Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Schritt 1: Geschäftsmodell und Sortiment klären
- Schritt 2: Das passende Shopsystem wählen
- Schritt 3: Gewerbe anmelden und steuerlich erfassen
- Schritt 4: Verpackungsregister und Produktpflichten
- Schritt 5: Rechtstexte und Pflichtfunktionen einbauen
- Schritt 6: Zahlungsarten und Versand einrichten
- Schritt 7: Produktseiten, die verkaufen
- Schritt 8: Testen, starten, messen
- Rechenbeispiel: Was bleibt pro Bestellung
- Checkliste vor dem Livegang
- Häufige Fragen
- Quellen
Einen Onlineshop erstellen kannst du heute ohne Programmierkenntnisse in wenigen Tagen: Shopsystem wählen, Produkte anlegen, Zahlung und Versand anbinden, Rechtstexte einbauen. Die Technik ist selten das Problem. Zeit kosten vor allem die Pflichten, die viele erst nach dem Start entdecken: Gewerbeanmeldung, Verpackungsregister, Bestellbutton und seit dem 19. Juni 2026 der neue Widerrufsbutton. Diese Anleitung führt dich in acht Schritten zum rechtssicheren Start. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Shopsystem: Mietshops (SaaS) wie Shopify sind am schnellsten startklar, Open-Source-Systeme wie WooCommerce oder Shopware geben dir mehr Kontrolle, brauchen aber Hosting und Pflege.
- Vor dem ersten Verkauf: Gewerbe anmelden, im Verpackungsregister LUCID registrieren, Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung einbinden.
- Neu seit 19. Juni 2026: Onlineshops brauchen eine gut sichtbare Widerrufsfunktion (§ 356a BGB). Der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform muss dagegen seit Juli 2025 raus.
- Kosten: Neben der Shopgebühr fallen Zahlungsgebühren, Apps, Rechtstexte, Verpackungslizenz und Versand an. Rechne alles pro Bestellung durch, bevor du Preise festlegst.
Schritt 1: Geschäftsmodell und Sortiment klären
Bevor du ein Shopsystem auswählst, lege drei Dinge fest: was du verkaufst, an wen und über welchen Weg die Ware zum Kunden kommt. Eigene Produkte, Handelsware mit eigenem Lager und Dropshipping haben völlig unterschiedliche Anforderungen an Lager, Retouren und Haftung. Wer seine Zielgruppe nicht kennt, baut einen Shop für alle und verkauft an niemanden. Eine saubere Zielgruppenanalyse gehört deshalb vor die Technik.
Prüfe außerdem früh, ob dein Sortiment besonderen Regeln unterliegt. Lebensmittel, Kosmetik, Elektrogeräte, Batterien oder Spielzeug haben eigene Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten.
Schritt 2: Das passende Shopsystem wählen
Für Gründer gibt es drei Wege, einen eigenen Onlineshop zu erstellen:
| Variante | Beispiele | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Mietshop (SaaS) | Shopify, Wix, Jimdo | schnell startklar, Hosting, Updates und Sicherheit inklusive | monatliche Gebühr, teils Transaktionsgebühren, weniger Kontrolle über Daten und Code |
| Open Source, selbst gehostet | WooCommerce (WordPress), Shopware Community Edition | Software selbst kostenlos, frei anpassbar | Hosting, Updates, Backups und Sicherheit liegen bei dir |
| Marktplatz | Amazon, eBay, Etsy | sofort Reichweite | Provisionen, Abhängigkeit, wenig Kundenbindung |
Achte beim Preisvergleich auf das Kleingedruckte. Shopify berechnet im Basic-Tarif zum Beispiel 2 Prozent zusätzliche Transaktionsgebühr, wenn du statt Shopify Payments einen anderen Zahlungsanbieter nutzt (Stand: Oktober 2026, laut Preisseite). Bei selbst gehosteten Systemen sind die Software-Kosten niedrig, dafür zahlst du für Hosting, kostenpflichtige Erweiterungen und gegebenenfalls Entwicklerstunden.
Worauf du bei der Auswahl achten solltest
- deutschsprachige Rechtstext-Schnittstellen (Impressum, AGB, Widerruf automatisch aktualisiert)
- Unterstützung für Grundpreise, Lieferzeiten und Pflichtangaben je Produkt
- Anbindung der Zahlungsarten, die deine Zielgruppe nutzt
- Export der Bestell- und Rechnungsdaten für deine Buchhaltung
- barrierefreie Themes, falls das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für dich gilt (siehe Schritt 5)
Schritt 3: Gewerbe anmelden und steuerlich erfassen
Ein Onlineshop ist ein Gewerbe. Du meldest es vor dem ersten Verkauf beim Gewerbeamt an, danach schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wie das abläuft, steht in unserem Ratgeber Einzelunternehmen gründen.
Verkaufst du an Verbraucher in anderen EU-Ländern, gilt eine EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro netto pro Jahr für alle Fernverkäufe zusammen. Darüber schuldest du die Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes. Über den One-Stop-Shop (OSS) des Bundeszentralamts für Steuern meldest du diese Umsätze zentral und quartalsweise, statt dich in jedem Land einzeln registrieren zu müssen.
Schritt 4: Verpackungsregister und Produktpflichten
Wer in Deutschland verpackte Waren an Endkunden verschickt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Für Versandkartons, Füllmaterial und Produktverpackungen brauchst du zusätzlich einen Vertrag mit einem dualen System (Systembeteiligung). Details und typische Fehler erklärt unser Artikel zum Verpackungsregister LUCID.
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt außerdem die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR). Sie verlangt laut IHK direkt im Angebot:
- Name, Marke, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers (bei Importware zusätzlich des Importeurs)
- Angaben zur Identifizierung des Produkts, etwa Bezeichnung, Typ oder Artikelnummer, und ein Produktbild
- Warn- und Sicherheitshinweise, sofern es welche gibt
Bei Eigenmarken bist du selbst der Hersteller. Bei Handelsware musst du die Angaben bei deinen Lieferanten einfordern, bevor das Produkt online geht.
Schritt 5: Rechtstexte und Pflichtfunktionen einbauen
Diese Bausteine braucht jeder Onlineshop, der an Verbraucher verkauft:
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Was du konkret tun musst |
|---|---|---|
| Impressum | § 5 DDG | Name, Anschrift, E-Mail, Registerangaben, USt-IdNr. falls vorhanden; leicht erkennbar und von jeder Seite erreichbar |
| Bestellbutton | § 312j Abs. 3 BGB | Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder eindeutig gleichwertig, ohne weiteren Text; sonst kommt kein Vertrag zustande |
| Widerrufsbelehrung | §§ 312g, 355 BGB | Belehrung über das 14-tägige Widerrufsrecht plus Muster-Widerrufsformular |
| Widerrufsbutton | § 356a BGB, seit 19.06.2026 | Gut sichtbarer Link wie „Vertrag widerrufen“, zweistufig mit „Widerruf bestätigen“, danach elektronische Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit |
| Preisangaben | Preisangabenverordnung | Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer, Versandkosten, bei Ware nach Gewicht oder Volumen der Grundpreis |
| Datenschutz | DSGVO, TDDDG | Datenschutzerklärung, Einwilligung für nicht notwendige Cookies und Tracking |
| Streitbeilegung | § 36 VSBG | Angabe, ob du an Verbraucherschlichtung teilnimmst; entfällt für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten am 31.12. des Vorjahres |
Den Link zur EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) musst du entfernen. Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Die IHK warnt, dass ein Verweis auf eine nicht mehr existierende Plattform als irreführend gelten kann.
Der neue Widerrufsbutton
Die Widerrufsfunktion muss laut Verbraucherzentrale während der gesamten Widerrufsfrist erreichbar sein, darf nicht hinter einem Login versteckt werden (außer der Kauf selbst erforderte einen Login) und darf keinen Widerrufsgrund als Pflichtfeld abfragen. Abfragen darfst du nur Name, Bestell- oder Vertragsdaten und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung. Viele Shopsysteme bieten dafür inzwischen Apps oder Updates an. Prüfe, ob deine Lösung den zweistufigen Ablauf vollständig abbildet.
Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei sein, Maßstab ist die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wächst dein Shop über diese Grenze, brauchst du eine Erklärung zur Barrierefreiheit und ein entsprechend gebautes Theme. Verstöße können laut IHK mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Für Impressum und Datenschutzerklärung hilft dir unser Artikel Impressum erstellen. AGB und Widerrufsbelehrung beziehst du am besten über einen Rechtstextdienst oder eine Anwältin, die Änderungen bei neuen Gesetzen automatisch nachliefert.
Schritt 6: Zahlungsarten und Versand einrichten
Biete mindestens eine Zahlungsart ohne Vorkasse-Hürde an. Typisch sind PayPal, Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay, Kauf auf Rechnung und SEPA-Lastschrift. Jede Zahlungsart kostet Gebühren, die direkt von deiner Marge abgehen. Welche Anbieter welche Kosten verursachen und wie du dein Payment-Setup aufbaust, steht in unserem Ratgeber Zahlungsanbieter für den Onlineshop.
Beim Versand entscheidest du zwischen Versandkosten-Pauschale, gewichtsabhängigen Preisen und versandkostenfreier Lieferung ab einem Mindestbestellwert. Hinterlege Lieferzeiten konkret („Lieferung in 2 bis 4 Werktagen“) statt vager Angaben. Plane Retouren von Anfang an mit ein, auch in deiner Kalkulation.
Schritt 7: Produktseiten, die verkaufen
Die Produktseite ersetzt das Verkaufsgespräch. Gute Seiten haben:
- eigene Fotos aus mehreren Perspektiven, wenn möglich mit Größenvergleich
- einen Produkttext, der Nutzen und Einsatz erklärt, nicht nur Herstellerdaten wiederholt
- vollständige Pflichtangaben (Preis, Grundpreis, Lieferzeit, GPSR-Angaben)
- Maße, Material, Pflegehinweise und Antworten auf typische Fragen
Kopiere keine Herstellertexte. Doppelte Inhalte schaden deiner Sichtbarkeit in Suchmaschinen, und eigene Texte sind das, was dich von anderen Händlern mit demselben Sortiment unterscheidet.
Schritt 8: Testen, starten, messen
Bestelle vor dem Start selbst mehrere Male mit unterschiedlichen Zahlungsarten, storniere, widerrufe und prüfe jede automatische E-Mail. Danach misst du ab dem ersten Tag: Besucher, Conversion-Rate (Anteil der Besucher, die kaufen), durchschnittlicher Warenkorb und Retourenquote. Ohne diese Zahlen kannst du Werbebudget nicht sinnvoll verteilen.
Rechenbeispiel: Was bleibt pro Bestellung
Beispiel: Ein Shop verkauft handgemachte Kerzen-Sets für 39 Euro brutto, versandkostenfrei. Der Shop ist umsatzsteuerpflichtig (19 Prozent).
| Position | Betrag |
|---|---|
| Verkaufspreis brutto | 39,00 Euro |
| abzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer | − 6,23 Euro |
| Nettoerlös | 32,77 Euro |
| Wareneinsatz (Annahme) | − 9,00 Euro |
| Verpackung inklusive Lizenzentgelt (Annahme) | − 1,20 Euro |
| Versand (Annahme) | − 5,50 Euro |
| Zahlungsgebühr, z. B. PayPal 2,99 % + 0,39 Euro | − 1,56 Euro |
| Deckungsbeitrag vor Marketing und Fixkosten | 15,51 Euro |
Bei monatlich 300 Euro Fixkosten für Shopsystem, Apps, Rechtstexte und Buchhaltungssoftware brauchst du in diesem Beispiel rund 20 Bestellungen im Monat, nur um die Fixkosten zu decken. Werbung und Retouren kommen noch dazu. Rechne diese Tabelle mit deinen eigenen Zahlen durch, bevor du Preise festlegst.
Checkliste vor dem Livegang
- [ ] Gewerbe angemeldet, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben
- [ ] LUCID-Registrierung und Vertrag mit dualem System
- [ ] Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung eingebunden
- [ ] Widerrufsbutton zweistufig mit automatischer Eingangsbestätigung
- [ ] Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“
- [ ] Kein Link mehr zur OS-Plattform
- [ ] GPSR-Angaben bei jedem Produkt
- [ ] Preise inklusive Umsatzsteuer, Versandkosten und gegebenenfalls Grundpreis
- [ ] Cookie-Einwilligung für Tracking und Marketing-Tools
- [ ] Testbestellungen mit allen Zahlungsarten abgeschlossen
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, einen Onlineshop zu erstellen?
Ein Mietshop mit wenigen Produkten lässt sich technisch in wenigen Tagen aufsetzen. Realistisch sind eher zwei bis sechs Wochen, weil Produktfotos, Texte, Rechtstexte, Verpackungsregistrierung und Zahlungsanbieter-Prüfung Zeit brauchen.
Kann ich einen Onlineshop nebenberuflich starten?
Ja. Auch ein nebenberuflicher Shop ist ein Gewerbe und braucht Gewerbeanmeldung, Rechtstexte und LUCID-Registrierung. Als Angestellter solltest du deinen Arbeitgeber informieren, wenn dein Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig macht.
Brauche ich als Kleinunternehmer einen Widerrufsbutton?
Ja. Der Widerrufsbutton hängt nicht an der Umsatzsteuer, sondern daran, dass du online Verträge mit Verbrauchern schließt, für die ein Widerrufsrecht gilt. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gibt es beim Barrierefreiheitsgesetz, nicht beim Widerrufsbutton.
Ist ein eigener Shop besser als ein Marktplatz?
Beides hat seinen Platz. Marktplätze bringen sofort Kunden, kosten aber Provision und gehören dir nicht. Ein eigener Shop baut Kundenbeziehungen und Marke auf. Viele Gründer starten auf einem Marktplatz, um die Nachfrage zu testen, und ziehen dann in den eigenen Shop um.
Quellen
- § 312j BGB – Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten
- § 36 VSBG – Allgemeine Informationspflicht
- Verbraucherzentrale: Widerrufsbutton ab Juni 2026
- IHK Osnabrück: OS-Plattform seit 20.07.2025 eingestellt
- IHK Köln: Produktsicherheit (GPSR)
- IHK Region Stuttgart: Barrierefreie Webseiten und Onlineshops
- Zentrale Stelle Verpackungsregister: LUCID
- IHK Chemnitz: One-Stop-Shop
- Shopify: Preise







