Finanzierung

Förderung für Gründerinnen 2026: Programme, Zuschüsse, Netzwerke

Förderung für Gründerinnen 2026: EXIST Women, Mikromezzaninfonds, Landesprogramme, Mentoring und Mutterschaftsgeld. Was es gibt und wo du es beantragst.

Symbolbild: Förderung für Gründerinnen 2026: Programme, Zuschüsse, Netzwerke

Foto: Christina @ wocintechchat.com M / Unsplash

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Gründerinnen in Zahlen
  3. Programme speziell für Gründerinnen
  4. Finanzierung mit besseren Konditionen für Frauen
  5. Allgemeine Förderung, die Gründerinnen kennen sollten
  6. Mutterschaft und Gründung
  7. Beratung und Mentoring
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Spezielle Förderung für Gründerinnen gibt es in Deutschland vor allem in drei Formen: Programme nur für Frauen wie EXIST Women, Programme mit besseren Konditionen für Gründerinnen wie der Mikromezzaninfonds mit bis zu 150.000 Euro, und Beratungs- und Mentoringangebote. Die großen Förderungen wie Gründungszuschuss, KfW StartGeld oder EXIST-Gründungsstipendium stehen Frauen und Männern gleichermaßen offen. Bedarf gibt es: Laut KfW-Gründungsmonitor 2026 lag der Frauenanteil an allen Gründungen 2025 bei 35 Prozent, im Vollerwerb nur bei 27 Prozent.

Das Wichtigste in Kürze

  • EXIST Women: bis zu zehn Monate Begleitung für Frauen aus Hochschulen, 2.000 Euro Sachmittel, teilweise bis zu drei Monate Stipendium.
  • Mikromezzaninfonds: stille Beteiligung bis 100.000 Euro, für von Frauen geführte Unternehmen bis 150.000 Euro.
  • Landesprogramme: zum Beispiel das Berliner Startup Stipendium mit einer eigenen Linie für Gründerinnen und Teams mit mindestens 51 Prozent Frauenanteil.
  • Mutterschaft: Mutterschaftsgeld bekommen Selbstständige nur mit Krankengeldanspruch. Ein gesetzlicher Mutterschutz für Selbstständige ist geplant, aber noch nicht beschlossen (Stand Oktober 2026).
  • Beratung: Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) nennt regionale Ansprechpartnerinnen in den Bundesländern.

Gründerinnen in Zahlen

Kennzahl (KfW-Gründungsmonitor 2026, Bezugsjahr 2025)Wert
Frauenanteil an allen Gründungen35 % (Vorjahr 36 %)
Frauenanteil im Vollerwerb27 % (Vorjahr 33 %)
Frauenanteil im Nebenerwerb38 %
Langjähriger Durchschnitt39 %

Frauen gründen also häufiger im Nebenerwerb als im Vollerwerb. Für die Förderung ist das wichtig: Viele Programme setzen eine Gründung im Haupterwerb voraus, etwa der Gründungszuschuss. Für Nebenerwerbsgründungen kommt zum Beispiel das KfW StartGeld in Frage.

Programme speziell für Gründerinnen

EXIST Women

EXIST Women richtet sich an Frauen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die eine erste Gründungsidee haben. Die Idee darf noch früh sein.

BausteinInhalt
Dauerbis zu 10 Monate
Stipendiumfür einen Teil der Teilnehmerinnen bis zu 3 Monate: 1.000 Euro (Studentinnen), 2.000 Euro (Berufsausbildung), 2.500 Euro (Absolventinnen), 3.000 Euro (Promotion), plus 150 Euro je Kind
Sachmittel2.000 Euro pro Gründerin, etwa für Veranstaltungen, zusätzliches Coaching, Reisen, Prototypen
BegleitungGründungsnetzwerk der Hochschule, Mentorin oder Mentor aus der Wirtschaft, Workshops, zweitägiges Seminar in Berlin oder München
Antragüber eine teilnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung

Wer über das Stipendium entscheidet, legt die Hochschule fest. Nach EXIST Women ist das EXIST-Gründungsstipendium der logische nächste Schritt für innovative Ideen.

Berliner Startup Stipendium „BSS Women“

Das Land Berlin fördert mit dem Berliner Startup Stipendium technologieorientierte Gründungen in Berliner Inkubatoren. Die Linie „BSS Women“ richtet sich an Gründerinnen und Teams mit mindestens 51 Prozent Frauenanteil. Das Stipendium beträgt bis zu 2.500 Euro im Monat für bis zu zwölf Monate. Der zweite Förderaufruf startete am 1. März 2026. Ob aktuell Bewerbungen möglich sind, erfährst du bei den teilnehmenden Inkubatoren.

Andere Bundesländer haben eigene Programme und Beratungsangebote. Einen Überblick über alle Förderprogramme von Bund, Ländern und EU bietet die Förderdatenbank des Bundes. Filtere dort nach Bundesland und dem Stichwort „Frauen“.

Finanzierung mit besseren Konditionen für Frauen

Mikromezzaninfonds Deutschland

Der Mikromezzaninfonds stellt kleinen und jungen Unternehmen Eigenkapital in Form einer stillen Beteiligung zur Verfügung. Unternehmen, die von Frauen geführt werden, gehören ausdrücklich zur Zielgruppe und können eine höhere Beteiligung bekommen.

MerkmalRegelung
Beteiligungbis 100.000 Euro, für Zielgruppen (u. a. von Frauen geführte Unternehmen) bis 150.000 Euro
Laufzeit10 Jahre, Tilgung ab dem siebten Jahr in drei Jahresraten
Entgelt8 % pro Jahr fest, plus Gewinnbeteiligung von max. 2 % pro Jahr
Antragüber die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) deines Bundeslandes
Laufzeit des FondsMikromezzaninfonds III mit 75 Mio. Euro bis Ende 2029

Weil die Beteiligung deine Eigenkapitalbasis stärkt, kann sie das Gespräch mit der Bank über einen zusätzlichen Kredit erleichtern, etwa das KfW StartGeld.

Rechenbeispiel

Beispiel: Eine Inhaberin eines Cateringbetriebs nimmt 150.000 Euro stille Beteiligung auf.

  • Festes Entgelt: 8 % × 150.000 Euro = 12.000 Euro pro Jahr, vierteljährlich 3.000 Euro
  • Gewinnbeteiligung: höchstens 2 % = bis zu 3.000 Euro pro Jahr
  • Tilgung: ab Jahr 7 drei Raten zu je 50.000 Euro

Das ist teurer als ein Bankkredit, aber du brauchst in den ersten sechs Jahren keine Tilgung und stärkst dein Eigenkapital.

Allgemeine Förderung, die Gründerinnen kennen sollten

  • Gründungszuschuss: sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach neun Monate 300 Euro, für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit im Haupterwerb.
  • KfW StartGeld: bis 200.000 Euro Förderkredit, auch im Nebenerwerb.
  • EXIST-Gründungsstipendium: Diverse Teams bringen der betreuenden Hochschule einen zusätzlichen Zuschlag von 2.500 Euro, was Hochschulen einen Anreiz gibt, gemischte Teams zu unterstützen.
  • Wagniskapital: Wenn du Investoren suchst, hilft Investoren finden.

Mutterschaft und Gründung

Für selbstständige Frauen gibt es bisher keinen Mutterschutz wie für Angestellte. Diese Absicherungen solltest du kennen:

  • Mutterschaftsgeld: Nach § 24i SGB V bekommen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse Mutterschaftsgeld, wenn sie Anspruch auf Krankengeld haben. Für Selbstständige zahlt die Kasse es in Höhe des Krankengeldes. Voraussetzung ist also, dass du freiwillig gesetzlich versichert bist und den Krankengeldanspruch gewählt hast. Mehr dazu in PKV oder GKV für Selbstständige.
  • Privat Versicherte: Private Krankenversicherungen sehen laut einem aktuellen Bundestagsantrag in der Regel kein Mutterschaftsgeld vor. Eine private Krankentagegeldversicherung kann die Lücke teilweise schließen, die Bedingungen unterscheiden sich stark. Siehe Krankentagegeld für Selbstständige.
  • Betriebskosten: Miete, Leasing und Versicherungen laufen weiter. Eine Rücklage für diese Monate gehört in jede Planung.

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht einen Mutterschutz für Selbstständige vor, Umlagemodelle sollen geprüft werden. Ein Gesetz gibt es noch nicht. Im Oktober 2026 hat die Fraktion Die Linke im Bundestag einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung zum Handeln auffordert (Drucksache 21/8461).

Beratung und Mentoring

  • Bundesweite gründerinnenagentur (bga): Kompetenzzentrum für die Selbstständigkeit von Frauen seit 2004, mit regionalen Ansprechpartnerinnen in den Bundesländern.
  • Mentoring TWIN: bundesweites Mentoring der Käte Ahlmann Stiftung für Unternehmerinnen, die mindestens ein Jahr selbstständig sind und wachsen wollen.
  • Regionale Programme: In Berlin bieten WeiberWirtschaft und Gründerinnenzentrale ein Mentoringprogramm für Gründerinnen der letzten zwei Jahre an. Ähnliche Angebote haben viele IHKs, Handwerkskammern und Wirtschaftsförderungen.

Checkliste: die passende Förderung finden

  • Gründest du aus der Hochschule? Dann EXIST Women oder EXIST-Gründungsstipendium prüfen.
  • Gründest du aus der Arbeitslosigkeit im Haupterwerb? Gründungszuschuss beantragen, bevor du startest.
  • Brauchst du Kapital und hast wenig Eigenkapital? Mikromezzaninfonds und KfW StartGeld prüfen.
  • Planst du Kinder? Krankengeldanspruch oder Krankentagegeld vor der Schwangerschaft regeln, Rücklage für Betriebskosten bilden.
  • Lebst du in einem Bundesland mit eigenem Programm? Förderdatenbank und Landesförderbank prüfen.

Häufige Fragen

Gibt es Zuschüsse, die nur Frauen bekommen?

Ja, aber wenige. Auf Bundesebene ist EXIST Women das wichtigste Programm. Dazu kommen Landesprogramme wie die Linie „BSS Women“ des Berliner Startup Stipendiums. Die meisten Förderungen gelten für alle Geschlechter.

Bekommen Gründerinnen bessere Kreditkonditionen?

Beim KfW StartGeld nicht. Der Mikromezzaninfonds gewährt von Frauen geführten Unternehmen eine höhere Beteiligung von bis zu 150.000 statt 100.000 Euro.

Bekomme ich als Selbstständige Mutterschaftsgeld?

Nur wenn du gesetzlich krankenversichert bist und Anspruch auf Krankengeld hast. Dann zahlt die Kasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Ein eigener Mutterschutz für Selbstständige ist politisch geplant, aber noch nicht Gesetz.

Wo finde ich eine Gründungsberaterin in meiner Nähe?

Die bundesweite gründerinnenagentur listet regionale Ansprechpartnerinnen für alle Bundesländer auf dem Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums.

Quellen

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