Finanzierung

EXIST-Gründerstipendium 2026: Höhe, Voraussetzungen, Antrag

EXIST-Gründerstipendium 2026: bis 3.000 Euro im Monat, 30.000 Euro Sachmittel, 12 Monate. Voraussetzungen, Ideenpapier, Ablauf und Rechenbeispiel.

Symbolbild: EXIST-Gründerstipendium 2026: Höhe, Voraussetzungen, Antrag

Foto: Priscilla Du Preez / Unsplash

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist das EXIST-Gründerstipendium?
  3. Voraussetzungen
  4. Wie hoch ist das EXIST-Gründerstipendium?
  5. Ablauf: vom Ideenpapier zur Bewilligung
  6. Pflichten während der Förderung
  7. Kombination mit anderen Förderungen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Das EXIST-Gründerstipendium, offiziell inzwischen EXIST-Gründungsstipendium, finanziert Gründerinnen und Gründern aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein Jahr lang den Lebensunterhalt. Je nach Abschluss gibt es 1.000 bis 3.000 Euro pro Person und Monat, dazu bis zu 30.000 Euro für Sachausgaben und 5.000 Euro für Coaching. Gefördert werden innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Vorhaben von Einzelpersonen oder Teams mit bis zu drei Personen. Den Antrag stellt nicht das Team, sondern die Hochschule. Er ist jederzeit möglich, nach dem Handbuch (Stand 18.08.2026) dauert die Entscheidung ein bis zwei Monate.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stipendium: 1.000 Euro (Studierende), 2.000 Euro (Berufsausbildung), 2.500 Euro (Hochschulabschluss), 3.000 Euro (Promotion) pro Monat, plus 150 Euro je Kind.
  • Sachmittel: bis 10.000 Euro für Einzelgründungen, bis 30.000 Euro für Teams, zusätzlich 5.000 Euro für Coaching.
  • Laufzeit: 12 Monate, einmalige Verlängerung um bis zu 3 Monate bei Geburt oder Elternzeit.
  • Voraussetzung: Anbindung an eine Hochschule oder Forschungseinrichtung, Abschluss oder Ausscheiden höchstens fünf Jahre her, innovative Idee, noch keine Gründung vor Förderbeginn.
  • Antrag: über das Gründungsnetzwerk der Hochschule an den Projektträger Jülich, laut Förderdatenbank bis 31. Dezember 2027.

Was ist das EXIST-Gründerstipendium?

EXIST ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, kofinanziert vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Das Gründungsstipendium ist eine von drei Programmlinien. Daneben gibt es EXIST-Forschungstransfer für entwicklungsintensive Projekte und EXIST Women für Frauen mit einer ersten Gründungsidee.

Der Name hat sich mit der Richtlinie von 2023 geändert: Aus dem EXIST-Gründerstipendium wurde das EXIST-Gründungsstipendium. Gesucht wird weiterhin oft nach dem alten Namen, gemeint ist dasselbe Programm. Die aktuelle Richtlinie gilt laut Förderdatenbank bis 31. Dezember 2029.

Das Stipendium ist eine Vorgründungsförderung. Es soll dir ein Jahr Zeit verschaffen, um Produkt, Geschäftsmodell und Businessplan so weit zu bringen, dass du danach gründen und weitere Finanzierung einwerben kannst. Gründungen aus dem Studium heraus behandelt unser Artikel Gründen im Studium.

Voraussetzungen

VoraussetzungWas gilt
PersonenkreisStudierende (mindestens die Hälfte der Studienleistungen erbracht), Absolventinnen und Absolventen, wissenschaftliche Mitarbeitende. Ein Teammitglied darf statt eines Studiums eine Berufsausbildung haben.
Fünf-Jahres-GrenzeAbschluss oder Ausscheiden aus der Hochschule oder Forschungseinrichtung liegt höchstens fünf Jahre zurück.
Team1 bis 3 Stipendiatinnen und Stipendiaten. Teams, die mehrheitlich aus Studierenden bestehen, nur in begründeten Ausnahmefällen.
IdeeInnovativ, technologieorientiert oder wissensbasiert, mit klarem Alleinstellungsmerkmal und Marktpotenzial. Bloße Weiterentwicklungen bestehender Produkte reichen nicht.
Noch nicht gegründetBei Projektbeginn darf das Unternehmen noch nicht gegründet und die Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen sein.
HochschuleDie Hochschule oder Forschungseinrichtung stellt den Antrag, stellt einen Arbeitsplatz und benennt eine Mentorin oder einen Mentor.
Keine DoppelförderungKein paralleles Stipendium, keine aktive Beschäftigung, keine andere Förderung des Lebensunterhalts, kein BAföG.
NebentätigkeitEntgeltliche Nebentätigkeiten über 20 Stunden pro Monat sind ausgeschlossen.

Achte auf die Einheit bei der Nebentätigkeit: Die Grenze liegt bei 20 Stunden pro Monat, nicht pro Woche. Ein ruhendes Arbeitsverhältnis, etwa ein Gründungssabbatical, ist laut Handbuch zulässig.

Bei KI-Vorhaben prüfen die Gutachter genau: Nicht förderfähig ist laut Handbuch ein Vorhaben, das ohne KI genauso umsetzbar wäre.

Wie hoch ist das EXIST-Gründerstipendium?

FörderbausteinHöhe
Stipendium Studierende1.000 Euro pro Monat
Stipendium mit staatlich anerkannter Berufsausbildung2.000 Euro pro Monat
Stipendium mit Hochschulabschluss2.500 Euro pro Monat
Stipendium mit Promotion3.000 Euro pro Monat
Kinderzuschlag150 Euro pro Kind und Monat
Sachausgabenbis 10.000 Euro (Einzelgründung) oder bis 30.000 Euro (Team)
Coaching5.000 Euro

Die Sachausgaben und das Coaching sind Pauschalen. Laut Handbuch darfst du die Planung innerhalb der Pauschalen ohne Rücksprache mit dem Projektträger ändern. Zusätzlich erhält die Hochschule für die Betreuung durch ihr Gründungsnetzwerk eine Pauschale von 10.000 Euro. Dazu kommen Zuschläge von je 2.500 Euro, unter anderem für ein diverses Team und für die fachliche Begleitung durch eine Mentorin oder einen Mentor. Dieses Geld fließt nicht an das Team.

Rechenbeispiel für ein Dreierteam

Beispiel: Ein Team aus zwei Masterabsolventen und einer promovierten Ingenieurin mit einem Kind.

  • Stipendien: (2.500 + 2.500 + 3.000 Euro) × 12 Monate = 96.000 Euro
  • Kinderzuschlag: 150 Euro × 12 Monate = 1.800 Euro
  • Sachausgaben: 30.000 Euro
  • Coaching: 5.000 Euro
  • Gesamt für das Team: 132.800 Euro

Einzelgründer mit Hochschulabschluss kommen ohne Kind auf 2.500 × 12 + 10.000 + 5.000 = 45.000 Euro.

Steuern und Krankenversicherung regeln die Stipendiatinnen und Stipendiaten laut Handbuch eigenverantwortlich. Kläre vor Förderbeginn mit deiner Krankenkasse und einer Steuerberatung, wie du versichert bist und ob das Stipendium bei dir steuerlich relevant ist.

Ablauf: vom Ideenpapier zur Bewilligung

  1. Gründungsnetzwerk kontaktieren. Erste Anlaufstelle ist die Gründungsberatung oder der Transferservice deiner Hochschule. Sie prüft, ob deine Idee zu EXIST passt, und begleitet den Antrag.
  2. Mentorin oder Mentor gewinnen. Eine fest angestellte Professorin, ein Professor oder eine Arbeitsgruppenleitung der antragstellenden Einrichtung betreut dich fachlich und unterschreibt eine Erklärung.
  3. Ideenpapier schreiben. Maximal 15 Seiten (Arial 12 pt, 1,5-zeilig) mit vier Teilen: Geschäftsidee, Team, unternehmerische Umsetzung, Mittelplanung. Grafiken und Tabellen sind erlaubt, Absichtserklärungen von Kunden, Mockups und Video-Links kannst du beilegen.
  4. Antrag einreichen. Die Hochschule reicht den Antrag elektronisch über easy-Online und als unterschriebenes Original beim Projektträger Jülich ein.
  5. Begutachtung. Erst formale Prüfung, dann fachliche Bewertung durch Gutachterinnen und Gutachter nach vier Kriterien: Innovation und Technologie, Markt und Geschäftsmodell, Team und Umsetzung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Ergebnis ist eine Förderempfehlung, eine Aufforderung zur Nachbesserung oder eine Ablehnung.
  6. Förderbeginn. Die Entscheidung fällt laut Handbuch ein bis zwei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Plane vom Erstgespräch bis zum Start im Schnitt vier bis sieben Monate ein.

Checkliste für ein starkes Ideenpapier

  • Das Problem ist mit Zahlen oder Kundenaussagen belegt, nicht nur behauptet.
  • Der technologische Kern und der Unterschied zu bestehenden Lösungen sind auch für Fachfremde verständlich.
  • Es gibt erste Gespräche mit potenziellen Kunden, idealerweise mit Absichtserklärungen.
  • Die Rollen im Team sind klar, fehlende Kompetenzen sind benannt.
  • Der Zeitplan für die zwölf Monate hat überprüfbare Meilensteine.
  • Die Mittelplanung passt zu den Meilensteinen.

Wie du Geschäftsmodell und Finanzteil strukturierst, zeigt Businessplan oder Lean Canvas.

Pflichten während der Förderung

Das Förderjahr hat feste Meilensteine:

ZeitpunktMeilenstein
Monat 1ESF-Fragebogen und EXIST-Monitoringfragebogen
Monat 3Gründungsseminar
Monat 5Zwischenpräsentation
Monat 10Businessplan und Ergebnisbericht
3 Monate nach EndeVerwendungsnachweis

Während der Förderung darfst du eine Kapitalgesellschaft gründen und die Geschäftstätigkeit aufnehmen. Gründung und gefördertes Hochschulprojekt musst du dann strikt trennen. Welche Rechtsform sich eignet, steht in Rechtsform wählen. Produktentwicklungen im Auftrag Dritter sind während der Förderung nicht zulässig.

Kombination mit anderen Förderungen

Laut Handbuch kombinierbar sind Förderungen, die nicht den Lebensunterhalt finanzieren, etwa Preisgelder aus Businessplanwettbewerben, Patentzuschüsse oder Zuschüsse der KfW. Landesprogramme vor oder nach EXIST sind teilweise möglich, können sich aber gegenseitig ausschließen, zum Beispiel wenn bereits eine GmbH gegründet wurde.

Nach dem Förderjahr kommen typischerweise Business Angels in Frage, deren Investment der INVEST-Zuschuss fördern kann. Für Forschung und Entwicklung in der eigenen Firma lohnt ein Blick auf die Forschungszulage. Gründerinnen finden spezielle Programme wie EXIST Women in unserem Überblick Förderung für Gründerinnen.

Häufige Fragen

Muss ich das EXIST-Gründerstipendium zurückzahlen?

Nein, es ist ein Zuschuss. Voraussetzung ist, dass du die Mittel zweckgemäß verwendest und Meilensteine und Verwendungsnachweis fristgerecht einreichst.

Kann ich mich direkt beim Projektträger bewerben?

Nein. Der Antrag läuft immer über eine Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland. Sprich frühzeitig mit dem Gründungsnetzwerk dort.

Darf ich schon eine GmbH gegründet haben?

Nein. Zu Projektbeginn darf das Unternehmen noch nicht gegründet sein. Während der Förderung ist eine Gründung erlaubt.

Können internationale Gründer das Stipendium bekommen?

Ja, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen und das Vorhaben an einer teilnehmenden Einrichtung in Deutschland angesiedelt ist. Hat das Team kein deutschsprachiges Mitglied, darf das Ideenpapier auf Englisch geschrieben werden.

Kann ich neben dem Stipendium arbeiten?

Nur eingeschränkt. Entgeltliche Nebentätigkeiten über 20 Stunden pro Monat sind ausgeschlossen, ein aktives Beschäftigungsverhältnis ebenfalls.

Quellen

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