Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Gründen im Studium: Chancen und Herausforderungen
- Gewerbe oder Freiberuf anmelden
- Krankenversicherung als gründender Student
- BAföG und Selbstständigkeit
- Kindergeld und Steuern
- Förderung für Gründungen aus der Hochschule
- Checkliste: Studium und Gründung vereinbaren
- Häufige Fragen
- Quellen
Gründen im Studium ist erlaubt und oft ein guter Zeitpunkt: Die Lebenshaltungskosten sind niedrig, die Hochschule bietet Beratung, Räume und Förderprogramme wie das EXIST-Gründungsstipendium. Kritisch wird es an drei Stellen: Krankenversicherung, BAföG und Kindergeld. Sobald die Selbstständigkeit hauptberuflich wird oder die Gewinne steigen, können Familien- und Studierendenversicherung wegfallen und das BAföG sinkt. Hier erfährst du, wo die Grenzen liegen und wie du den Start planst.
Das Wichtigste in Kürze
- Anmeldung: Studierende melden Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit genauso an wie alle anderen. Eine Erlaubnis der Hochschule ist nicht nötig.
- Krankenversicherung: Familienversicherung bis 25 nur bis 565 Euro Gesamteinkommen im Monat (Stand 2026) und nicht bei hauptberuflicher Selbstständigkeit. Die studentische Versicherung entfällt ebenfalls, wenn du hauptberuflich selbstständig bist.
- BAföG: Gewinne zählen als Einkommen und werden oberhalb eines Freibetrags angerechnet.
- Steuern: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr fällt 2026 keine Einkommensteuer an.
- Förderung: EXIST zahlt Studierenden 1.000 Euro im Monat, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben, beantragt wird es über die Hochschule.
Gründen im Studium: Chancen und Herausforderungen
| Chancen | Herausforderungen |
|---|---|
| Niedrige Fixkosten, kaum privates Risiko | Zeitkonflikt mit Prüfungen und Pflichtveranstaltungen |
| Zugang zu Gründungsberatung, Laboren, Mentoren und Mitgründern an der Hochschule | Wenig Berufserfahrung und Branchenkontakte |
| Förderprogramme speziell für Hochschulgründungen | Versicherungs- und BAföG-Status kann sich ändern |
| Scheitern ist früh im Leben gut verkraftbar | Banken geben ohne Einkommen selten Kredit |
Die meisten Studierenden starten deshalb klein und finanzieren sich aus eigenen Einnahmen. Wie das funktioniert, beschreibt der Artikel Bootstrapping.
Gewerbe oder Freiberuf anmelden
Als Student meldest du deine Tätigkeit genauso an wie jede andere Gründerin und jeder andere Gründer:
- Tätigkeit einordnen: Freier Beruf wie Programmierung nach Kundenauftrag, Journalismus oder Übersetzung, oder Gewerbe wie Handel, Onlineshop oder Agentur? Die Abgrenzung erklärt Freiberuf oder Gewerbe.
- Anmelden: Gewerbe beim Gewerbeamt, freie Berufe direkt beim Finanzamt.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: innerhalb eines Monats elektronisch über ELSTER (§ 138 AO). Dort entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
- Krankenkasse und ggf. BAföG-Amt informieren.
Bist du noch nicht volljährig, brauchst du für ein eigenes Gewerbe die Ermächtigung deiner Eltern mit Genehmigung des Familiengerichts (§ 112 BGB). Den Ablauf der Anmeldung beschreibt Einzelunternehmen gründen.
Krankenversicherung als gründender Student
Hier entstehen die meisten Überraschungen. Es gibt drei Situationen:
| Status | Voraussetzungen | Was die Gründung ändert |
|---|---|---|
| Familienversichert (bei den Eltern) | in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Gesamteinkommen höchstens ein Siebtel der Bezugsgröße (2026: 565 Euro im Monat) | Endet, wenn dein Gewinn regelmäßig über 565 Euro im Monat liegt oder du hauptberuflich selbstständig bist |
| Pflichtversichert als Student | eingeschrieben, in der Regel bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | Endet, wenn du hauptberuflich selbstständig bist (§ 5 Abs. 5 SGB V) |
| Freiwillig versichert | wenn die beiden anderen Wege nicht mehr passen | Beiträge richten sich nach deinem Einkommen |
Hauptberuflich selbstständig bist du, wenn die Selbstständigkeit nach Zeitaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung deine Haupttätigkeit ist und das Studium in den Hintergrund tritt. Die Krankenkasse prüft das im Einzelfall. Melde ihr die Gründung von dir aus. Wer zu lange günstig versichert bleibt, obwohl die Voraussetzungen fehlen, muss Beiträge nachzahlen.
BAföG und Selbstständigkeit
Gewinne aus deiner Selbstständigkeit zählen beim BAföG als Einkommen (§ 21 BAföG). Davon abgezogen werden die Steuern und eine Sozialpauschale, die für Selbstständige 38,8 Prozent beträgt. Übrig bleibt das anrechenbare Einkommen. Davon bleibt ein monatlicher Freibetrag anrechnungsfrei, der an die Minijob-Grenze gekoppelt ist und jedes Jahr zum 1. Januar neu im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht wird (§ 23 BAföG). Was darüber liegt, mindert deinen BAföG-Betrag.
Wichtig: Gib deinen erwarteten Gewinn beim BAföG-Amt an und reiche Änderungen nach. Weil Gewinne bei Selbstständigen schwanken, wird der Bescheid oft vorläufig erlassen und später anhand der tatsächlichen Zahlen korrigiert. Lege Geld für mögliche Rückforderungen zurück.
Rechenbeispiel BAföG-Einkommen
Beispiel: Ein Informatikstudent erzielt mit App-Entwicklung 6.000 Euro Gewinn im Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten, Steuern fallen keine an.
- Gewinn: 6.000 Euro
- Sozialpauschale 38,8 %: − 2.328 Euro
- Anrechenbares Einkommen: 3.672 Euro, also 306 Euro pro Monat
Liegt der aktuelle Freibetrag über 306 Euro im Monat, wird nichts angerechnet. Bei einem Gewinn von 12.000 Euro wären es 612 Euro im Monat, dann mindert der Teil über dem Freibetrag dein BAföG. Den genauen Freibetrag nennt dir das BAföG-Amt.
Kindergeld und Steuern
Kindergeld: Während des Erststudiums bekommen deine Eltern bis zu deinem 25. Geburtstag Kindergeld, unabhängig davon, wie viel du verdienst. Erst nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung oder einem ersten Studium, etwa im Master nach dem Bachelor, gilt: Eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden schließt das Kindergeld aus (§ 32 Abs. 4 EStG).
Einkommensteuer: Für 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro. Bleibt dein zu versteuerndes Einkommen darunter, zahlst du keine Einkommensteuer. Nach der Anmeldung fordert das Finanzamt in der Regel trotzdem eine Steuererklärung mit Gewinnermittlung an. Was im ersten Jahr sonst noch anfällt, steht in Steuern als Selbstständiger.
Förderung für Gründungen aus der Hochschule
EXIST-Gründungsstipendium: Das Bundesprogramm fördert innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Konditionen laut Förderdatenbank (Richtlinie vom 11.04.2023):
| Gruppe | Stipendium pro Monat |
|---|---|
| Studierende (mindestens die Hälfte der Studienleistungen erbracht) | 1.000 Euro |
| Teammitglieder mit abgeschlossener Berufsausbildung | 2.000 Euro |
| Absolventen mit Hochschulabschluss | 2.500 Euro |
| Promovierte | 3.000 Euro |
Dazu kommen 150 Euro pro Kind und Monat, Sachmittel bis 10.000 Euro für Einzel- und 30.000 Euro für Teamgründungen sowie bis zu 5.000 Euro für Coaching. Gefördert wird bis zu ein Jahr, höchstens drei Personen pro Team. Teams, die überwiegend aus Studierenden bestehen, werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert. Den Antrag stellt die Hochschule, nicht du selbst. Ablauf und Unterlagen erklärt unser Ratgeber zum EXIST-Gründerstipendium.
Gründungszentren der Hochschulen: Fast jede Hochschule hat eine Gründungsberatung oder einen Inkubator. Dort bekommst du Hilfe beim Businessplan, Kontakte zu Mentoren und oft einen kostenlosen Arbeitsplatz. Frag dort auch nach Landesprogrammen und Wettbewerben.
Checkliste: Studium und Gründung vereinbaren
- [ ] Tätigkeit richtig eingeordnet und angemeldet (Gewerbeamt oder Finanzamt)
- [ ] Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats abgegeben
- [ ] Krankenkasse über die Gründung informiert, Status geprüft
- [ ] Erwarteten Gewinn beim BAföG-Amt angegeben
- [ ] Bei Studienfortschritt planen: Prüfungsphasen im Kalender blocken, Kundenzusagen danach ausrichten
- [ ] Gründungsberatung der Hochschule kontaktiert, EXIST-Fähigkeit geprüft
- [ ] Rücklage für Steuern und mögliche BAföG-Rückforderungen gebildet
Nach dem Abschluss ändern sich viele Rahmenbedingungen erneut. Was für junge Gründer ohne Studium gilt, findest du in Gründen unter 30.
Häufige Fragen
Darf ich als Student ein Gewerbe anmelden?
Ja. Für Studierende gelten keine Sonderregeln. Du meldest dein Gewerbe beim Gewerbeamt an, freiberufliche Tätigkeiten direkt beim Finanzamt.
Verliere ich meine Familienversicherung, wenn ich gründe?
Nicht automatisch. Sie endet, wenn dein regelmäßiges Gesamteinkommen 565 Euro im Monat übersteigt (Stand 2026) oder du hauptberuflich selbstständig bist. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn, nicht der Umsatz.
Muss ich als Student Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer erst, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr liegt. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
Kann ich mit einer Gründung im Studium mein BAföG verlieren?
Das BAföG sinkt, sobald dein anrechenbares Einkommen über dem Freibetrag liegt, und kann bei hohen Gewinnen ganz wegfallen. Rückwirkende Korrekturen sind möglich. Melde Änderungen deshalb zeitnah.
Quellen
- Förderdatenbank des Bundes: EXIST-Gründungsstipendium
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 1 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (Bezugsgröße)
- § 21 BAföG – Einkommensbegriff
- § 23 BAföG – Freibeträge
- § 32 EStG – Kinder
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif
- § 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 11 GewStG – Freibetrag
- § 112 BGB – Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts







