Recht & Steuern

Verein gründen: Schritt für Schritt zum eingetragenen Verein

Verein gründen in 7 Schritten: 7 Mitglieder, Satzung, Gründungsversammlung, Notar, Vereinsregister, Gemeinnützigkeit. Mit Checkliste und Freibeträgen 2026.

Symbolbild: Verein gründen: Schritt für Schritt zum eingetragenen Verein

Foto: Rashpal Singh / Unsplash

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann ein Verein die richtige Rechtsform ist
  3. Verein gründen in sieben Schritten
  4. Gemeinnützigkeit: Vorteile und Regeln
  5. Haftung des Vorstands
  6. Checkliste Vereinsgründung
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Um einen Verein zu gründen, brauchst du für die Eintragung ins Vereinsregister mindestens sieben Mitglieder, eine Satzung mit Zweck, Name und Sitz und einen gewählten Vorstand. Die Anmeldung beim Amtsgericht muss öffentlich beglaubigt sein, in der Regel durch einen Notar, inzwischen auch per Videokommunikation. Erst mit der Eintragung wird aus der Gruppe ein eingetragener Verein (e.V.) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Wer Steuervorteile und Spendenquittungen will, stimmt die Satzung vorher mit dem Finanzamt ab. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitglieder: mindestens sieben für die Eintragung (§ 56 BGB), die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben sein (§ 59 BGB).
  • Satzung: Pflicht sind Zweck, Name, Sitz und die Absicht der Eintragung (§ 57 BGB). Für Gemeinnützigkeit kommen steuerliche Pflichtformulierungen dazu.
  • Anmeldung: durch den Vorstand, öffentlich beglaubigt, beim zuständigen Amtsgericht (§§ 59, 77 BGB).
  • Gemeinnützigkeit: Das Finanzamt stellt auf Antrag fest, ob die Satzung die Voraussetzungen erfüllt (§ 60a AO).
  • Zahlen 2026: Übungsleiterfreibetrag 3.300 Euro, Ehrenamtsfreibetrag 960 Euro, Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe 50.000 Euro.

Wann ein Verein die richtige Rechtsform ist

Der eingetragene Verein ist für ideelle Ziele gedacht: Sport, Kultur, Bildung, Nachbarschaftshilfe, Umweltschutz, Interessenvertretung. § 21 BGB regelt diesen nicht wirtschaftlichen Verein, der Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister erlangt. Ein Verein darf Einnahmen erzielen, etwa mit einem Vereinsfest oder Kursgebühren. Der Hauptzweck darf aber nicht das Geldverdienen sein.

Für ein Geschäftsmodell mit Gewinnabsicht passt der Verein deshalb nicht. Wer ein Sozialunternehmen gründen will, das Umsätze erzielt und Mitarbeiter beschäftigt, prüft zusätzlich die gemeinnützige GmbH. Einen Vergleich der Rechtsformen findest du im Ratgeber Rechtsform wählen.

Nicht eingetragener VereinEingetragener Verein (e.V.)
Gründungformlos, ab zwei Personen möglichSatzung, mindestens sieben Mitglieder, Eintragung
Rechtsfähigkeiteingeschränkteigene juristische Person
HaftungHandelnde können persönlich haftengrundsätzlich nur das Vereinsvermögen
Gemeinnützigkeitmöglichmöglich
AufwandgeringNotar, Registergericht, laufende Meldungen

Verein gründen in sieben Schritten

1. Gründungsmitglieder finden

Für die Eintragung brauchst du mindestens sieben Mitglieder. Das können natürliche Personen sein, aber auch juristische Personen wie eine GmbH oder ein anderer Verein. Kläre früh, wer bereit ist, Verantwortung im Vorstand zu übernehmen.

2. Satzung entwerfen

Die Satzung ist die Verfassung des Vereins. Nach § 57 BGB muss sie enthalten:

  • den Zweck des Vereins
  • den Namen, der sich von anderen eingetragenen Vereinen am selben Ort deutlich unterscheiden soll
  • den Sitz
  • dass der Verein eingetragen werden soll

Nach § 58 BGB soll sie außerdem regeln:

  • Eintritt und Austritt der Mitglieder
  • ob und welche Beiträge Mitglieder zahlen
  • wie der Vorstand gebildet wird
  • wann und wie die Mitgliederversammlung einberufen wird und wie Beschlüsse beurkundet werden

Fehlen diese Punkte, kann das Registergericht die Eintragung ablehnen. Viele Amtsgerichte und Landesministerien bieten Mustersatzungen an. Sie sind ein guter Startpunkt, ersetzen aber nicht die Anpassung an deinen Verein.

3. Gemeinnützigkeit vorab klären

Willst du als gemeinnützig anerkannt werden, schick den Satzungsentwurf vor der Gründungsversammlung an das Finanzamt am künftigen Vereinssitz. Die Satzung muss die steuerlichen Anforderungen der Abgabenordnung erfüllen, insbesondere zu Zweck, Selbstlosigkeit und Vermögensbindung bei Auflösung. Eine nachträgliche Satzungsänderung kostet eine weitere Mitgliederversammlung und eine weitere notarielle Anmeldung.

4. Gründungsversammlung abhalten

Die Gründungsmitglieder beschließen in einer Versammlung die Satzung und wählen den ersten Vorstand. Darüber wird ein Protokoll erstellt mit Ort, Datum, Teilnehmenden, Beschlüssen, Wahlergebnissen und der Annahme der Wahl durch die Gewählten. Die Satzung soll den Tag der Errichtung angeben und von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden (§ 59 Abs. 3 BGB).

5. Anmeldung beim Vereinsregister

Der Vorstand meldet den Verein beim Amtsgericht an, das für den Sitz zuständig ist (§ 59 BGB). Beizufügen sind Abschriften der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands, in der Praxis das Gründungsprotokoll. Die Anmeldung muss öffentlich beglaubigt sein (§ 77 BGB). Das übernimmt ein Notar, der die Unterlagen elektronisch ans Gericht schickt. Die Beglaubigung ist auch per Videokommunikation möglich. Die Kosten für Notar und Gericht richten sich nach den Gebührenordnungen, frag sie vorher beim Notar an.

6. Eintragung abwarten

Das Registergericht prüft die Unterlagen und trägt den Verein ein. Ab dann trägt er den Zusatz „e.V.“. Handeln Vorstandsmitglieder schon vor der Eintragung im Namen des Vereins, etwa beim Mieten eines Raums, können sie persönlich haften. Schließe größere Verträge deshalb erst nach der Eintragung.

7. Steuerliche Erfassung und Konto

Mit dem Eintragungsnachweis eröffnest du ein Vereinskonto. Beim Finanzamt meldest du den Verein steuerlich an. Für gemeinnützige Vereine stellt das Finanzamt auf Antrag gesondert fest, dass die Satzung die Voraussetzungen erfüllt (§ 60a AO). Erst danach kannst du Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen. Betreibt der Verein eine Website, braucht er ein Impressum, mehr dazu unter Impressum erstellen.

Gemeinnützigkeit: Vorteile und Regeln

Ein gemeinnütziger Verein ist von Körperschaft- und Gewerbesteuer weitgehend befreit, kann Spendenquittungen ausstellen und Helfern steuerfreie Pauschalen zahlen. Im Gegenzug gelten strenge Regeln:

  • Zeitnahe Mittelverwendung: Einnahmen müssen grundsätzlich spätestens in den zwei Jahren nach dem Zufluss für die Satzungszwecke ausgegeben werden. Vereine mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 100.000 Euro sind davon ausgenommen (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO).
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Verkauft der Verein zum Beispiel Getränke beim Sommerfest, ist das ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Körperschaft- und Gewerbesteuer fallen darauf erst an, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer 50.000 Euro im Jahr übersteigen (§ 64 Abs. 3 AO).
  • Keine Gewinnausschüttung: Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile erhalten. Vergütungen für Arbeit sind zulässig, wenn die Satzung sie erlaubt und sie angemessen sind.

Freibeträge für Übungsleiter und Ehrenamt 2026

FreibetragWofürBetrag pro Jahr
Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG)nebenberufliche Tätigkeit als Trainer, Ausbilder, Betreuer, Pfleger, künstlerisch3.300 Euro
Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG)andere nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich, etwa Vorstand, Kassenwart960 Euro

Beide Freibeträge setzen eine nebenberufliche Tätigkeit voraus. Für dieselbe Tätigkeit kannst du nicht beide gleichzeitig nutzen. Damit Vorstandsmitglieder eine Pauschale bekommen dürfen, muss die Satzung Vergütungen an den Vorstand ausdrücklich zulassen. Lass diesen Punkt bei der Satzungsprüfung mit dem Finanzamt klären.

Haftung des Vorstands

Vorstandsmitglieder, die unentgeltlich arbeiten oder nicht mehr als 3.300 Euro im Jahr erhalten, haften dem Verein und den Mitgliedern gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (§ 31a BGB). Gegenüber dem Finanzamt, etwa bei nicht abgeführter Lohnsteuer, und gegenüber Sozialversicherungsträgern gelten eigene Haftungsregeln. Eine Vermögensschadenhaftpflicht für den Vorstand ist deshalb für viele Vereine sinnvoll. Verarbeitet der Verein Mitgliederdaten, gelten die Regeln der DSGVO, ob ein Datenschutzbeauftragter nötig ist, klärt der Artikel Datenschutzbeauftragter.

Checkliste Vereinsgründung

  • [ ] Mindestens sieben Gründungsmitglieder mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum
  • [ ] Vereinsname am Ort auf Unterscheidbarkeit geprüft
  • [ ] Satzung mit Zweck, Name, Sitz, Eintragungsabsicht, Mitgliedschaft, Beiträgen, Vorstand, Mitgliederversammlung
  • [ ] Satzungsentwurf vom Finanzamt auf Gemeinnützigkeit geprüft
  • [ ] Einladung zur Gründungsversammlung verschickt
  • [ ] Protokoll der Gründungsversammlung mit Vorstandswahl und Annahme der Wahl
  • [ ] Satzung mit Gründungsdatum und mindestens sieben Unterschriften
  • [ ] Notartermin für die Anmeldung zum Vereinsregister
  • [ ] Nach Eintragung: Vereinskonto, Anmeldung beim Finanzamt, Antrag nach § 60a AO
  • [ ] Website mit Impressum und Datenschutzerklärung

Welche weiteren Rechtsfragen bei einer Gründung anstehen, fasst der Ratgeber Rechtliche Grundlagen der Gründung zusammen. Planst du neben dem Verein eine wirtschaftliche Einheit, zum Beispiel eine Service-GmbH, findest du die Steuerseite unter GmbH Steuern.

Häufige Fragen

Wie viele Personen braucht man, um einen Verein zu gründen?

Für einen eingetragenen Verein mindestens sieben (§ 56 BGB). Ein nicht eingetragener Verein ist schon mit weniger Personen möglich, hat aber keine eigene Rechtspersönlichkeit im Register und birgt mehr persönliche Haftungsrisiken.

Wie lange dauert es, einen Verein zu gründen?

Satzung, Abstimmung mit dem Finanzamt und Gründungsversammlung lassen sich in wenigen Wochen erledigen. Wie lange die Eintragung danach dauert, hängt vom jeweiligen Registergericht ab. Plane Puffer ein, bevor du größere Verträge schließt.

Darf ein Verein Geld verdienen?

Ja, solange der wirtschaftliche Teil nicht der Hauptzweck ist. Ein gemeinnütziger Verein zahlt auf Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erst ab 50.000 Euro im Jahr Körperschaft- und Gewerbesteuer. Gewinne müssen für die Satzungszwecke verwendet werden.

Muss ein Verein gemeinnützig sein?

Nein. Gemeinnützigkeit ist freiwillig und bringt Steuervorteile, aber auch Pflichten bei der Mittelverwendung. Ein Hobbyverein ohne Spendenbedarf kann bewusst darauf verzichten.

Kann man einen Verein online gründen?

Teilweise. Die öffentliche Beglaubigung der Anmeldung zum Vereinsregister ist nach § 77 Abs. 2 BGB auch per Videokommunikation möglich. Die unterschriebene Satzung und das Protokoll der Gründungsversammlung brauchst du trotzdem.

Quellen

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