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Die Rechtsform zu wählen ist vor allem eine Entscheidung über Haftung, Startkapital und Verwaltungsaufwand. Allein gründest du am einfachsten als Einzelunternehmen, im Team entsteht automatisch eine GbR. Willst du dein Privatvermögen schützen, brauchst du eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital oder die UG (haftungsbeschränkt), die schon mit 1 Euro startet. Steuerlich lohnt sich die Kapitalgesellschaft meist erst, wenn du Gewinne im Unternehmen lässt. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Einzelunternehmen: schnell, günstig, keine Mindesteinlage, aber volle persönliche Haftung.
- GbR: automatisch, sobald mindestens zwei Personen gemeinsam ein Ziel verfolgen. Alle haften persönlich.
- UG (haftungsbeschränkt): Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen, Start ab 1 Euro, aber 25 Prozent des Jahresüberschusses gehen in eine Rücklage.
- GmbH: 25.000 Euro Stammkapital, mindestens die Hälfte bei Anmeldung eingezahlt, Standard für Startups mit Investoren.
- Wechsel möglich: Du kannst später umwandeln, das kostet aber Zeit und Beratung.
Nach diesen Kriterien solltest du die Rechtsform wählen
Bevor du Rechtsformen vergleichst, beantworte diese Fragen:
- Gründest du allein oder im Team? Einige Rechtsformen setzen mindestens zwei Personen voraus.
- Wie hoch ist dein Haftungsrisiko? Große Aufträge, Personal, Kredite, Produkthaftung oder Beratungsfehler sprechen für eine Haftungsbeschränkung.
- Wie viel Kapital kannst du einbringen?
- Brauchst du Investoren? Beteiligungskapital fließt fast immer in GmbH oder UG.
- Wie viel Verwaltungsaufwand willst du tragen? Bilanz, Notar, Handelsregister und Offenlegung kosten Zeit und Geld.
- Ist deine Tätigkeit ein Gewerbe oder ein freier Beruf? Das entscheidet unter anderem über die Gewerbesteuer. Mehr dazu in Freiberuf oder Gewerbe.
Rechtsformen im Vergleich
| Rechtsform | Gründer | Mindestkapital | Haftung | Notar und Handelsregister | Buchführung |
|---|---|---|---|---|---|
| Einzelunternehmen | 1 | keins | unbeschränkt, privat | nein, außer als eingetragener Kaufmann | EÜR bis zu den Grenzen des § 141 AO |
| GbR | ab 2 | keins | alle Gesellschafter unbeschränkt | nein, Eintragung ins Gesellschaftsregister freiwillig | EÜR bis zu den Grenzen |
| oHG | ab 2 | keins | alle Gesellschafter unbeschränkt | ja | Bilanz |
| KG | ab 2 | keins | Komplementär unbeschränkt, Kommanditist bis zur Hafteinlage | ja | Bilanz |
| PartG / PartG mbB | ab 2, nur Freiberufler | keins | PartG: grundsätzlich alle, bei Berufsfehlern nur der Handelnde; mbB: für Berufsfehler nur Gesellschaftsvermögen | Partnerschaftsregister | EÜR möglich |
| UG (haftungsbeschränkt) | ab 1 | 1 Euro, voll bar einzuzahlen | Gesellschaftsvermögen | ja | Bilanz |
| GmbH | ab 1 | 25.000 Euro, mindestens 12.500 Euro bei Anmeldung | Gesellschaftsvermögen | ja | Bilanz |
| GmbH & Co. KG | ab 1 | Kapital der Komplementär-GmbH | wirtschaftlich beschränkt | ja, zwei Gesellschaften | Bilanz |
| AG | ab 1 | 50.000 Euro | Gesellschaftsvermögen | ja | Bilanz, strenge Organpflichten |
Die Buchführungsgrenzen nach § 141 AO liegen bei 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Jahr. Wer darüber liegt, muss auch als Einzelunternehmer bilanzieren. Details in Buchführungspflicht.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform für Solo-Gründer. Du meldest dein Gewerbe an oder als Freiberufler die Tätigkeit beim Finanzamt, und kannst starten. Es gibt keine Mindesteinlage, keinen Notar und in der Regel keine Bilanzpflicht.
Der Nachteil: Du haftest mit deinem gesamten Privatvermögen. Das ist vertretbar bei Tätigkeiten mit geringem Schadensrisiko, die du über eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht absichern kannst. Steuerlich gilt für Gewerbetreibende ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro, und die Gewerbesteuer wird weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Die Schritte zur Anmeldung stehen in Einzelunternehmen gründen.
Personengesellschaften: GbR, oHG, KG
Wer im Team ohne weitere Formalitäten loslegt, hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet, oft ohne es zu wissen. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts zum 1. Januar 2024 kann sich die GbR freiwillig ins Gesellschaftsregister eintragen lassen (§ 707 BGB). Nötig wird die Eintragung zum Beispiel, wenn die GbR Immobilien erwerben oder sich an anderen Gesellschaften beteiligen will.
Betreibt ihr ein kaufmännisches Gewerbe, seid ihr eine oHG und müsst ins Handelsregister. In GbR und oHG haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, auch für Fehler der anderen. Was das konkret bedeutet, zeigt oHG Haftung. In der KG haften dagegen nur die Komplementäre unbeschränkt. Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer eingetragenen Hafteinlage, nach deren Einzahlung gar nicht mehr persönlich (§ 171 HGB).
Die GmbH & Co. KG kombiniert beides: Komplementärin ist eine GmbH, die nur mit ihrem Vermögen haftet. Die Rechtsform ist beliebt bei Familienunternehmen und Immobiliengesellschaften, für die meisten Startgründungen aber zu aufwendig.
Kapitalgesellschaften: UG und GmbH
UG (haftungsbeschränkt)
Die UG ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH mit geringerem Stammkapital. Du kannst sie mit 1 Euro gründen, solltest das Kapital aber so wählen, dass du die ersten Ausgaben und Gründungskosten decken kannst. Das Stammkapital musst du vor der Anmeldung vollständig in bar einzahlen. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.
Die wichtigste Besonderheit: 25 Prozent des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag, musst du in eine gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Erhöhst du das Stammkapital auf 25.000 Euro, entfällt die Pflicht. Die UG kann dann ihren Namen behalten oder als GmbH firmieren.
GmbH
Die GmbH braucht mindestens 25.000 Euro Stammkapital (§ 5 GmbHG). Bei der Anmeldung zum Handelsregister muss mindestens die Hälfte eingezahlt sein. Der Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet. Bei bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kannst du ein vereinfachtes Musterprotokoll nutzen. Seit August 2022 ist die Gründung auch online per Videokommunikation mit dem Notar möglich.
Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, zusammen rund 30 Prozent bei 400 Prozent Hebesatz. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise. Die Details stehen in GmbH Steuern. Wer einen Exit plant, sollte auch über eine Holding nachdenken, siehe Holding gründen.
Die Haftungsbeschränkung hat Grenzen: Persönliche Bürgschaften für Kredite, Pflichtverletzungen als Geschäftsführer und eine verspätete Insolvenzanmeldung führen trotzdem zur persönlichen Haftung.
Drei Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Freie Übersetzerin, allein, kaum Investitionen. Ihr Schadensrisiko ist überschaubar und über eine Berufshaftpflicht abgedeckt. Sie gründet als Einzelunternehmerin und meldet ihre freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an. Kosten und Aufwand bleiben minimal.
Beispiel 2: Zwei Gründer eines Onlineshops mit Warenlager. Sie gehen Lieferantenverträge und einen Mietvertrag ein und verkaufen an Verbraucher. Eine GbR würde sie beide persönlich für alle Verbindlichkeiten haften lassen. Mit wenig Eigenkapital starten sie als UG (haftungsbeschränkt) und bauen über die Rücklage Kapital auf.
Beispiel 3: Software-Startup mit Investorengesprächen. Das Team plant eine Finanzierungsrunde. Investoren erwarten eine GmbH mit sauberer Satzung und klarer Anteilsstruktur. Die Gründer gründen eine GmbH, jeder hält seine Anteile über eine eigene Holding.
Checkliste vor der Entscheidung
- Haftungsrisiko realistisch einschätzen, auch das aus Verträgen mit Mitgründern
- Versicherungsschutz als Alternative zur Haftungsbeschränkung prüfen
- Startkapital und Gründungskosten gegenüberstellen
- Laufende Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung einplanen
- Erwartete Gewinne und Entnahmen mit einer Steuerberatung durchrechnen
- Pläne für Investoren, Mitarbeiterbeteiligung oder Exit berücksichtigen
- Branchenregeln prüfen, etwa ob dein Berufsrecht bestimmte Rechtsformen vorschreibt
Häufige Fragen
Welche Rechtsform ist für Gründer am günstigsten?
Das Einzelunternehmen, bei Teams die GbR. Beide brauchen keinen Notar und kein Mindestkapital, und in der Regel reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dafür haftest du mit deinem Privatvermögen.
UG oder GmbH: Was ist besser?
Die UG ist die Wahl, wenn du die Haftung beschränken willst, aber keine 12.500 Euro sofort einzahlen kannst. Sie muss Gewinne teilweise in eine Rücklage stellen und wirkt auf manche Geschäftspartner weniger solide. Hast du das Kapital, ist die GmbH meist die bessere Wahl.
Kann ich die Rechtsform später wechseln?
Ja. Ein Einzelunternehmen kann zum Beispiel in eine GmbH eingebracht werden, eine UG wird durch eine Kapitalerhöhung auf 25.000 Euro zur GmbH. Solche Wechsel sind steuerlich und rechtlich anspruchsvoll und sollten mit Beratung geplant werden.
Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH steuerlich?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, wie viel Gewinn du entnehmen musst. Bleibt ein großer Teil im Unternehmen, wird er in der GmbH mit rund 30 Prozent belastet, im Einzelunternehmen dagegen mit deinem persönlichen Steuersatz. Lass dir beide Varianten mit deinen Zahlen durchrechnen.
Quellen
- § 5 GmbHG – Stammkapital
- § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft
- § 7 AktG – Mindestnennbetrag des Grundkapitals
- § 126 HGB – Persönliche Haftung der Gesellschafter
- § 171 HGB – Haftung des Kommanditisten
- § 707 BGB – Eintragung im Gesellschaftsregister
- § 141 AO – Buchführungspflicht
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Freibetrag
- Existenzgründungsportal des Bundes: UG (haftungsbeschränkt)







