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Rechnungswesen digitalisieren: E-Rechnung, Belege, GoBD

Rechnungswesen digitalisieren: E-Rechnungspflicht ab 2027/2028, Belege scannen, 8 Jahre Aufbewahrung, GoBD und Datensicherheit. Mit Checkliste für Gründer.

Symbolbild: Rechnungswesen digitalisieren: E-Rechnung, Belege, GoBD

Foto: Jakub Żerdzicki / Unsplash

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Rechnungswesen digitalisieren: Was gesetzlich vorgeschrieben ist
  3. Die E-Rechnungspflicht im Zeitplan
  4. Was die Umstellung im Alltag bringt
  5. Belege digitalisieren und richtig archivieren
  6. Datensicherheit im digitalen Rechnungswesen
  7. Checkliste: In sechs Schritten zum digitalen Rechnungswesen
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen

Wer sein Rechnungswesen digitalisieren will, hat 2026 einen festen Takt: E-Rechnungen empfangen muss jedes Unternehmen in Deutschland seit dem 1. Januar 2025, ausstellen ab 2027 oder spätestens 2028, je nach Vorjahresumsatz. Dazu kommen Regeln, die schon länger gelten: Buchungsbelege acht Jahre aufbewahren, Daten unveränderbar speichern und dem Finanzamt maschinell auswertbar bereitstellen. Gründer, die von Anfang an digital arbeiten, sparen sich die spätere Umstellung. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • E-Rechnung empfangen: Pflicht seit 01.01.2025, ohne Übergangsfrist, auch für Kleinunternehmer.
  • E-Rechnung ausstellen: im inländischen B2B-Geschäft ab 2027, bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028.
  • Aufbewahrung: Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse 10 Jahre, sonstige steuerrelevante Unterlagen 6 Jahre.
  • Belege scannen: erlaubt, wenn die Kopie bildlich mit dem Original übereinstimmt und jederzeit lesbar ist.
  • Archiv: Bei E-Rechnungen zählt der strukturierte Datensatz, ein PDF-Abbild allein reicht nicht.

Rechnungswesen digitalisieren: Was gesetzlich vorgeschrieben ist

Das digitale Rechnungswesen stützt sich auf drei Regelwerke. Das Umsatzsteuergesetz bestimmt, wie Rechnungen aussehen und übermittelt werden. Die Abgabenordnung legt fest, wie du buchst und aufbewahrst. Die GoBD, eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, beschreiben, wie die Finanzverwaltung diese Vorgaben bei elektronischen Systemen auslegt.

Nach § 146 AO müssen Buchungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfolgen. Eine Buchung darf nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Für Software heißt das: Änderungen müssen protokolliert werden, ein einfaches Überschreiben in einer Tabelle genügt nicht.

Die E-Rechnungspflicht im Zeitplan

Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 UStG eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung erlaubt und der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“. Die Übergangsfristen stehen in § 27 Abs. 38 UStG:

ZeitraumAusstellen im B2B-GeschäftEmpfangen
seit 01.01.2025Papier, PDF oder E-Rechnung erlaubt (PDF nur mit Zustimmung des Empfängers)E-Rechnung muss angenommen werden
2027E-Rechnung Pflicht, außer bei Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro; EDI-Verfahren mit Zustimmung weiter erlaubtwie bisher
ab 01.01.2028E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätzewie bisher

Ausgenommen von der Ausstellungspflicht sind laut IHK Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise, Rechnungen über bestimmte steuerfreie Umsätze und Rechnungen von Kleinunternehmern. Empfangen müssen aber auch Kleinunternehmer.

In Deutschland erfüllen vor allem zwei Formate die Norm: Sowohl ZUGFeRD als auch die XRechnung sind zulässig, bei ZUGFeRD ab Version 2.0.1 und ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Die Unterschiede zwischen den Formaten und die Rolle von Peppol erklärt unser Artikel XRechnung, ZUGFeRD, Peppol.

Formfehler haben Folgen. Nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025, das die IHK Köln zusammenfasst, gilt eine Rechnung mit Formatfehler als sonstige Rechnung. Der Empfänger muss dann eine korrekte E-Rechnung nachfordern, um die Vorsteuer sicher abziehen zu können.

Was die Umstellung im Alltag bringt

Der eigentliche Gewinn liegt im Ablauf. Eine strukturierte Rechnung lässt sich ohne Abtippen in die Buchhaltung übernehmen. Rechnungsnummer, Betrag, Steuersatz und Fälligkeit stehen als Daten bereit, die Software kann sie prüfen und einem Zahlungseingang zuordnen. Wer offene Posten digital überwacht, erkennt Verzug früher und kann gezielt eine Mahnung schreiben.

Bei der Einführung von E-Rechnungen kommt es weniger auf das Format an als auf die Kette dahinter. Einen Überblick über die Chancen aus Sicht eines Softwareanbieters gibt der Beitrag zur Implementierung von E-Rechnungen, der sich vor allem an Steuerkanzleien und ihre Mandanten richtet. Für Gründer heißt das: Sprich früh mit deiner Steuerberatung ab, welche Software ihr gemeinsam nutzt und wie Belege dorthin gelangen.

Zum Empfang reicht laut IHK Region Stuttgart als Übergangsmaßnahme zunächst ein E-Mail-Postfach. Lesbar machst du eine reine XML-Rechnung zum Beispiel mit dem kostenlosen Viewer im ELSTER-Portal. Auf Dauer ist eine Software sinnvoller, die E-Rechnungen direkt einliest. Für kleine Unternehmen vergleicht unser Artikel Rechnungsprogramme für Kleinunternehmer passende Lösungen.

Belege digitalisieren und richtig archivieren

Papierbelege darfst du scannen und digital aufbewahren. § 147 Abs. 2 AO verlangt dafür, dass der Scan mit empfangenen Geschäftsbriefen und Buchungsbelegen bildlich übereinstimmt und während der gesamten Frist jederzeit lesbar und maschinell auswertbar ist. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanz musst du im Original aufbewahren.

Für das Scannen mit anschließender Vernichtung des Papiers hat das BSI die Technische Richtlinie TR-RESISCAN veröffentlicht. Sie ist keine Pflicht, beschreibt aber die technischen und organisatorischen Schritte, die einen Scanprozess belastbar machen. Halte deinen Ablauf in einer kurzen Verfahrensdokumentation fest: wer scannt, wann, mit welchem Gerät, wie geprüft und wo abgelegt wird.

Die Aufbewahrungsfristen nach § 147 Abs. 3 AO:

UnterlageFrist
Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse10 Jahre
Buchungsbelege, also auch Rechnungen8 Jahre
Empfangene und gesendete Geschäftsbriefe, sonstige steuerrelevante Unterlagen6 Jahre

Die Frist läuft nicht ab, solange die Unterlagen für eine noch offene Steuerfestsetzung von Bedeutung sind. Ob du bilanzieren musst oder die EÜR reicht, klärt der Artikel Buchführungspflicht.

Bei E-Rechnungen musst du den strukturierten Datensatz unverändert im Originalformat aufbewahren. Laut BMF-Schreiben vom 15.10.2025 genügt die alleinige Ablage des PDF-Anzeigebilds nicht. Bei hybriden ZUGFeRD-Dateien ist der XML-Teil maßgeblich.

Datensicherheit im digitalen Rechnungswesen

Rechnungen enthalten Namen, Adressen und Bankverbindungen. Damit gilt die DSGVO. Nach Art. 32 DSGVO musst du ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau sicherstellen. Die Verordnung nennt ausdrücklich Pseudonymisierung und Verschlüsselung, die dauerhafte Verfügbarkeit der Systeme, die schnelle Wiederherstellung nach einem Vorfall und eine regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen.

Praktisch heißt das: Achte bei Cloud-Buchhaltung und Dokumentenablage darauf, dass Daten bei der Übertragung und im Speicher verschlüsselt sind und Zugriffe über Zwei-Faktor-Anmeldung laufen. Wie symmetrische, asymmetrische und Ende-zu-Ende-Verfahren funktionieren, erklärt ein Überblick über moderne Verschlüsselungstechnologien. Mit jedem Anbieter, der Daten in deinem Auftrag verarbeitet, schließt du einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Außerdem brauchst du eine Datensicherung, die du regelmäßig testweise zurückspielst.

Checkliste: In sechs Schritten zum digitalen Rechnungswesen

  1. Bestand aufnehmen: Wie kommen Rechnungen heute an, wer prüft sie, wo liegen sie? Notiere jeden Medienbruch, etwa Ausdrucken und Abtippen.
  2. Empfang einrichten: Eine feste E-Mail-Adresse nur für Eingangsrechnungen anlegen und Lieferanten mitteilen.
  3. Software wählen: Sie muss XRechnung und ZUGFeRD lesen und erzeugen, Änderungen protokollieren und Daten für die Steuerberatung exportieren.
  4. Belegfluss festlegen: Papierbelege zeitnah scannen, digital prüfen, buchen und revisionssicher ablegen.
  5. Sicherheit klären: Verschlüsselung, Zwei-Faktor-Anmeldung, Rechtekonzept, Auftragsverarbeitungsverträge und Backup.
  6. Dokumentieren: Den Ablauf in einer Verfahrensdokumentation auf ein bis zwei Seiten festhalten und bei Änderungen aktualisieren.

Beispiel: Eine Gründerin mit Onlineberatung erhält im Monat rund 30 Eingangsrechnungen. Sie leitet alle an eine eigene Rechnungsadresse, die ihre Buchhaltungssoftware automatisch abruft. E-Rechnungen werden direkt ausgelesen, Papierbelege fotografiert sie am selben Tag mit der App. Am Monatsende prüft sie nur noch Zuordnung und Zahlungseingänge.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer mein Rechnungswesen digitalisieren?

E-Rechnungen ausstellen musst du als Kleinunternehmer nicht. Empfangen und richtig archivieren musst du sie aber seit 2025. Ein digitaler Belegfluss lohnt sich deshalb auch bei kleinen Umsätzen.

Darf ich Papierbelege nach dem Scannen wegwerfen?

Grundsätzlich ja, wenn der Scan bildlich übereinstimmt, vollständig ist und über die gesamte Frist lesbar bleibt. Halte den Ablauf in einer Verfahrensdokumentation fest. Ausnahmen gelten etwa für Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanz.

Reicht es, E-Rechnungen als PDF abzulegen?

Nein. Aufbewahrt werden muss der strukturierte Datensatz im Originalformat. Ein PDF-Abbild kannst du zusätzlich ablegen, es ersetzt die XML-Daten aber nicht.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen sind Buchungsbelege. Für sie gilt nach § 147 AO eine Frist von acht Jahren. Sie verlängert sich, solange die Unterlagen für eine offene Steuerfestsetzung relevant sind.

Quellen

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