzlichen Krankenversicherung ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, also ab dem 43. Tag. Mit einem Wahltarif der Kasse oder einem privaten Krankentagegeld ist ein früherer Beginn möglich, je nach Tarif.
Kann ich die Wahlerklärung jederzeit abgeben?
Ja, du kannst sie jederzeit gegenüber deiner Krankenkasse abgeben. Geht sie während einer laufenden Krankschreibung ein, wirkt sie aber erst ab dem Tag nach deren Ende. Danach bist du drei Jahre daran gebunden.
Lohnt sich Krankentagegeld für Gründer mit wenig Einkommen?
Das Krankengeld richtet sich nach deinem beitragspflichtigen Einkommen. Bei niedrigem Einkommen fällt es entsprechend niedrig aus, die Mehrkosten sind aber ebenfalls gering. Wer kaum Rücklagen hat, sollte sich gerade in der Anfangszeit absichern.
Zahlt das Krankentagegeld auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit?
In der privaten Krankentagegeldversicherung nach den Musterbedingungen nicht. Du musst deinen Beruf vorübergehend in keiner Weise ausüben können. Eine Ausnahme ist eine stufenweise Wiedereingliederung, wenn der Tarif sie vorsieht.
Ersetzt Krankentagegeld eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Krankentagegeld deckt vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ab. Wirst du dauerhaft berufsunfähig, endet die private Krankentagegeldversicherung. Für diesen Fall brauchst du eine eigene Absicherung. Wie du dich langfristig absicherst, steht auch in Altersvorsorge für Selbstständige.
Quellen
- § 44 SGB V – Krankengeld
- § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 53 SGB V – Wahltarife
- Techniker Krankenkasse: Mindest- und Höchstbeiträge für Selbstständige 2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeldversicherung MB/KT 2009 (PDF)
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen
- § 32b EStG – Progressionsvorbehalt







