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Produktkennzeichnung: Pflichtangaben auf Etiketten für Startups

Produktkennzeichnung für Startups: welche Pflichtangaben GPSR, LMIV, Kosmetik- und Textilrecht verlangen und wie du sie sauber aufs Etikett bringst.

Symbolbild: Produktkennzeichnung: Pflichtangaben auf Etiketten für Startups

Foto: Sticker it / Unsplash

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer für die Produktkennzeichnung verantwortlich ist
  3. Pflichtangaben nach GPSR für alle Verbraucherprodukte
  4. Branchenspezifische Pflichtangaben
  5. Übersicht nach Produktgruppe
  6. Vom Pflichttext zum fertigen Etikett
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen

Bei der Produktkennzeichnung gilt für fast alle Verbraucherprodukte seit dem 13. Dezember 2024 eine gemeinsame Basis: Nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) müssen Hersteller Name, Postanschrift, elektronische Adresse und eine Typ-, Chargen- oder Seriennummer am Produkt angeben. Darauf setzen branchenspezifische Regeln auf, etwa die LMIV für Lebensmittel, die Kosmetikverordnung, die Textilkennzeichnung und die CE-Kennzeichnung. Hier findest du die Pflichtangaben je Produktgruppe und eine Checkliste für dein erstes Etikett. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundpflicht für alle: Herstellerangaben und Produktidentifikation nach GPSR, bei Herstellern außerhalb der EU zusätzlich ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU.
  • Lebensmittel: zwölf Pflichtangaben nach Art. 9 LMIV, Mindestschrift 1,2 mm x-Höhe.
  • Kosmetik: verantwortliche Person, Inhalt, Haltbarkeit, Charge, Inhaltsstoffe, Warnhinweise.
  • Textilien und Elektro: Faserzusammensetzung beziehungsweise Herstellerkennzeichnung und Mülltonnen-Symbol.
  • Onlineshop: Viele Angaben müssen auch im Angebot selbst stehen, nicht nur auf der Ware.

Wer für die Produktkennzeichnung verantwortlich ist

Verantwortlich ist in der Regel der Hersteller. Hersteller ist nicht nur, wer selbst produziert. Wer ein Produkt herstellen lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft, gilt ebenfalls als Hersteller. Das betrifft viele Startups mit White-Label- oder Private-Label-Ware. Kommt die Ware von außerhalb der EU, treffen den Einführer eigene Kennzeichnungspflichten.

Dein Markenname ist dabei nicht nur Werbung, sondern rechtlich eine geschützte Kennzeichnung: Bevor er auf tausend Etiketten steht, sollte klar sein, dass er keine fremde Marke verletzt. Welche Schritte vor dem Marktstart sonst anstehen, fasst unser Ratgeber Rechtssicher vom Gründungskonzept zum ersten Kunden zusammen.

Pflichtangaben nach GPSR für alle Verbraucherprodukte

Die Verordnung (EU) 2023/988 gilt für Produkte, die ab dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden. Sie ist der Auffangrahmen für alle Verbraucherprodukte und greift ergänzend zu Spezialvorschriften.

PflichtRegelWo die Angabe stehen muss
ProduktidentifikationTyp-, Chargen- oder Seriennummer oder anderes Identifikationsmerkmal (Art. 9 Abs. 5)auf dem Produkt; wenn das wegen Größe oder Art nicht geht, auf Verpackung oder Begleitdokument
HerstellerangabenName, eingetragener Handelsname oder Marke, Postanschrift und elektronische Adresse (Art. 9 Abs. 6)auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument
Anleitung und Sicherheitsinfosin einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache, die der Mitgliedstaat festlegt (Art. 9 Abs. 7)dem Produkt beiliegend
Einführereigene Kontaktdaten zusätzlich, ohne Herstellerangaben zu verdecken (Art. 11 Abs. 3)auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EUName und Kontaktdaten (Art. 16 Abs. 3)auf Produkt, Verpackung, Paket oder Begleitdokument

Die elektronische Adresse kann eine E-Mail-Adresse oder eine Website mit Kontaktmöglichkeit sein. Für den deutschen Markt solltest du Anleitungen und Warnhinweise auf Deutsch bereitstellen.

Pflichtangaben im Onlineshop

Art. 19 GPSR verlangt, dass Online-Angebote mindestens diese Informationen klar und sichtbar zeigen:

  • Name, Handelsname oder Marke sowie Post- und elektronische Adresse des Herstellers
  • bei Herstellern außerhalb der EU: Name und Adressen der verantwortlichen Person in der EU
  • Angaben zur Identifikation des Produkts, inklusive Abbildung und Typ
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in verständlicher Sprache

Plane diese Felder direkt in deine Produktdatenbank ein. Worauf du beim Shopaufbau sonst achten musst, steht in Onlineshop erstellen.

Branchenspezifische Pflichtangaben

Lebensmittel nach LMIV

Art. 9 Abs. 1 der Lebensmittelinformationsverordnung listet die verpflichtenden Angaben für vorverpackte Lebensmittel:

  1. Bezeichnung des Lebensmittels
  2. Zutatenverzeichnis
  3. Allergene nach Anhang II, im Zutatenverzeichnis hervorgehoben
  4. Menge bestimmter Zutaten oder Zutatenklassen
  5. Nettofüllmenge
  6. Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
  7. besondere Aufbewahrungs- oder Verwendungshinweise, falls nötig
  8. Name oder Firma und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
  9. Ursprungsland oder Herkunftsort, wo Art. 26 das verlangt
  10. Gebrauchsanleitung, falls nötig
  11. Alkoholgehalt bei Getränken über 1,2 Volumenprozent
  12. Nährwertdeklaration

Für die Lesbarkeit schreibt Art. 13 eine Mindestschriftgröße vor: x-Höhe (Höhe des kleinen „x“) von 1,2 mm, bei Verpackungen mit einer größten Oberfläche unter 80 cm² mindestens 0,9 mm. Verantwortlich ist der Unternehmer, unter dessen Namen das Lebensmittel vermarktet wird.

Kosmetik

Nach Art. 19 der Kosmetikverordnung müssen Behälter und Verpackung in unauslöschlicher, gut lesbarer Schrift zeigen: Name und Anschrift der verantwortlichen Person, Nenninhalt, Mindesthaltbarkeitsdatum oder bei mehr als 30 Monaten Haltbarkeit die Verwendungsdauer nach dem Öffnen, besondere Vorsichtsmaßnahmen, Chargennummer, Verwendungszweck, falls er nicht offensichtlich ist, und die Liste der Bestandteile. Bei Importware kommt das Ursprungsland hinzu. Vor dem Verkauf muss die verantwortliche Person das Produkt außerdem elektronisch bei der EU-Kommission notifizieren (Art. 13).

Textilien

Die Textilkennzeichnungsverordnung verlangt die Faserzusammensetzung mit Gewichtsanteilen in absteigender Reihenfolge. Das Etikett muss dauerhaft, gut lesbar und fest angebracht sein, in der Amtssprache des Verkaufslandes. Die Angabe muss vor dem Kauf sichtbar sein, also auch im Onlineshop. Wer Ware unter eigenem Namen verkauft oder das Etikett selbst anbringt, gilt als Hersteller.

Elektrogeräte und CE

Elektro- und Elektronikgeräte brauchen nach § 9 ElektroG eine dauerhafte Herstellerkennzeichnung und das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Nur wenn Größe oder Funktion es erfordern, darf das Symbol auf Verpackung, Anleitung oder Garantieschein ausweichen.

Die CE-Kennzeichnung ist nur für Produkte vorgeschrieben, deren EU-Vorschriften sie ausdrücklich verlangen, etwa Spielzeug, Elektrogeräte, Maschinen oder persönliche Schutzausrüstung. Für alle anderen ist sie verboten. Vor dem Anbringen stehen technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung, die du mindestens zehn Jahre aufbewahrst.

Übersicht nach Produktgruppe

ProduktgruppeRechtsgrundlageTypische Pflichtangaben über GPSR hinaus
LebensmittelLMIVZutaten, Allergene, Füllmenge, MHD, Nährwerte
KosmetikVO 1223/2009Inhaltsstoffe, Haltbarkeit, Charge, Warnhinweise, Notifizierung
TextilienVO 1007/2011Faserzusammensetzung in Prozent
ElektrogeräteElektroG, CE-RechtsakteHerstellerkennzeichnung, Mülltonnen-Symbol, CE
SpielzeugEU-Spielzeugrecht, CECE, Warnhinweise, Herstellerangaben

Für die Verpackung selbst steht beim Verpackungsgesetz die Registrierungspflicht im Vordergrund. Details stehen in Verpackungsregister LUCID.

Vom Pflichttext zum fertigen Etikett

Rechtssichere Angaben sind die eine Hälfte, die andere ist die Umsetzung im Druck. Kläre diese Punkte, bevor du bestellst:

  • Fläche planen: Pflichtangaben und Mindestschriftgrößen bestimmen, wie groß das Etikett mindestens sein muss. Erst dann gestaltest du Logo und Bildsprache.
  • Material nach Einsatz wählen: Kühlschrank, Dusche, Öl oder UV-Licht verlangen andere Folien und Klebstoffe als ein trockenes Regal.
  • Variable Daten vorsehen: Charge oder MHD ändern sich. Plane ein freies Feld für Stempel oder Thermodruck, statt jede Charge neu drucken zu lassen.
  • Kleine Auflagen testen: Ein Probedruck zeigt, ob die Schrift auf der echten Verpackung lesbar ist.
  • Design einheitlich halten: Farben und Schriften des Etiketts sollten zu deinem Corporate Design passen.

Für den Druck kommen Online-Druckereien in Frage, bei denen du Material, Format und Menge selbst konfigurierst. Ein Beispiel ist die Printgroup GmbH & Co. KG aus Sennfeld bei Schweinfurt, bei der du über ihren Shop professionelle Etiketten drucken lassen kannst. Laut eigener Website (Stand Oktober 2026) sind Rollen- und Bogenetiketten ohne Mindestbestellmenge möglich, zur Auswahl stehen unter anderem Papiere, PP-Folien und Recyclingpapier, eine Druckdatenprüfung ist inklusive.

Checkliste für dein erstes Etikett

  • [ ] Hersteller korrekt benannt: Name, Postanschrift, E-Mail oder Website
  • [ ] Typ-, Chargen- oder Seriennummer vorgesehen
  • [ ] Branchenspezifische Pflichtangaben vollständig (LMIV, Kosmetik, Textil, Elektro)
  • [ ] Mindestschriftgröße eingehalten, wo vorgeschrieben
  • [ ] Sprache: Pflichtangaben auf Deutsch für den deutschen Markt
  • [ ] CE nur, wenn das Produkt unter eine CE-Vorschrift fällt
  • [ ] Dieselben Angaben im Onlineshop-Angebot hinterlegt
  • [ ] Material passt zu Lagerung und Nutzung

Häufige Fragen

Gilt die GPSR auch für Handmade-Produkte von Kleinunternehmern?

Ja, die Verordnung unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Wer Verbraucherprodukte in der EU anbietet, braucht Herstellerangaben und Produktidentifikation, auch bei kleinen Stückzahlen.

Reicht ein QR-Code statt gedruckter Angaben?

Für Herstellerangaben und Identifikation nicht. Die GPSR verlangt sie auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument. Digitale Zusatzinformationen per QR-Code sind ergänzend möglich.

Muss ich bei Ware aus China selbst etwas aufs Etikett schreiben?

Wenn du sie in die EU einführst, bist du Einführer und musst deine eigenen Kontaktdaten zusätzlich angeben. Verkaufst du sie unter eigener Marke, giltst du sogar als Hersteller mit allen Pflichten.

Darf ich Pflichtangaben per Aufkleber nachträglich ergänzen?

Ja, das ist üblich, etwa für deutsche Übersetzungen oder Einführerangaben. Der Aufkleber darf aber keine Pflichtangaben des Herstellers verdecken und muss fest haften.

Quellen

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