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Altersvorsorge für Selbstständige: Was die Reform ab 2027 bringt

Altersvorsorge für Selbstständige: Ab 2027 gibt es erstmals Zulagen fürs Altersvorsorgedepot. Was gilt, was geplant ist und welche Wege du heute hast.

Symbolbild: Altersvorsorge für Selbstständige: Was die Reform ab 2027 bringt

Foto: Towfiqu barbhuiya / Unsplash

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wer heute schon rentenversicherungspflichtig ist
  3. Die Reform ab 2027: Altersvorsorgedepot mit Zulage
  4. Geplant: Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige
  5. Diese Wege hast du schon heute
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Bei der Altersvorsorge für Selbstständige gilt bis heute: Die meisten Gründer sind nicht rentenversicherungspflichtig und müssen selbst vorsorgen. Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich die Förderung. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz bekommen Gewerbetreibende und Freiberufler erstmals staatliche Zulagen für ein privates Altersvorsorgedepot, bis zu 540 Euro im Jahr plus Kinderzulage. Eine Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige ist politisch angekündigt, aber noch nicht beschlossen (Stand: Oktober 2026). Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neu ab 2027: Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG sind für die neue geförderte Privatvorsorge zulageberechtigt.
  • Zulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Maximal 540 Euro Grundzulage im Jahr.
  • Voraussetzungen: Einwilligung bis zum Ende des Beitragsjahres, Steuererklärung für das Beitragsjahr, mindestens 120 Euro Eigenbeitrag.
  • Rentenpflicht: Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für neue Selbstständige. Ein Gesetz gibt es noch nicht.
  • Heute schon nutzbar: freiwillige gesetzliche Rente, Rürup-Rente (Basisrente), private Vorsorge.

Wer heute schon rentenversicherungspflichtig ist

Ein Teil der Selbstständigen ist bereits jetzt Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. § 2 SGB VI nennt unter anderem:

  • Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtige Angestellte, also auch Coaches, Dozentinnen oder Trainer
  • Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Angestellte
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Künstler und Publizisten (Versicherung über die Künstlersozialkasse)
  • Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind
  • Selbstständige ohne versicherungspflichtige Angestellte, die dauerhaft und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten

Wer in eine dieser Gruppen fällt, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Der Regelbeitrag für pflichtversicherte Selbstständige liegt 2026 bei 735,63 Euro im Monat, der halbe Regelbeitrag bei 367,82 Euro. Alternativ wird der Beitrag einkommensgerecht nach deinem Gewinn berechnet. Was die Pflicht im Handwerk konkret bedeutet, steht in Selbstständig im Handwerk.

Die Reform ab 2027: Altersvorsorgedepot mit Zulage

Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Es ersetzt die Riester-Förderung für neue Verträge und gilt ab dem 1. Januar 2027. Neu ist vor allem, dass Selbstständige direkt gefördert werden. Bei Riester waren sie bisher nur ausnahmsweise zulageberechtigt.

Wer gefördert wird

Laut der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drucksache 21/4996) sind Steuerpflichtige förderberechtigt, die im Beitragsjahr

  • das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG erzielen,
  • eine Steuererklärung für das Beitragsjahr abgeben und
  • spätestens bis zum Ende des Beitragsjahres gegenüber der zuständigen Stelle einwilligen, dass ihre Zugehörigkeit zum geförderten Personenkreis jährlich bestätigt wird.

Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke werden unter bestimmten Bedingungen einbezogen.

Wie hoch die Förderung ist

BausteinRegelung ab 2027
Grundzulage Stufe 150 Prozent auf Eigenbeiträge bis 360 Euro im Jahr
Grundzulage Stufe 225 Prozent auf Eigenbeiträge von 360,01 bis 1.800 Euro
Maximale Grundzulage540 Euro im Jahr
Kinderzulage100 Prozent der Beiträge, höchstens 300 Euro je Kind
Berufseinsteigereinmalig 200 Euro zusätzlich, wenn du jünger als 25 Jahre bist
Mindesteigenbeitrag120 Euro im Jahr
Sonderausgabenabzugbis 1.800 Euro plus Zulage, das Finanzamt prüft die Günstigerrechnung

Gefördert werden neben dem neuen Altersvorsorgedepot ohne Garantie auch Produkte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie und ein kostengünstiges Standarddepot. Für das Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1 Prozent gedeckelt. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter.

Rechenbeispiel

Beispiel: Ein freiberuflicher Webentwickler, 34 Jahre, ein Kind, zahlt ab 2027 jährlich 1.800 Euro in ein Altersvorsorgedepot.

  • Grundzulage: 360 Euro × 50 % = 180 Euro, plus 1.440 Euro × 25 % = 360 Euro, zusammen 540 Euro
  • Kinderzulage: 300 Euro
  • Staatliche Zulage gesamt: 840 Euro im Jahr, also rund 47 Prozent auf den Eigenbeitrag

Ob über die Zulage hinaus noch ein Steuervorteil entsteht, prüft das Finanzamt automatisch. Bei hohem Gewinn kann der Sonderausgabenabzug günstiger sein als die Zulage allein.

Für eine vollständige Altersvorsorge reicht dieser Betrag nicht. Das Depot ist ein Baustein, kein Ersatz für eine Gesamtplanung.

Geplant: Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie schlägt vor, alle Selbstständigen, die nicht bereits obligatorisch abgesichert sind, verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt das ausdrücklich.

Wichtig für deine Planung: Ein Gesetzentwurf lag bis Redaktionsschluss (Oktober 2026) nicht vor. Offen sind unter anderem der Stichtag, die Beitragshöhe, eine mögliche Entlastung in der Gründungsphase und ob private Vorsorge als Alternative anerkannt wird. Verlass dich nicht auf Zahlen, die derzeit kursieren. Sobald ein Entwurf vorliegt, aktualisieren wir diesen Artikel.

Diese Wege hast du schon heute

WegFür wen geeignetWas du wissen musst
Freiwillige gesetzliche RenteWer Ansprüche aus früherer Beschäftigung erhalten will2026 mindestens 112,16 Euro, höchstens 1.571,70 Euro im Monat; Beiträge flexibel
Pflichtversicherung auf AntragWer auch Erwerbsminderungsschutz willAntrag innerhalb von fünf Jahren nach Gründung; danach dauerhaft Pflicht
Basisrente (Rürup)Gutverdiener mit hoher SteuerlastBeiträge bis rund 30.826 Euro (2026, Ledige) als Sonderausgaben abziehbar; nicht kündbar, nicht beleihbar, Vererbung nur über vereinbarten Hinterbliebenenschutz
AltersvorsorgedepotAlle Selbstständigen ab 2027Zulage bis 540 Euro plus Kinderzulage
Freies ETF-DepotWer flexibel bleiben willKeine Förderung, dafür jederzeit verfügbar

Die Grenze für die Basisrente ergibt sich aus dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 EStG). Seit 2023 sind Beiträge bis zu dieser Grenze zu 100 Prozent abziehbar.

Checkliste für deine Vorsorgeplanung

  1. Status klären: Prüfe anhand von § 2 SGB VI, ob du bereits pflichtversichert bist. Im Zweifel hilft die Deutsche Rentenversicherung.
  2. Rentenauskunft anfordern: Sie zeigt, welche Ansprüche du aus Angestelltenjahren schon hast.
  3. Vorsorge einpreisen: Plane einen festen Anteil deines Gewinns für Altersvorsorge ein, bevor du deinen Stundensatz festlegst. Wie das geht, zeigt Stundensatz berechnen.
  4. Rücklage zuerst: Ohne Liquiditätsreserve wirst du Vorsorgeverträge in schwachen Monaten kündigen. Erst den Notfallfonds aufbauen, dann langfristig sparen.
  5. Flexible Bausteine wählen: Gerade in den ersten Jahren schwankt der Gewinn. Verträge mit festen Beiträgen und hohen Abschlusskosten passen dazu schlecht.
  6. Ab 2027 Zulage sichern: Einwilligung rechtzeitig abgeben und mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen.

Wie viel netto von deinem Gewinn übrig bleibt, nachdem Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern abgezogen sind, rechnen wir in Brutto-Netto für Selbstständige durch.

Häufige Fragen

Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlen?

Nur, wenn du zu einer der Gruppen in § 2 SGB VI gehörst, etwa als Lehrer, Hebamme, eingetragener Handwerker oder Selbstständiger mit im Wesentlichen nur einem Auftraggeber. Für alle anderen gibt es derzeit keine Pflicht. Eine Pflicht für neue Selbstständige ist geplant, aber noch nicht Gesetz.

Kann ich als Selbstständiger die neue Altersvorsorge-Zulage bekommen?

Ja, ab 2027. Voraussetzung sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit, eine Steuererklärung für das Beitragsjahr, eine Einwilligung bis zum Jahresende und ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro.

Lohnt sich die Rürup-Rente für Gründer?

Eher für Selbstständige mit stabil hohem Gewinn. Die Beiträge senken die Steuerlast deutlich, das Geld ist aber bis zur Rente gebunden und die spätere Rente wird versteuert. In der Gründungsphase mit schwankenden Gewinnen ist Flexibilität meist wichtiger.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weiter bespart werden. Ein Wechsel in das neue Recht ist möglich. Lass dir vor einem Wechsel die Kosten schriftlich nennen.

Zählt die Krankenversicherung zur Altersvorsorge?

Nein, aber sie belastet dein Budget stark und beeinflusst, wie viel du sparen kannst. Welche Variante für dich günstiger ist, klärt PKV oder GKV für Selbstständige. Einen Überblick über deine Steuerpflichten gibt Steuern als Selbstständiger.

Quellen

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