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Ein Impressum erstellst du in fünf Minuten, wenn du weißt, welche Angaben für deine Rechtsform Pflicht sind. Rechtsgrundlage ist seit Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das alte Telemediengesetz abgelöst hat. Pflicht sind mindestens dein Name, eine ladungsfähige Anschrift, eine E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, je nach Rechtsform und Beruf kommen Register, Umsatzsteuer-ID oder Kammer dazu. Wer Angaben vergisst, riskiert Abmahnungen und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer: alle, die geschäftsmäßig online Waren oder Dienstleistungen anbieten, auch auf Social-Media-Profilen und Marktplätzen.
- Rechtsgrundlage: § 5 DDG, bei redaktionellen Inhalten zusätzlich § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV).
- Platzierung: leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar, in der Praxis ein Link „Impressum“ im Footer jeder Seite.
- Nicht mehr nötig: der Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung. Sie wurde am 20. Juli 2025 eingestellt, alte Hinweise solltest du entfernen.
- Generatoren: helfen beim Formulieren, prüfen aber nicht, ob deine Angaben stimmen. Die Verantwortung bleibt bei dir.
Wer muss ein Impressum haben?
Die Impressumspflicht nach § 5 DDG trifft Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Das klingt eng, wird aber weit ausgelegt. Laut IHK sind auch Unternehmenswebsites ohne eigenen Shop erfasst, ebenso geschäftliche Auftritte auf Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing, eBay, Amazon und im Google Play Store. Auch Influencer, die Produkte bewerben, brauchen ein Impressum.
Keine Impressumspflicht nach dem DDG haben rein private Seiten, etwa ein Familienblog ohne Werbung. Sobald du dort Affiliate-Links oder bezahlte Kooperationen einbaust, wird es geschäftsmäßig.
Für deine Startup-Website gilt die Pflicht also ab dem ersten Tag, auch wenn sie nur aus einer Landingpage besteht.
Impressum Pflichtangaben nach § 5 DDG
| Angabe | Wann Pflicht | Hinweis |
|---|---|---|
| Name bzw. Firma | immer | Einzelunternehmer: Vor- und Nachname, Gesellschaften: vollständige Firma mit Rechtsformzusatz |
| Ladungsfähige Anschrift | immer | Straße und Hausnummer, kein Postfach |
| Vertretungsberechtigte | bei juristischen Personen und Personengesellschaften | z. B. Geschäftsführer der GmbH, Gesellschafter der GbR |
| E-Mail-Adresse | immer | direkt erreichbar, kein reines Kontaktformular |
| Weitere schnelle Kontaktmöglichkeit | immer | in der Praxis meist Telefonnummer |
| Registereintrag | bei Eintragung | Register, Registergericht, Registernummer |
| Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-Identifikationsnummer | wenn vorhanden | die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum |
| Aufsichtsbehörde | bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten | z. B. Makler, Bewachung, Versicherungsvermittler |
| Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsrecht | bei reglementierten Berufen | z. B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Handwerk mit Meisterpflicht |
| Kapitalangaben | nur wenn du Kapital nennst | dann Stammkapital und ausstehende Einlagen |
| Abwicklung oder Liquidation | bei AG, KGaA, GmbH in Abwicklung | Hinweis „i. L.“ |
Telefonnummer im Impressum
§ 5 DDG verlangt neben der E-Mail-Adresse Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Die IHK empfiehlt in den meisten Fällen eine Telefonnummer. Für Online-Händler ist die Telefonnummer ohnehin Teil der Pflichtinformationen im Fernabsatz und sollte auch im Impressum stehen.
Muss die Privatadresse ins Impressum?
Verlangt ist eine ladungsfähige Anschrift, an der dir Post und Schriftstücke zugestellt werden können. Ein Postfach reicht nicht. Wer von zu Hause arbeitet, kann eine Geschäftsadresse nutzen, zum Beispiel ein Büro oder einen Coworking-Space, wenn dort Zustellungen an dich tatsächlich möglich sind. Bei reinen Weiterleitungsadressen ist das rechtlich umstritten.
Impressum Muster zum Anpassen
Die folgenden Muster sind Beispiele mit Platzhaltern. Ergänze Kammer- oder Aufsichtsangaben, wenn sie für dich gelten.
Einzelunternehmen
Impressum
Lena Beispiel
Beispiel Webdesign
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Telefon: 0123 456789
E-Mail: kontakt@beispiel-webdesign.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE123456789
Bist du Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer-ID, entfällt die letzte Zeile. Einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung brauchst du im Impressum nicht.
GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
Impressum
Beispiel Software GmbH
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Vertreten durch die Geschäftsführer: Max Muster, Erika Beispiel
Telefon: 0123 456789
E-Mail: info@beispiel-software.de
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: HRB 12345
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE123456789
GbR
Impressum
Muster & Beispiel GbR
Gesellschafter: Max Muster, Erika Beispiel
Musterstraße 12
12345 Musterstadt
Telefon: 0123 456789
E-Mail: hallo@muster-beispiel.de
Ist die GbR seit 2024 im Gesellschaftsregister eingetragen (eGbR), ergänzt du Registergericht und Registernummer und verwendest den Zusatz „eGbR“.
Zusatz bei redaktionellen Inhalten
Betreibst du einen Blog oder ein Magazin mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, verlangt § 18 Abs. 2 MStV zusätzlich einen Verantwortlichen mit Name und Anschrift:
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Lena Beispiel, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Verweise auf den alten Rundfunkstaatsvertrag sind laut IHK unzulässig und solltest du ersetzen.
Impressum erstellen mit Generator oder selbst
Online-Generatoren fragen deine Daten ab und setzen daraus einen Text zusammen. Das spart Formulierungsarbeit. Sie wissen aber nicht, ob deine Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, ob du einer Kammer angehörst oder ob deine Adresse zustellfähig ist. Viele Generatoren koppeln das Impressum außerdem an eine Datenschutzerklärung oder einen Abo-Dienst. Prüfe deshalb jedes Ergebnis mit der Tabelle oben. Wer es genau wissen will, nutzt die Merkblätter seiner IHK oder Kammer.
Platzierung auf Website und Social Media
Das Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Die Rechtsprechung des BGH hält zwei Klicks für zulässig, etwa über „Kontakt“ zu „Impressum“. Am sichersten ist ein eigener Link „Impressum“ im Footer jeder Seite. Verwende eine eindeutige Bezeichnung wie „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ statt kreativer Linktexte. Das Impressum sollte auch barrierefrei lesbar sein, also als Text und nicht als Bild.
Auf Social Media verlinkst du das Impressum deiner Website im Profil, zum Beispiel im Feld „Website“ oder im Infobereich, und machst klar, dass dort das Impressum zu finden ist. Wie du deine Profile sonst aufbaust, steht in Social Media für Gründer.
Häufige Fehler im Impressum
- OS-Plattform-Link: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung gibt es seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr. Ein alter Link oder Pflichthinweis ist irreführend und kann abgemahnt werden.
- Fehlende Vertretungsberechtigte: Bei GmbH und UG gehören alle Geschäftsführer ins Impressum.
- Nur Kontaktformular: Eine E-Mail-Adresse ist ausdrücklich vorgeschrieben.
- Postfach statt Anschrift: nicht zulässig.
- Veraltete Angaben: Umzug, neuer Geschäftsführer oder Umfirmierung, das Impressum muss sofort angepasst werden.
- Fehlender Hinweis zur Verbraucherschlichtung: Wer am 31. Dezember des Vorjahres mehr als zehn Personen beschäftigt hat und an Verbraucher verkauft, muss nach § 36 VSBG angeben, ob er an Schlichtungsverfahren teilnimmt. Bist du zur Teilnahme verpflichtet, gilt die Hinweispflicht unabhängig von der Größe.
Für Onlineshops kommen weitere Pflichtinformationen dazu, etwa zum Widerrufsrecht. Einen Überblick gibt Onlineshop erstellen. Die Datenschutzerklärung ist ein eigenes Dokument. Ob du zusätzlich einen Datenschutzbeauftragten brauchst, klärt Datenschutzbeauftragter: Pflicht und Aufgaben.
Checkliste vor dem Livegang
- Name oder vollständige Firma mit Rechtsformzusatz
- Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Vertretungsberechtigte bei Gesellschaften
- Registergericht und Registernummer, falls eingetragen
- Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden
- Aufsichtsbehörde, Kammer und Berufsrecht, falls zutreffend
- Verantwortlicher nach § 18 Abs. 2 MStV bei redaktionellen Inhalten
- Kein Link zur eingestellten OS-Plattform
- Link „Impressum“ auf jeder Seite und in allen geschäftlichen Social-Media-Profilen
Welche weiteren Rechtsthemen beim Start anstehen, fasst Rechtliche Grundlagen der Gründung zusammen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Impressum fehlt oder falsch ist?
Ein Verstoß gegen § 5 DDG ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§ 33 DDG). In der Praxis häufiger sind Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände nach dem Wettbewerbsrecht. Die damit verbundenen Kosten sind oft das größere Risiko.
Brauche ich als Kleinunternehmer ein Impressum?
Ja. Die Impressumspflicht hängt nicht von deinem Umsatz ab, sondern davon, ob du geschäftsmäßig online auftrittst. Nur die Umsatzsteuer-ID entfällt, wenn du keine hast.
Muss die Steuernummer ins Impressum?
Nein. Pflicht ist nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn du eine hast. Die normale Steuernummer solltest du nicht veröffentlichen.
Reicht ein Impressum für Website und Social Media?
Ja, wenn du von jedem Profil aus leicht und eindeutig auf das Impressum deiner Website verlinkst. Der Link muss erkennbar als Impressum bezeichnet sein und funktionieren.







