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AVGS Gründungscoaching: Kostenloses Coaching vor der Gründung

AVGS Gründungscoaching: wer den Gutschein bekommt, wie du ihn beantragst, worauf du beim Träger achtest und warum das Coaching vor der Gründung enden muss.

Symbolbild: AVGS Gründungscoaching: Kostenloses Coaching vor der Gründung

Foto: krakenimages / Unsplash

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist ein AVGS Gründungscoaching?
  3. Voraussetzungen für den Gutschein
  4. AVGS Gründungscoaching beantragen: Schritt für Schritt
  5. Gründungscoaching für digitale Geschäftsmodelle
  6. Checkliste für die Auswahl des Trägers
  7. AVGS und Gründungszuschuss
  8. Förderung nach der Gründung
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Mit einem AVGS Gründungscoaching bezahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dir ein individuelles Coaching, das dich auf die Selbstständigkeit vorbereitet. AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III („Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“). Für dich ist das Coaching kostenlos, einen Rechtsanspruch darauf hast du aber nicht. Und es muss abgeschlossen sein, bevor du hauptberuflich gründest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer: Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Menschen im Bürgergeld-Bezug mit konkreter Gründungsabsicht.
  • Was: ein Coaching bei einem nach AZAV zugelassenen Träger, meist als Einzelcoaching, online oder in Präsenz.
  • Kosten: übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, die Abrechnung läuft direkt mit dem Träger.
  • Entscheidung: Ermessen deiner Vermittlungsfachkraft, kein Rechtsanspruch.
  • Timing: Mit dem Start einer hauptberuflichen Selbstständigkeit endet die Förderung. Das Coaching gehört deshalb in die Zeit vor der Gründung.

Was ist ein AVGS Gründungscoaching?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Arbeitsförderung. Die Agentur bescheinigt damit, dass die Voraussetzungen für eine Maßnahme vorliegen, und legt Ziel und Inhalt fest. Der Gutschein kann zeitlich befristet und regional beschränkt sein (§ 45 Abs. 4 SGB III). Mit ihm suchst du dir selbst einen passenden Anbieter aus.

Beim Gründungscoaching ist das Ziel die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit. Typische Inhalte sind Geschäftsmodell, Zielgruppe, Preisgestaltung, Marketing, Rechtsform, Steuern, Versicherungen und der Finanzteil des Businessplans. Die Bundesagentur prüft bei diesen Maßnahmen laut ihren Prüfschwerpunkten 2026 ausdrücklich, ob der Träger eine Gründungsberatung leistet und bei Bedarf beim Tragfähigkeitsnachweis unterstützt.

Wichtig ist die Abgrenzung: Einen Rechtsanspruch auf einen AVGS gibt es nach § 45 Abs. 7 SGB III nur für die private Arbeitsvermittlung, und zwar für Arbeitslose, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt sind. Das Gründungscoaching gehört nicht dazu. Hier entscheidet die Agentur nach Eignung und persönlichen Verhältnissen.

Voraussetzungen für den Gutschein

VoraussetzungWas gilt
StatusDu bist arbeitslos, arbeitsuchend und von Arbeitslosigkeit bedroht (zum Beispiel nach Kündigung) oder beziehst Bürgergeld. Wer unbefristet beschäftigt ist und nur wechseln möchte, gilt laut Fachlichen Weisungen nicht als von Arbeitslosigkeit bedroht.
GründungsabsichtDu hast eine konkrete Idee und willst hauptberuflich gründen. Nebenerwerbsgründungen werden laut Gründerplattform in der Regel nicht gefördert.
Noch nicht gegründetNimmst du eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit auf, ist die Bewilligung aufzuheben.
Zugelassene MaßnahmeDas Coaching muss nach § 179 SGB III und der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen sein.
Bewilligung vor StartDas Coaching beginnt erst, wenn der Gutschein bewilligt ist.

Für Menschen im Bürgergeld-Bezug ist das Jobcenter zuständig. Auch dort ist der AVGS eine Ermessensleistung.

AVGS Gründungscoaching beantragen: Schritt für Schritt

  1. Idee und Bedarf klären. Schreib auf, was du gründen willst und wo dir Wissen fehlt. Je konkreter, desto leichter überzeugst du deine Vermittlungsfachkraft.
  2. Passendes Coaching suchen. Die Arbeitsagentur hat eine eigene Suche für Coaching- und Aktivierungsangebote. Prüfe, ob der Träger AZAV-zugelassen ist und ob die Maßnahme ausdrücklich der Heranführung an die Selbstständigkeit dient.
  3. Teilnahmebestätigung holen. Der Träger prüft, ob du die Vorgaben erfüllst, und bestätigt dir einen Platz.
  4. Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft. Stell den Antrag im Termin, über das Vermittlungspostfach oder online, falls freigeschaltet. Nenne den Zweck klar: Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III.
  5. Bewilligung abwarten. Du bekommst einen Bescheid, der Träger wird informiert. Laut Gründerplattform dauert das oft einige Tage bis zwei Wochen.
  6. Coaching durchlaufen und dann gründen. Erst danach meldest du dein Gewerbe an oder zeigst die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an. Ob du Gewerbe oder Freiberuf bist, klärt unser Artikel Freiberuf oder Gewerbe.

Formulierungshilfe für das Gespräch

Beispiel für eine Begründung: „Ich plane eine hauptberufliche Selbstständigkeit als Webentwicklerin für kleine Handwerksbetriebe. Fachlich bin ich qualifiziert. Mir fehlen Kenntnisse in Kalkulation, Steuern und Akquise. Das Coaching bei Träger X deckt genau diese Punkte ab und endet mit einem fertigen Businessplan, den ich für den Gründungszuschuss brauche.“

Gründungscoaching für digitale Geschäftsmodelle

Für Onlineshops, SaaS-Produkte, Agenturen oder Content-Business lohnt sich ein Coach, der digitale Modelle kennt. Diese Punkte sollte das Coaching dann abdecken:

  • Geschäftsmodell und Preise: Abo, Einmalkauf, Provision oder Stundensatz, inklusive Kalkulation der laufenden Tool- und Plattformkosten.
  • Rechtliches: Impressum, Datenschutz, AGB, Widerrufsrecht im Onlinehandel, Verpackungsregister.
  • Kundengewinnung: SEO, bezahlte Anzeigen, Social Media und E-Mail, mit realistischen Kosten pro Kunde.
  • Technik: Shop- oder Website-System, Zahlungsanbieter, Buchhaltungssoftware. Für den Shop-Aufbau hilft unser Leitfaden Onlineshop erstellen.

Frag den Träger vor der Anmeldung, welcher Coach dich betreut und welche Projekte er schon begleitet hat. Ein allgemeines Programm mit festen Modulen ist für ein digitales Vorhaben oft zu grob.

Checkliste für die Auswahl des Trägers

  • AZAV-Zulassung für genau diese Maßnahme liegt vor
  • Einzelcoaching statt Gruppenkurs, wenn du individuelle Fragen hast
  • Umfang in Unterrichtseinheiten und Zeitraum passen zu den Vorgaben auf deinem Gutschein
  • Coach hat selbst gegründet oder Gründungen in deiner Branche begleitet
  • Ergebnis ist konkret vereinbart: Businessplan, Finanzplan, Unterlagen für die fachkundige Stelle
  • Online-Termine möglich, falls der Gutschein regional beschränkt ist und kein guter Anbieter in der Nähe sitzt

Laut Gründerplattform sind 40 bis 60 Unterrichtseinheiten über mehrere Wochen typisch, umfangreichere Programme gehen bis 150 Einheiten. Maßgeblich sind die Angaben auf deinem Gutschein.

AVGS und Gründungszuschuss

Coaching und Gründungszuschuss sind zwei getrennte Leistungen. Keine ist Voraussetzung für die andere. Sinnvoll ist die Reihenfolge trotzdem: Im Coaching entsteht der Businessplan, den du für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle brauchst. Wie der Plan aufgebaut ist, steht in Businessplan oder Lean Canvas. Plane die Zeit mit ein. Für den Gründungszuschuss brauchst du am Gründungstag noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld.

Förderung nach der Gründung

Bist du schon selbstständig, kommt der AVGS nach § 45 SGB III nicht mehr in Frage. Zwei Alternativen:

  • Bürgergeld-Aufstocker: Nach § 16c Abs. 2 SGB II kann das Jobcenter hauptberuflich Selbstständige durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen durch geeignete Dritte unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit voraussichtlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit dadurch endet oder sinkt.
  • BAFA-Beratungsförderung: Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Richtlinie läuft laut BAFA bis 31. Dezember 2026. Unternehmen, die weniger als ein Jahr am Markt sind, müssen vorher ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Die aktuelle Zuschusshöhe steht in der Förderrichtlinie.

Für Investitionen nach der Gründung ist ein Förderkredit wie das KfW StartGeld der passendere Weg.

Häufige Fragen

Muss ich für das AVGS Gründungscoaching etwas bezahlen?

Nein. Der Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Laut Arbeitsagentur können zusätzlich Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Kläre das vorab mit deiner Vermittlungsfachkraft.

Was passiert, wenn ich während des Coachings gründe?

Mit der Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit endet deine Arbeitslosigkeit, die Bewilligung wird aufgehoben. Schließ das Coaching deshalb vor der Gewerbeanmeldung ab.

Kann ich den Coach frei wählen?

Ja, im Rahmen der Vorgaben auf dem Gutschein. Der Anbieter muss für die Maßnahme nach AZAV zugelassen sein. Viele freie Coaches arbeiten über einen zugelassenen Bildungsträger.

Was tun, wenn die Arbeitsagentur den Gutschein ablehnt?

Frag nach der Begründung und lege gegebenenfalls Widerspruch ein. Oft hilft ein zweites Gespräch mit konkreterem Gründungskonzept und einem passenden Maßnahmeangebot. Einen Überblick über alle Wege in die Selbstständigkeit gibt Selbstständig machen.

Quellen

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