Gründen

Franchisegebühren: Eintrittsgebühr, laufende Gebühr, Werbegebühr

Franchisegebühren im Überblick: übliche Höhe von Eintritts-, Franchise- und Werbegebühr, Rechenbeispiel, Steuern und worauf du im Vertrag achten musst.

Symbolbild: Franchisegebühren: Eintrittsgebühr, laufende Gebühr, Werbegebühr

Foto: Simon Kadula / Unsplash

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die drei Arten von Franchisegebühren
  3. Rechenbeispiel: Was bleibt nach den Gebühren?
  4. Sind die Gebühren angemessen?
  5. Franchisegebühren und Steuern
  6. Checkliste Gebühren im Franchisevertrag
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Franchisegebühren bestehen meist aus drei Teilen: einer einmaligen Eintrittsgebühr, einer laufenden Franchisegebühr und einer Werbegebühr. Die laufende Gebühr liegt nach Angaben der IHK üblicherweise zwischen 1 und 15 Prozent des Nettoumsatzes, alternativ als fester Monatsbetrag von meist etwa 50 bis 500 Euro. Weil die Gebühren vom Umsatz abgehen und nicht vom Gewinn, entscheiden sie stark darüber, ob dein Betrieb rentabel wird. Hier erfährst du, wofür du zahlst, wie du die Belastung durchrechnest und was steuerlich gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eintrittsgebühr: einmalig, deckt Vorleistungen des Gebers wie Schulung, Starthilfe und Know-how. Manche Systeme verzichten darauf und verlangen dafür höhere laufende Gebühren.
  • Laufende Gebühr: laut IHK üblich 1 bis 15 Prozent des Nettoumsatzes oder ein Fixbetrag.
  • Werbegebühr: zusätzlich bei vielen Systemen, meist umsatzabhängig.
  • Steuer: Laufende Gebühren sind Betriebsausgaben. Die Eintrittsgebühr kann teilweise über die Vertragslaufzeit verteilt werden müssen.
  • Prüfmaßstab: Die Gebühren müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Leistungen des Gebers stehen.

Die drei Arten von Franchisegebühren

GebührZahlungsweiseTypische Höhe laut IHKWofür
Eintrittsgebühreinmalig bei Vertragsschlussje nach System, teils ganz ohneErstschulung, Gründungsberatung, Handbuch, Eröffnungsunterstützung
Laufende Franchisegebührmonatlich1 bis 15 % vom Nettoumsatz, teils vom Bruttoumsatz, oder fix ca. 50 bis 500 EuroMarkennutzung, Betreuung, Weiterentwicklung des Systems
Werbegebührmonatlichmeist umsatzabhängig, wenige Prozentüberregionales Marketing des Systems

Dazu kommen Kosten, die keine Gebühr sind, aber oft an den Franchisegeber fließen: Pflichtkäufe von Ware oder Material (Bezugsbindung), Softwarelizenzen, Pflichtschulungen oder Kosten für Ladenbau nach Systemvorgabe. Frag gezielt danach, denn sie stehen oft nur in den Anlagen zum Vertrag.

Eintrittsgebühr

Die Eintrittsgebühr soll die Vorleistungen des Gebers abdecken: Know-how-Transfer, Training, Markenschutz, Werbemittel und Beratung beim Start. Sie ist nicht die Gesamtinvestition. Ladenbau, Ausstattung, Erstbestand an Ware und Genehmigungen bezahlst du zusätzlich. Verlangt ein System für eine Vertragsverlängerung erneut eine Eintrittsgebühr, ist das ein Verhandlungspunkt. Die IHK Nürnberg empfiehlt in ihrem Franchise-Merkblatt, dass bei einer Verlängerung keine neue Einmalgebühr anfällt.

Laufende Franchisegebühr

Die laufende Gebühr ist der wichtigste Kostenblock, weil sie über die ganze Vertragslaufzeit anfällt. Achte auf drei Details:

  • Bemessungsgrundlage: Netto- oder Bruttoumsatz? Beim Bruttoumsatz zahlst du Gebühren auch auf die Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt abführst.
  • Mindestgebühr: Manche Verträge sehen einen Mindestbetrag vor, der auch in schwachen Monaten fällig wird. Der Franchiseverband empfiehlt, auf Mindestumsätze zu verzichten.
  • Staffelung: Sinkt der Prozentsatz ab einem bestimmten Umsatz, profitierst du von Wachstum.

Werbegebühr

Die Werbegebühr fließt in einen gemeinsamen Werbetopf für Kampagnen des Gesamtsystems. Prüfe im Vertrag, ob sie zweckgebunden verwendet wird und ob du Einblick in die Verwendung bekommst. Lokales Marketing für deinen Standort zahlst du in der Regel zusätzlich selbst.

Rechenbeispiel: Was bleibt nach den Gebühren?

Beispiel mit angenommenen Werten: Ein Franchisenehmer erzielt 300.000 Euro Nettoumsatz im Jahr. Die laufende Gebühr beträgt 6 Prozent, die Werbegebühr 2 Prozent. Wareneinsatz und Betriebskosten liegen bei 220.000 Euro.

PositionBetrag
Nettoumsatz300.000 Euro
Laufende Gebühr (6 %)− 18.000 Euro
Werbegebühr (2 %)− 6.000 Euro
Wareneinsatz und Betriebskosten− 220.000 Euro
Gewinn vor Steuern56.000 Euro

Die Gebühren von 24.000 Euro entsprechen 8 Prozent des Umsatzes, aber rund 30 Prozent des Gewinns vor Gebühren (80.000 Euro). Sinkt der Umsatz um 10 Prozent auf 270.000 Euro und bleiben die Kosten vereinfacht gleich, bleiben nur noch 28.400 Euro Gewinn. Ein Umsatzrückgang von 10 Prozent halbiert in diesem Beispiel also den Gewinn. Rechne deshalb immer ein schwaches Szenario mit. Wie du deine Fixkosten vollständig erfasst, zeigt die Anleitung Fixkosten berechnen.

Sind die Gebühren angemessen?

Eine allgemeingültige Grenze gibt es nicht. Die Gebühren müssen zu den Leistungen passen. Diese Fragen helfen beim Vergleich:

  • Welche Leistungen sind konkret im Vertrag zugesagt, etwa Schulungen, Software, Hotline, Einkaufskonditionen?
  • Wie hoch sind Umsatz und Ergebnis vergleichbarer Betriebe im System? Der Geber muss dir vor Vertragsschluss realistische Zahlen nennen.
  • Wie hoch wäre dein Aufwand ohne das System für Marke, Konzept und Marketing?
  • Bleibt nach Gebühren genug für deinen Lebensunterhalt, Rücklagen und Tilgung? Für die Frage, was dein Einsatz pro Stunde wert sein muss, hilft der Ratgeber Stundensatz berechnen.

Sprich mit mehreren Franchisenehmern desselben Systems. Wer seit Jahren dabei ist, kann am besten beurteilen, ob die Leistungen der Zentrale ihr Geld wert sind. Mehr zur Prüfung eines Systems steht im Artikel Franchise gründen.

Franchisegebühren und Steuern

Laufende Gebühren und Werbegebühren sind als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie Leistungen des laufenden Jahres betreffen.

Eintrittsgebühr: Hier kommt es darauf an, wofür sie gezahlt wird. Soweit sie unmittelbare Leistungen des Gebers nach Vertragsschluss abgilt, etwa Schulung, Eröffnungswerbung oder Gründungsberatung, ist sie sofort abziehbar. Soweit sie ein Recht für die gesamte Laufzeit bezahlt, etwa einen Gebietsschutz, wird sie aktiviert und über die Vertragsdauer verteilt. Lass die Aufteilung von deiner Steuerberatung festlegen.

Umsatzsteuer: Franchisegebühren eines deutschen Gebers enthalten Umsatzsteuer, die du als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer zurückholen kannst. Sitzt der Franchisegeber im Ausland, schuldest in der Regel du die Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG), weil du als Unternehmer Leistungsempfänger bist. Bist du Kleinunternehmer, kläre mit deiner Steuerberatung, wie du diese Steuer anmeldest.

Gewerbesteuer: Der Teil der Franchisegebühr, der auf die Überlassung von Schutzrechten wie Marken entfällt, wird nach § 8 Nr. 1 Buchstabe f GewStG anteilig dem Gewinn hinzugerechnet. Zahlungen für reines Know-how fallen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht darunter (BFH, 08.12.2016, IV R 55/11). Praktisch relevant wird das erst, wenn deine hinzurechnungspflichtigen Beträge zusammen über dem Freibetrag von 200.000 Euro liegen. Einen Überblick über die Steuern im ersten Jahr gibt der Ratgeber Steuern als Selbstständiger.

Checkliste Gebühren im Franchisevertrag

  • [ ] Alle Gebühren mit Höhe, Bemessungsgrundlage und Fälligkeit im Vertrag genannt
  • [ ] Netto- statt Bruttoumsatz als Grundlage
  • [ ] Keine oder realistische Mindestgebühren und Mindestumsätze
  • [ ] Werbegebühr zweckgebunden, Verwendung nachvollziehbar
  • [ ] Pflichtkäufe und Bezugsbindungen mit Preisen in den Anlagen
  • [ ] Keine erneute Eintrittsgebühr bei Verlängerung
  • [ ] Regelung zur Rückzahlung bei vorzeitigem Vertragsende geprüft

Die Finanzierung von Eintrittsgebühr und Investitionen ist zum Beispiel über das KfW StartGeld möglich. Laufende Gebühren musst du aus dem Umsatz bezahlen.

Häufige Fragen

Was ist eine Franchisegebühr?

Eine Franchisegebühr ist das Entgelt, das du als Franchisenehmer an den Franchisegeber zahlst. Damit bezahlst du das Recht, Marke und Konzept zu nutzen, sowie Leistungen wie Schulung, Betreuung und Marketing. Üblich sind eine einmalige Eintrittsgebühr und laufende Gebühren.

Wie hoch ist eine übliche Franchisegebühr?

Die IHK nennt für die laufende Gebühr 1 bis 15 Prozent des Nettoumsatzes oder feste Beträge von meist etwa 50 bis 500 Euro im Monat. Wie hoch sie im Einzelfall ist, hängt von Branche, Marge und Leistungen des Systems ab.

Gibt es Franchisesysteme ohne Eintrittsgebühr?

Ja. Manche Systeme verzichten auf die Eintrittsgebühr. Nach Angaben der IHK Ostwürttemberg liegen die laufenden Gebühren dann meist höher. Vergleiche deshalb immer die Gesamtbelastung über die Vertragslaufzeit.

Bekomme ich die Eintrittsgebühr zurück, wenn ich aussteige?

Das regelt der Vertrag. Häufig ist die Eintrittsgebühr nicht oder nur anteilig erstattungsfähig. Prüfe die Regelung vor der Unterschrift.

Kann ich Franchisegebühren verhandeln?

Bei etablierten Systemen sind die Gebühren meist einheitlich, weil alle Partner gleich behandelt werden sollen. Verhandelbar sind eher Details wie eine Anlaufphase mit reduzierter Gebühr, Mindestgebühren oder die Kosten einer Verlängerung.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen

Nach oben scrollen