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Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlst du 2026 als Single ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro, bei Zusammenveranlagung ab 139.758 Euro. Der Satz gilt aber nur für den Teil des Einkommens oberhalb dieser Grenze. Selbst bei 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt die durchschnittliche Belastung deshalb bei rund 31 Prozent. Für Selbstständige zählt nicht der Umsatz und auch nicht der Gewinn, sondern das, was nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen und anderen Posten übrig bleibt. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Grenze 2026: 42 Prozent ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen (Splitting: 139.758 Euro), § 32a EStG.
- Reichensteuer: 45 Prozent ab 277.826 Euro (Splitting: 555.652 Euro).
- Grenz- statt Durchschnittssatz: Die 42 Prozent treffen nur jeden zusätzlichen Euro über der Grenze, nicht das ganze Einkommen.
- Für Selbstständige gilt derselbe Tarif wie für Angestellte. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht der Umsatz.
- Ab 2027 geplant: Die Bundesregierung will die 42-Prozent-Grenze auf 70.601 Euro anheben und eine neue Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro einführen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen (Stand: Oktober 2026).
Spitzensteuersatz 2026: Die Tarifzonen
Der Einkommensteuertarif steigt in Stufen. Für den Veranlagungszeitraum 2026 sieht § 32a EStG diese Zonen vor:
| Zu versteuerndes Einkommen (Single) | Grenzsteuersatz | Splittingtarif |
|---|---|---|
| bis 12.348 Euro | 0 Prozent (Grundfreibetrag) | bis 24.696 Euro |
| 12.349 bis 17.799 Euro | 14 bis rund 24 Prozent | bis 35.598 Euro |
| 17.800 bis 69.878 Euro | rund 24 bis 42 Prozent | bis 139.756 Euro |
| 69.879 bis 277.825 Euro | 42 Prozent (Spitzensteuersatz) | ab 139.758 Euro |
| ab 277.826 Euro | 45 Prozent (Reichensteuer) | ab 555.652 Euro |
In den beiden mittleren Zonen steigt der Grenzsteuersatz gleitend (Progression). Ab 69.879 Euro bleibt er konstant bei 42 Prozent. Beim Splittingtarif für Ehepaare wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Deshalb verdoppeln sich alle Grenzen.
Hinzu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Den Soli zahlst du nur, wenn deine Einkommensteuer 20.350 Euro übersteigt, bei Zusammenveranlagung 40.700 Euro (§ 3 SolZG). Darüber steigt er in einer Milderungszone schrittweise auf 5,5 Prozent der Steuer an.
Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz
Der Grenzsteuersatz zeigt, wie viel Steuer auf den nächsten verdienten Euro fällt. Der Durchschnittssteuersatz zeigt, welcher Anteil deines gesamten zu versteuernden Einkommens an das Finanzamt geht. Für Entscheidungen über Zusatzaufträge, Investitionen oder eine Gehaltserhöhung als GmbH-Geschäftsführer ist der Grenzsteuersatz relevant. Für deine Liquiditätsplanung zählt der Durchschnittssatz.
Die folgenden Werte sind mit der Tarifformel des § 32a EStG für 2026 berechnet (Single, ohne Soli und Kirchensteuer):
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer | Durchschnittssatz | Soli |
|---|---|---|---|
| 50.000 Euro | 10.548 Euro | 21,1 Prozent | 0 Euro |
| 69.879 Euro | 18.213 Euro | 26,1 Prozent | 0 Euro |
| 80.000 Euro | 22.464 Euro | 28,1 Prozent | rund 252 Euro |
| 100.000 Euro | 30.864 Euro | 30,9 Prozent | rund 1.251 Euro |
| 150.000 Euro | 51.864 Euro | 34,6 Prozent | rund 2.853 Euro |
Wer also an der Schwelle zum Spitzensteuersatz steht, zahlt im Schnitt noch etwa ein Viertel seines Einkommens als Einkommensteuer.
Ab wann Selbstständige den Spitzensteuersatz zahlen
Als Selbstständiger hast du keinen Lohnsteuerabzug. Das Finanzamt setzt die Einkommensteuer nach Ablauf des Jahres fest und verlangt während des Jahres Vorauszahlungen. Die Grenze von 69.879 Euro bezieht sich dabei auf das zu versteuernde Einkommen. Der Weg dahin sieht vereinfacht so aus:
- Umsatz (netto, ohne Umsatzsteuer)
- minus Betriebsausgaben = Gewinn
- plus andere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder einem Nebenjob
- minus Sonderausgaben, vor allem Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Basisrente
- minus außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge
- = zu versteuerndes Einkommen
Rechenbeispiel
Beispiel: Ein selbstständiger IT-Berater (ledig, keine Kirche) macht 2026 einen Gewinn von 110.000 Euro. Er zahlt 12.000 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung und 18.000 Euro in eine Basisrente. Vereinfacht angenommen, wirken sich davon insgesamt 30.000 Euro als Sonderausgaben aus.
- Zu versteuerndes Einkommen: 110.000 − 30.000 = 80.000 Euro
- Einkommensteuer 2026: 22.464 Euro
- Solidaritätszuschlag: rund 252 Euro
- Anteil, der mit 42 Prozent besteuert wird: 80.000 − 69.879 = 10.121 Euro
Ohne die Basisrente läge sein zu versteuerndes Einkommen bei 98.000 Euro, die Steuer bei rund 30.024 Euro. Jeder Euro, den er als Sonderausgabe absetzen kann, spart ihm in dieser Zone 42 Cent Einkommensteuer plus Soli. Welche Vorsorgeformen steuerlich gefördert sind, steht im Artikel Altersvorsorge für Selbstständige. Wie viel netto von deinem Umsatz übrig bleibt, rechnet der Ratgeber Brutto-Netto für Selbstständige durch.
Gewerbetreibende und die Gewerbesteuer
Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer. Natürliche Personen haben einen Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 GewStG). Auf den Rest wendet die Gemeinde 3,5 Prozent Steuermesszahl und ihren Hebesatz an. Über § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet, höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.
Beispiel mit 100.000 Euro Gewerbeertrag und 400 Prozent Hebesatz: (100.000 − 24.500) × 3,5 Prozent = 2.642,50 Euro Messbetrag. Gewerbesteuer und Anrechnung betragen jeweils 10.570 Euro, die Mehrbelastung ist also null. Bei einem höheren Hebesatz bleibt ein Teil der Gewerbesteuer als echte Zusatzlast. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.
Was du gegen die hohe Progression tun kannst
- Vorsorge strukturieren. Beiträge zur Basisrente und Krankenversicherung senken das zu versteuernde Einkommen. Gerade in der 42-Prozent-Zone lohnt sich das.
- Investitionen zeitlich planen. Wer eine größere Anschaffung in ein gewinnstarkes Jahr legt, senkt den Gewinn dort, wo der Grenzsteuersatz am höchsten ist. Abschreibungsregeln und Investitionsabzugsbetrag solltest du mit deiner Steuerberatung klären.
- Thesaurierungsbegünstigung prüfen. Nach § 34a EStG können Einzelunternehmer und Personengesellschafter auf Antrag Gewinne, die im Betrieb bleiben, mit 28,25 Prozent besteuern (bis 2027, danach sinkt der Satz schrittweise bis auf 25 Prozent ab 2032). Werden sie später entnommen, fällt eine Nachversteuerung von 25 Prozent an. Das rechnet sich meist nur bei hohen Gewinnen, die dauerhaft im Unternehmen bleiben.
- Rechtsform prüfen. Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, ausgeschüttete Gewinne werden beim Gesellschafter zusätzlich besteuert. Ob sich das ab einer bestimmten Gewinnhöhe lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Grundlagen findest du unter GmbH Steuern und Rechtsform wählen.
- Vorauszahlungen anpassen. Steigt dein Gewinn deutlich, setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen erst später hoch. Lege Rücklagen an, damit die Nachzahlung dich nicht überrascht. Mehr dazu im Ratgeber Steuern für Selbstständige.
Geplante Änderungen ab 2027
Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen (Bundesrats-Drucksache 507/26). Danach soll gelten:
| Wert | 2026 (geltendes Recht) | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro | 12.564 Euro |
| Beginn 42 Prozent | 69.879 Euro | 70.601 Euro |
| Beginn 45 Prozent | 277.826 Euro | 250.000 Euro |
| Beginn 47 Prozent | gibt es nicht | 280.000 Euro |
Das Gesetz braucht noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat und kann sich im Verfahren ändern. Für 2026 gelten die oben genannten Werte.
Häufige Fragen
Zahle ich auf mein ganzes Einkommen 42 Prozent, wenn ich die Grenze überschreite?
Nein. Die 42 Prozent gelten nur für den Teil deines zu versteuernden Einkommens, der über 69.879 Euro liegt. Alles darunter wird weiter nach den niedrigeren Tarifzonen besteuert.
Ab welchem Umsatz zahlen Selbstständige den Spitzensteuersatz?
Das lässt sich am Umsatz nicht festmachen. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und anderen Abzügen. Mit hohen Kosten kann ein Umsatz von 200.000 Euro unter der Grenze bleiben.
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz für Verheiratete?
Der Satz ist gleich, die Grenze verdoppelt sich. Bei Zusammenveranlagung beginnt die 42-Prozent-Zone 2026 bei 139.758 Euro gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen.
Was ist der Unterschied zwischen Spitzensteuersatz und Reichensteuer?
Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt 2026 ab 69.879 Euro. Die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent greift ab 277.826 Euro. Der Regierungsentwurf für 2027 sieht zusätzlich eine Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro vor.
Quellen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif
- § 3 SolZG – Bemessungsgrundlage und Freigrenze
- § 34a EStG – Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Steuermessbetrag
- Bundesrat: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Drucksache 507/26 (PDF)







