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Ob PKV oder GKV für dich als Selbstständigen günstiger ist, hängt vor allem von deinem Einkommen, deiner Familienplanung und deinem Alter ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du 2026 einkommensabhängig zwischen rund 270 und 1.260 Euro im Monat inklusive Pflegeversicherung, Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind oft kostenlos mitversichert. In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif, nicht nach dem Einkommen. Wer einmal privat versichert ist, kommt als Selbstständiger nur schwer zurück. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Wahlfreiheit: Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig. Du kannst zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung wählen, unabhängig vom Einkommen.
- GKV-Beitrag 2026: Bemessung zwischen 1.318,33 Euro und 5.812,50 Euro Monatseinkommen, Beitragssatz 14,0 oder 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag, dazu Pflegeversicherung.
- PKV-Beitrag: unabhängig vom Einkommen, abhängig von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Jede Person im Haushalt braucht einen eigenen Vertrag.
- Rückkehr: Ein Wechsel zurück in die GKV ist als Selbstständiger meist nur über eine versicherungspflichtige Anstellung möglich, ab 55 kaum noch.
- Krankengeld: In beiden Systemen musst du es extra absichern.
Wie Selbstständige gesetzlich versichert sind
Als Selbstständiger bist du in der GKV freiwilliges Mitglied. Den Beitrag trägst du allein, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Beitragspflichtig sind nicht nur deine Gewinne aus der Selbstständigkeit, sondern alle Einnahmen, die deine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmen, etwa auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.
Beitragssätze und Grenzen 2026
| Wert | 2026 |
|---|---|
| Mindestbemessungsgrundlage | 1.318,33 Euro pro Monat |
| Beitragsbemessungsgrenze | 5.812,50 Euro pro Monat (69.750 Euro im Jahr) |
| Allgemeiner Beitragssatz (mit Krankengeld) | 14,6 Prozent |
| Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeld) | 14,0 Prozent |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 Prozent, jede Kasse legt ihren eigenen fest |
| Pflegeversicherung mit Kind | 3,6 Prozent, ab dem zweiten Kind unter 25 weniger |
| Pflegeversicherung kinderlos ab 23 | 4,2 Prozent |
Liegt dein Einkommen unter der Mindestbemessungsgrundlage, zahlst du trotzdem den Mindestbeitrag. Liegt es über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlst du nur den Höchstbeitrag.
So berechnet die Kasse deinen Beitrag
Zum Start schätzt du dein Einkommen, die Kasse setzt den Beitrag vorläufig fest. Sobald dein Einkommensteuerbescheid vorliegt, setzt sie den Beitrag für dieses Jahr endgültig fest (§ 240 Abs. 4a SGB V). Hast du mehr verdient als geschätzt, zahlst du nach. Hast du weniger verdient, bekommst du Geld zurück. Lege den Steuerbescheid deshalb zügig vor. Reichst du trotz Aufforderung innerhalb von drei Jahren keine Nachweise ein, setzt die Kasse den Höchstbeitrag fest.
Tipp: Wer gut startet, sollte Rücklagen für Nachzahlungen bilden. Ein Steuerbescheid mit deutlich höherem Gewinn kann eine Nachforderung über mehrere tausend Euro auslösen.
Rechenbeispiel GKV-Beitrag
Beispiel: Eine selbstständige Texterin, 32 Jahre, kinderlos, hat einen Gewinn von 3.000 Euro im Monat. Ihre Kasse erhebt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
| ohne Krankengeld | mit Krankengeld | |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 3.000 × 16,9 % = 507,00 Euro | 3.000 × 17,5 % = 525,00 Euro |
| Pflegeversicherung (kinderlos) | 3.000 × 4,2 % = 126,00 Euro | 126,00 Euro |
| Monatsbeitrag | 633,00 Euro | 651,00 Euro |
Zum Vergleich mit den gleichen Annahmen: Der Mindestbeitrag liegt bei rund 278 Euro (1.318,33 × 21,1 Prozent), der Höchstbeitrag bei rund 1.261 Euro (5.812,50 × 21,7 Prozent). Was dir nach Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern bleibt, zeigt Brutto-Netto für Selbstständige.
Ob die 18 Euro Aufpreis für das Krankengeld sinnvoll sind, klärt Krankentagegeld für Selbstständige.
Wie die private Krankenversicherung funktioniert
In der PKV kalkuliert der Versicherer deinen Beitrag nach dem Risiko:
- Eintrittsalter: Je jünger, desto günstiger. Ein Teil des Beitrags fließt in Altersrückstellungen, die spätere Erhöhungen abfedern sollen.
- Gesundheitszustand: Vor Vertragsschluss beantwortest du Gesundheitsfragen. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung führen. Falsche Angaben gefährden später den Versicherungsschutz.
- Leistungsumfang: Du wählst Leistungen, etwa Einbettzimmer, Zahnersatz oder Heilpraktiker, und einen Selbstbehalt.
- Familie: Ehepartner und Kinder brauchen jeweils einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.
- Beitragsentwicklung: Versicherer passen Beiträge an, wenn die Leistungsausgaben steigen. Das passiert unabhängig von deinem Einkommen, auch in schwachen Geschäftsjahren und im Alter.
Für junge, gesunde Selbstständige mit hohem Einkommen ist die PKV am Anfang oft günstiger als der GKV-Höchstbeitrag. Konkrete Preise kann dir nur ein Angebot nennen. Vergleiche dabei nicht nur den Startbeitrag, sondern auch die Leistungen und die Beitragsentwicklung der Tarife in der Vergangenheit.
PKV oder GKV im Vergleich
| Kriterium | GKV (freiwillig) | PKV |
|---|---|---|
| Beitrag hängt ab von | Einkommen | Alter, Gesundheit, Tarif |
| Beitrag bei wenig Einkommen | Mindestbeitrag, sinkt mit dem Gewinn | bleibt gleich |
| Familie | Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen oft beitragsfrei | jede Person zahlt eigenen Beitrag |
| Gesundheitsprüfung | nein | ja |
| Leistungen | gesetzlich festgelegt, Kasse kann Satzungsleistungen ergänzen | vertraglich festgelegt, Umfang hängt vom gewählten Tarif ab |
| Abrechnung | über Versichertenkarte | Rechnung, Vorleistung, Erstattung |
| Krankengeld | per Wahlerklärung ab 43. Tag | eigener Krankentagegeld-Tarif |
| Beitragsnachweis | anhand des Steuerbescheids | keiner |
| Rückkehr ins andere System | jederzeit in die PKV möglich | in die GKV nur eingeschränkt |
Zurück in die GKV: die Hürden
Als Selbstständiger kannst du nicht einfach von der PKV in die GKV wechseln. Eine Rückkehr klappt in der Regel nur, wenn du versicherungspflichtig wirst, etwa durch eine Anstellung mit einem Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Die Anstellung muss dann deine Haupttätigkeit sein, denn wer hauptberuflich selbstständig bleibt, wird auch durch einen Nebenjob nicht versicherungspflichtig. Ab 55 ist auch dieser Weg in der Regel verschlossen: Wer in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei war, bleibt nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei.
Die Entscheidung für die PKV ist also meist eine Entscheidung für das ganze Leben. Wer erst mit 50 gründet, sollte das besonders genau prüfen, siehe Selbstständig mit 50.
Freiwillig in der GKV bleiben
Warst du vor der Gründung gesetzlich versichert, etwa als Angestellter oder über die Arbeitsagentur, setzt sich deine Mitgliedschaft in der Regel automatisch als freiwillige Versicherung fort. Ein Beitritt ist nach § 9 SGB V möglich, wenn du in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar zuvor mindestens zwölf Monate ununterbrochen versichert warst. Den Beitritt musst du innerhalb von drei Monaten anzeigen.
Checkliste für die Entscheidung
- Wie sicher ist mein Einkommen in den nächsten fünf Jahren?
- Plane ich Kinder, oder ist mein Partner ohne eigenes Einkommen?
- Habe ich Vorerkrankungen, die in der PKV zu Zuschlägen führen?
- Kann ich PKV-Beiträge auch im Alter mit kleiner Rente zahlen? Wie du vorsorgst, steht in Altersvorsorge für Selbstständige.
- Wie wahrscheinlich ist eine spätere Anstellung?
- Bekomme ich den Gründungszuschuss? Die 300 Euro für die soziale Absicherung decken in der GKV oft einen großen Teil des Mindestbeitrags.
- Brauche ich Krankengeld, und was kostet es in beiden Systemen?
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung für Selbstständige 2026?
Die Kasse berechnet den Beitrag mindestens aus 1.318,33 Euro im Monat. Bei der Techniker Krankenkasse ergibt das 2026 zum Beispiel 220,03 Euro Krankenversicherung ohne Krankengeld, dazu 47,46 Euro Pflegeversicherung mit Kind oder 55,37 Euro ohne Kind. Der Betrag hängt vom Zusatzbeitrag deiner Kasse ab.
Kann ich als Selbstständiger jederzeit in die PKV wechseln?
Grundsätzlich ja, weil Selbstständige nicht versicherungspflichtig sind. Du musst deine GKV-Mitgliedschaft kündigen und einen PKV-Vertrag nachweisen. Beachte Bindungsfristen, etwa nach einer Wahlerklärung zum Krankengeld oder einem Wahltarif, die dich drei Jahre an die Kasse binden.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
In der GKV sinkt dein Beitrag mit dem nächsten Einkommensnachweis, bis zum Mindestbeitrag. In der PKV bleibt der Beitrag gleich. Wer dort in finanzielle Not gerät, kann in einen günstigeren Tarif oder den Basistarif wechseln, verliert dann aber Leistungen.
Sind Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar?
Ja. Beiträge für eine Basisabsicherung in Kranken- und Pflegeversicherung kannst du als Sonderausgaben abziehen, in GKV und PKV. Beitragsteile für Zusatzleistungen wie Einbettzimmer zählen nur zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit begrenztem Höchstbetrag.
Quellen
- Techniker Krankenkasse: Mindest- und Höchstbeiträge für Selbstständige 2026
- Künstlersozialkasse: Aktuelle Werte in der Sozialversicherung 2026 (PDF)
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
- § 9 SGB V – Freiwillige Versicherung
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit
- § 44 SGB V – Krankengeld







