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Wer einen Foodtruck eröffnen will, meldet in der Regel ein Reisegewerbe an und beantragt eine Reisegewerbekarte, die je nach Gemeinde 150 bis 500 Euro kostet und bundesweit gilt. Die Karte allein reicht aber nicht: Für jeden Standplatz auf öffentlichen Straßen brauchst du eine Sondernutzungserlaubnis, auf privaten Flächen die Zustimmung des Eigentümers. Dazu kommen Lebensmittelhygiene, Belehrung nach Infektionsschutzgesetz, ein zugelassenes Fahrzeug, die Prüfung der Gasanlage und als mobiler Händler ein Umsatzsteuerheft. Nach Einschätzung der IHKs ist es oft schwieriger, gute Standplätze zu bekommen, als die Anmeldungen zu erledigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gewerbe: meist Reisegewerbe mit Reisegewerbekarte (§ 55 GewO), auf festgesetzten Märkten und Messen nicht nötig.
- Standplatz: Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen, Vertrag für private Flächen oder Teilnahme an Events.
- Hygiene: HACCP-Konzept, Hygieneschulung, IfSG-Bescheinigung, Trink- und Abwasserlösung, Handwaschbecken.
- Fahrzeug: Zulassung, Abnahme von Umbauten, Klasse B bis 3.500 kg, darüber C1 bis 7.500 kg. Gasanlage vor Inbetriebnahme und mindestens alle zwei Jahre prüfen lassen.
- Steuern: 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen seit 1. Januar 2026, Umsatzsteuerheft für mobile Gewerbe.
Reisegewerbe oder stehendes Gewerbe
Die IHKs ordnen einen Foodtruck in der Praxis meist als Reisegewerbe ein. Typische Merkmale: Das Fahrzeug ist mobil, steht weniger als sechs Wochen am selben Ort und hat keine feste Einrichtung. Fährst du dagegen dauerhaft einen festen Platz an, etwa jeden Tag dasselbe Firmengelände, kann ein stehendes Gewerbe mit normaler Gewerbeanmeldung vorliegen. Frag beim Gewerbeamt nach, wie es deinen Fall einordnet.
Die Reisegewerbekarte
Nach den Merkblättern der IHK Köln und der IHK Bodensee-Oberschwaben gilt:
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Kosten | je nach Gemeinde 150 bis 500 Euro |
| Gültigkeit | bundesweit, einmal beantragt |
| Bindung | personenbezogen, nicht übertragbar |
| Angestellte | brauchen keine eigene Karte, aber eine beglaubigte Kopie bei Kundenkontakt (§ 60c Abs. 2 GewO) |
| Befreiung | bei Teilnahme an gewerberechtlich festgesetzten Märkten, Messen und Volksfesten |
| Sonn- und Feiertage | Einschränkungen im Reisegewerbe, Ausnahmen beim Gewerbeamt erfragen |
| Kennzeichnung | Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen oder Firma gut sichtbar am Fahrzeug |
Für den Antrag brauchst du Antragsformular, Meldebescheinigung, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Nachweise geordneter Vermögensverhältnisse, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und gegebenenfalls ein Lichtbild. Beantrage die Karte rechtzeitig vor dem ersten Einsatz.
Standplätze finden
Die Reisegewerbekarte erlaubt dir das Gewerbe, nicht den Platz. Für jeden Standort brauchst du eine eigene Grundlage:
- Öffentliche Straßen und Plätze: Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßengesetz des Landes, innerorts bei der Gemeinde. Die IHKs beschreiben die Praxis vieler Städte als restriktiv.
- Private Flächen: Firmenparkplätze, Gewerbehöfe, Baumärkte, Brauereien, Tankstellen. Du brauchst die Zustimmung des Eigentümers, idealerweise schriftlich mit Standgebühr oder Umsatzbeteiligung.
- Events und Märkte: Streetfood-Festivals, Wochenmärkte, Firmenfeiern, Hochzeiten. Bei festgesetzten Veranstaltungen ist keine Reisegewerbekarte nötig.
- Baurecht: Stehst du länger als drei Monate oder regelmäßig, etwa einmal pro Woche, am selben Ort, kann nach den IHK-Merkblättern eine Baugenehmigung für diesen Standort nötig sein.
Catering für Firmen und private Feiern ist für viele Foodtrucks das stabilste Standbein, weil der Umsatz vorher feststeht.
Hygiene und Lebensmittelrecht
Für Foodtrucks gelten dieselben Grundregeln wie für jede Küche, ergänzt um Vorgaben für ortsveränderliche Betriebsstätten (Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel III). In der Praxis heißt das:
- Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, in der Regel am Betriebssitz
- Trinkwasser: Anschluss vor Ort oder ausreichender Vorrat in lebensmitteltauglichen, gekennzeichneten Behältern und Schläuchen, Abwasser in geschlossenen Behältern
- Handwaschbecken mit warmem und kaltem Wasser, Seife und Einweghandtüchern
- Glatte, leicht zu reinigende Oberflächen und Schutz vor Schädlingen
- Kühlkette mit Temperaturkontrolle und Protokoll
- HACCP-Konzept mit Aufzeichnungen (Art. 5 VO 852/2004)
- Hygieneschulung mit Nachweis
- Belehrung nach Infektionsschutzgesetz: Die Bescheinigung des Gesundheitsamts darf beim ersten Arbeitseinsatz höchstens drei Monate alt sein (§ 43 Abs. 1 IfSG). Danach belehrst du Mitarbeitende alle zwei Jahre (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Alle Nachweise führst du im Fahrzeug mit, eine beglaubigte Kopie genügt. Sprich die Lebensmittelüberwachung an, bevor du den Ausbau beauftragst. Ein nachträglich eingebautes Handwaschbecken kostet mehr als ein geplantes.
Alkohol und Gaststättenrecht
Solange du nur Essen „auf die Hand“ verkaufst, fällt ein Foodtruck laut IHK Köln in der Regel nicht unter das Gaststättengesetz. Schenkst du Alkohol aus, brauchst du je nach Bundesland eine Erlaubnis, eine Gestattung für den einzelnen Anlass oder eine Anzeige. In Baden-Württemberg ist der Reisegaststättenbetrieb zum Beispiel grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen. Eine Zapfanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig von einer befähigten Person geprüft werden (Betriebssicherheitsverordnung).
Das Fahrzeug
| Thema | Was gilt |
|---|---|
| Zulassung | Pflicht. Umbauten müssen abgenommen werden (TÜV oder Prüforganisation). |
| Führerschein | Klasse B bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, Klasse C1 über 3.500 bis 7.500 kg (§ 6 FeV). Anhänger: mit B bis 750 kg oder Kombination bis 3.500 kg. |
| Gasanlage | Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens alle zwei Jahre durch eine befähigte Person (DGUV Grundsatz 310-003). |
| Lenk- und Ruhezeiten | über 2.800 kg grundsätzlich aufzeichnungspflichtig, mit Ausnahmen bis 3.500 kg und bis 7.500 kg im Umkreis von 100 km |
| Versicherung | Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Eine Betriebshaftpflicht deckt Schäden bei Gästen, etwa durch verdorbenes Essen. |
Ein Fahrzeug bis 3.500 kg darfst du mit dem normalen Autoführerschein fahren. Das erleichtert Personalplanung erheblich.
Steuern und Kasse
- Umsatzsteuer: Speisen werden seit 1. Januar 2026 mit 7 Prozent besteuert, egal ob vor Ort verzehrt oder mitgenommen. Getränke grundsätzlich mit 19 Prozent.
- Umsatzsteuerheft: Wer ein Reisegewerbe betreibt, muss nach § 22 Abs. 5 UStG ein Umsatzsteuerheft führen, auch als Kleinunternehmer. Eine Befreiung nach § 68 UStDV, etwa bei einer gewerblichen Niederlassung im Inland, kannst du beim Finanzamt beantragen.
- Elektronische Kasse: Nutzt du eine, braucht sie eine TSE und muss dem Finanzamt gemeldet werden.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Für Gründungen bis einschließlich 2026 richtet sich der Rhythmus nach der voraussichtlichen Steuer des ersten Jahres (§ 18 Abs. 2 UStG). Eine pauschale Pflicht zur monatlichen Abgabe für Gründer ist für 2021 bis 2026 ausgesetzt.
Beispielrechnung
Beispiel mit angenommenen Werten: Ein Foodtruck verkauft Bowls für 11 Euro brutto.
- Nettoerlös: 11,00 ÷ 1,07 = 10,28 Euro
- Wareneinsatz inklusive Verpackung: angenommen 3,50 Euro
- Rohertrag pro Bowl: 6,78 Euro
Monatliche Fixkosten (angenommen): Kreditrate für Fahrzeug und Ausbau 900 Euro, Versicherungen 250 Euro, Standgebühren 800 Euro, Diesel und Gas 500 Euro, Stellplatz 200 Euro, Unternehmerlohn 2.800 Euro, zusammen 5.450 Euro. Daraus folgt: 5.450 ÷ 6,78 = rund 804 Bowls pro Monat, bei 16 Einsatztagen etwa 50 Bowls pro Tag. Regentage, Winterpause und Leerfahrten musst du in deine Planung einrechnen, etwa mit einer Reserve aus den Sommermonaten.
Checkliste: Foodtruck eröffnen
- [ ] Konzept und Speisekarte festlegen, Ideen bietet Geschäftsideen
- [ ] Mit Gewerbeamt klären: Reisegewerbe oder stehendes Gewerbe
- [ ] Reisegewerbekarte beantragen oder Gewerbe anmelden, Ablauf siehe Einzelunternehmen gründen
- [ ] Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben, Umsatzsteuerheft beim Finanzamt anfordern
- [ ] Ausbauplanung mit der Lebensmittelüberwachung abstimmen
- [ ] Fahrzeug kaufen oder ausbauen, Umbau abnehmen lassen, Gasprüfung durchführen
- [ ] IfSG-Belehrung und Hygieneschulung absolvieren
- [ ] HACCP-Konzept und Temperaturprotokolle anlegen
- [ ] Standplätze sichern: Sondernutzung, private Flächen, Eventkalender
- [ ] Kfz- und Betriebshaftpflicht abschließen
- [ ] Finanzierung klären, etwa mit dem KfW StartGeld
- [ ] Social-Media-Kanäle aufbauen, damit Stammkunden wissen, wo du heute stehst. Tipps gibt Social Media für Gründer.
Häufige Fragen
Was brauche ich, um einen Foodtruck zu eröffnen?
Du brauchst eine Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung, die steuerliche Erfassung beim Finanzamt, die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, eine IfSG-Belehrung, eine Hygieneschulung, ein zugelassenes Fahrzeug mit geprüfter Gasanlage und Erlaubnisse für deine Standplätze. Mit Alkoholausschank kommt je nach Bundesland eine gaststättenrechtliche Erlaubnis oder Anzeige dazu.
Brauche ich eine Gaststättenerlaubnis für einen Foodtruck?
Ohne Alkohol in der Regel nicht, weil der Verkauf „auf die Hand“ nach Einschätzung der IHKs nicht unter das Gaststättengesetz fällt. Mit Alkoholausschank brauchst du je nach Bundesland eine Erlaubnis, eine Gestattung oder eine Anzeige.
Was kostet ein Foodtruck?
Das hängt stark davon ab, ob du ein neues Fahrzeug ausbauen lässt, einen gebrauchten Foodtruck kaufst oder einen Anhänger nutzt. Hol Angebote ein und prüfe gebrauchte Fahrzeuge vor dem Kauf auf Zulassung, Gasprüfung und Hygienetauglichkeit. Gebrauchte Trucks sparen Geld, entsprechen aber nicht immer den Anforderungen deiner Lebensmittelüberwachung.
Darf ich mit dem Foodtruck überall verkaufen?
Nein. Auf öffentlichen Straßen brauchst du für jeden Standort eine Sondernutzungserlaubnis, auf privaten Flächen die Zustimmung des Eigentümers. Die Reisegewerbekarte ersetzt diese Erlaubnisse nicht.
Ist ein Foodtruck oder ein fester Imbiss besser für den Start?
Ein Foodtruck ist flexibel und du kannst Standorte testen. Ein fester Imbiss hat stabilere Laufkundschaft, aber höhere Miet- und Umbaukosten. Was du für einen festen Laden brauchst, zeigt Dönerladen eröffnen.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- IHK Köln: Gründung eines Foodtrucks/Imbisswagens
- IHK Bodensee-Oberschwaben: Merkblatt Foodtruck / Imbisswagen
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung
- DGUV Grundsatz 310-003: Prüfung von Flüssiggasanlagen in oder an Fahrzeugen (PDF)
- § 43 Infektionsschutzgesetz
- § 18 Umsatzsteuergesetz
- IHK Darmstadt: Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Speisen







