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Der INVEST Zuschuss für Wagniskapital erstattet Business Angels 15 Prozent ihrer Beteiligung an einem jungen, innovativen Unternehmen. Wer 100.000 Euro in neue Anteile eines Startups investiert, bekommt 15.000 Euro vom Staat zurück, steuerfrei. Für dich als Gründer ist INVEST ein Argument im Gespräch mit Investoren, denn es senkt deren Risiko. Anträge auf den Erwerbszuschuss sind nach der aktuellen Förderrichtlinie nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Wer eine Runde mit INVEST plant, muss also jetzt handeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe: 15 Prozent der Investitionssumme als Erwerbszuschuss, maximal 50.000 Euro pro Beteiligung und 100.000 Euro pro Person.
- Für wen: Private Investoren (natürliche Personen oder kleine Beteiligungs-GmbHs), die mindestens 10.000 Euro in ein förderfähiges Startup investieren.
- Startup-Voraussetzungen: Kapitalgesellschaft, höchstens sieben Jahre alt, weniger als 50 Beschäftigte, innovativ.
- Reihenfolge: Erst Förderfähigkeit des Unternehmens feststellen lassen, dann Antrag des Investors, erst danach Verträge unterschreiben.
- Frist: Anträge auf den Erwerbszuschuss nach geltender Richtlinie bis 31.12.2026. Ob es eine Verlängerung gibt, prüfst du vor deiner Planung auf der BAFA-Seite (Stand: Oktober 2026).
Was ist der INVEST Zuschuss?
INVEST ist ein Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Es läuft seit Mai 2013 und soll mehr private Investoren dazu bringen, Wagniskapital, also Risikokapital für junge Unternehmen, bereitzustellen. Die aktuelle Förderrichtlinie gilt seit dem 6. März 2024.
Das Programm besteht aus zwei Bausteinen:
| Baustein | Was gefördert wird | Höhe |
|---|---|---|
| Erwerbszuschuss | Kauf neuer Anteile an einem förderfähigen Startup | 15 Prozent des Ausgabepreises inklusive Agio |
| Exitzuschuss | Gewinn beim späteren Verkauf der geförderten Anteile | 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, höchstens so viel wie der Erwerbszuschuss |
Beide Zuschüsse sind nach § 3 Nr. 71 EStG steuerfrei. Das Geld fließt an den Investor, nicht an dein Unternehmen. Für dich wirkt INVEST indirekt: Ein Angel, der 15 Prozent zurückbekommt, entscheidet sich leichter für dein Startup.
Voraussetzungen für das Startup
Damit Investoren den INVEST Zuschuss bekommen, muss dein Unternehmen laut Richtlinie diese Bedingungen erfüllen:
- Rechtsform: Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) oder eingetragene Genossenschaft. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind ausgeschlossen. Welche Rechtsform für eine Finanzierungsrunde taugt, liest du unter Rechtsform wählen.
- Alter: höchstens sieben Jahre bei Antragstellung.
- Größe: weniger als 50 Vollzeitäquivalente und Jahresumsatz oder Bilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro.
- Sitz: im Europäischen Wirtschaftsraum, mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
- Wirtschaftliche Lage: kein Unternehmen in Schwierigkeiten, nicht börsennotiert.
- Bisheriges Wagniskapital: insgesamt nicht mehr als 15 Millionen Euro.
- Innovation: Das Unternehmen ist überwiegend in einer innovativen Branche tätig. Den Nachweis erbringst du entweder über die Branchenzuordnung oder alternativ über ein Patent, eine öffentliche Forschungsförderung, ein EXIST-Gründerstipendium, einen Innovationspreis oder ein externes Kurzgutachten.
Bestimmte Branchen sind ausgeschlossen, etwa Kohlebergbau, Metallerzeugung, Schiffbau und Waffen.
Voraussetzungen für den Investor
- Person: volljährige natürliche Person mit Hauptwohnsitz im EWR oder eine Beteiligungsgesellschaft (GmbH oder UG) mit höchstens zehn natürlichen Personen als Gesellschafter.
- Eigene Mittel: Investiert wird eigenes Geld, kein Kredit.
- Neue Anteile: Gefördert werden nur neu ausgegebene Anteile bei Gründung oder Kapitalerhöhung sowie Wandeldarlehen, die innerhalb von 24 Monaten in Anteile gewandelt werden. Der Kauf bestehender Anteile, stille Beteiligungen oder Vorzugsaktien sind nicht förderfähig.
- Kein Insider: Der Investor darf vorher nicht am Unternehmen beteiligt sein. Angestellte, Geschäftsführer und deren Familienangehörige sind ausgeschlossen. Nach der Investition darf er höchstens 25 Prozent halten.
- Keine Anschlussinvestition: Spätere Investitionen in dasselbe Unternehmen werden nicht gefördert.
- Haltedauer: mindestens drei Jahre.
Höchstbeträge und Grenzen
| Grenze | Wert |
|---|---|
| Mindestinvestition pro Investor | 10.000 Euro (bei Meilensteinzahlungen je Rate) |
| Maximal geförderte Beteiligung pro Einzelinvestment | 333.333,33 Euro (entspricht 50.000 Euro Zuschuss) |
| Maximaler Erwerbszuschuss pro Person insgesamt | 100.000 Euro |
| Maximal geförderte Investitionen pro Unternehmen | 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr |
| Mindesthaltedauer | 3 Jahre |
| Exitzuschuss | Verkauf zwischen 3 und 10 Jahren nach Erwerb, Gewinn mindestens 2.000 Euro |
Ablauf: So läuft der Antrag
Die Reihenfolge ist entscheidend. Wer Verträge vor der Bewilligung unterschreibt oder Geld vorher überweist, verliert den Zuschuss. Eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.
- Förderfähigkeit beantragen (Startup). Dein Unternehmen stellt online beim BAFA den Antrag auf Feststellung der Förderfähigkeit. Die Bescheinigung gilt zwölf Monate. In dieser Zeit können mehrere Investoren darauf zugreifen.
- Erwerbszuschuss beantragen (Investor). Jeder Investor stellt seinen eigenen Antrag und gibt die Antragsnummer deines Unternehmens an.
- Verträge schließen. Erst nach der Bewilligung unterschreibt ihr Beteiligungsvertrag oder Wandeldarlehen.
- Investieren. Der Investor zahlt in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Bewilligung ein, bei Meilensteinen oder Wandeldarlehen innerhalb von 24 Monaten.
- Auszahlung abrufen. Nach dem Anteilserwerb reicht der Investor die Nachweise ein und ruft den Zuschuss ab. Verträge und Nachweise müssen grundsätzlich auf Deutsch vorliegen.
Sonderfall Gründung: Investiert ein Angel direkt bei der Gründung, stellt er seinen Antrag zuerst. Das neue Unternehmen muss den Antrag auf Förderfähigkeit dann spätestens drei Monate danach einreichen.
Wandeldarlehen mit INVEST
Ein Wandeldarlehen ist ein Darlehen, das später in Gesellschaftsanteile umgewandelt wird. Es ist mit INVEST förderfähig, wenn die Konditionen marktüblich sind. Laut FAQ des Ministeriums gelten zum Beispiel Zinsen über 15 Prozent, ein Discount über 30 Prozent oder ein Cap unterhalb der Bewertung der letzten Finanzierungsrunde als nicht marktüblich. Der Zuschuss wird erst nach der Wandlung ausgezahlt.
Rechenbeispiel
Beispiel: Eine Business Angelin investiert 100.000 Euro in eine Kapitalerhöhung eines förderfähigen Software-Startups.
- Erwerbszuschuss: 15 Prozent von 100.000 Euro = 15.000 Euro, steuerfrei. Ihr effektiver Einsatz sinkt auf 85.000 Euro.
- Exit nach fünf Jahren: Sie verkauft ihre Anteile für 300.000 Euro. Der Veräußerungsgewinn beträgt 200.000 Euro. 25 Prozent davon wären 50.000 Euro. Der Exitzuschuss ist aber auf die Höhe des Erwerbszuschusses begrenzt, also 15.000 Euro.
- Totalverlust: Scheitert das Startup, verliert sie 85.000 Euro statt 100.000 Euro.
Der Exitzuschuss soll pauschal einen Teil der Steuer auf den Veräußerungsgewinn ausgleichen. Er muss innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung des Kaufvertrags beantragt werden.
So nutzt du INVEST bei der Investorensuche
- Förderfähigkeit früh klären. Mit der Bescheinigung in der Hand kannst du in Gesprächen konkret sagen, dass Investoren den Zuschuss bekommen können. Das gehört auch in deine Pitch-Unterlagen.
- Zeitplan mit dem BAFA abstimmen. Plane die Bearbeitungszeit für beide Anträge ein, bevor du einen Notartermin für die Kapitalerhöhung festlegst.
- Gezielt Erst-Investoren ansprechen. Weil Anschlussinvestitionen nicht gefördert werden, ist INVEST vor allem für Angels interessant, die neu bei dir einsteigen. Wo du sie findest, steht in Investoren finden.
- Frist Ende 2026 beachten. Für Runden, die erst 2027 schließen, kannst du nach heutigem Stand nicht fest mit dem Erwerbszuschuss rechnen.
Bist du selbst auf der anderen Seite und überlegst, in Startups zu investieren, findest du den Einstieg unter Vom Gründer zum Investor.
Häufige Fragen
Bekommt das Startup den INVEST Zuschuss ausgezahlt?
Nein. Der Zuschuss geht an den Investor. Das Startup erhält das volle Investment, profitiert aber davon, dass Investoren durch den Zuschuss eher bereit sind zu investieren.
Ist der INVEST Zuschuss steuerpflichtig?
Nein. Erwerbs- und Exitzuschuss sind nach § 3 Nr. 71 EStG steuerfrei.
Können Mitarbeiter oder Familienangehörige über INVEST investieren?
Nein. Angestellte, Geschäftsführer und deren Familienangehörige sind als Investoren ausgeschlossen. Für die Beteiligung von Mitarbeitenden gibt es andere Modelle, die wir unter Mitarbeiterbeteiligung erklären.
Was passiert, wenn der Investor vor drei Jahren verkauft?
Die Mindesthaltedauer beträgt drei Jahre. Werden die Anteile früher übertragen, sind die Fördervoraussetzungen verletzt. Investor und Startup sollten das im Beteiligungsvertrag berücksichtigen.
Gibt es INVEST auch nach 2026?
Die geltende Förderrichtlinie erlaubt Anträge auf den Erwerbszuschuss bis zum 31. Dezember 2026, Anträge auf den Exitzuschuss bis zum 30. Juni 2037. Ob das Programm verlängert oder ersetzt wird, war bei Redaktionsschluss im Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Prüfe den aktuellen Stand auf der BAFA-Programmseite.







